Braucht man eine Genehmigung vom RP für die Veröffentlichung von Luftbildern?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Also, man darf nun Bilder verkaufen oder veröffentlichen, wenn man eine Haftpflicht, eine Aufstiegsgenehmigung und eine Gewerbeanmeldung hat. Außerdem darf man Häuser/Orte fotografieren, wenn man hoch genug ist und nicht alle Details erkennt. Ebenso bei Personen, welche man nicht genau erkennt. Dies ist doch so richtig, oder brauch man sonst noch iwelche Genehmigungen oder Richtlinien an die man sich halten muss??
    • @NiBell
      Auch nicht richtig, du darft gelegendlich dein Eigentum verkaufen, wenn dies keinen regelmässigen gewerblichen Charakter hat.
      Wenn ich meinen Dachboden aufräume und einigen Pluder auf dem Flohmarkt verkaufe, brauche ich keinen Gewerbeschein.
      Wer aber jede Woche auf dem Flohmarkt Sachen und z.B. Neuware verkauft, braucht einen Gewerbeschein.

      Wenn man mal ein privates Bild verkauft, was nicht gewerblich (z.B. als Auftragsarbeit) erstellt wurde, braucht man weder eine Aufsteigsgenehmigung noch einen Gewerbeschein.
      Es kommt halt daraufan, ob die Tätigkeit gewerblich oder gewerbe ähnlich ist.
      Sonnst könnte niemand sein gebrauchtes Auto verkaufen ohne ein Gewerbe anzumelden.
    • Braucht man eine Genehmigung vom RP für die Veröffentlichung von Luftbildern?

      Nochmal, da werden 2 Dinge vermischt, die nix miteinander zu tun haben!!!

      Du brauchst kein Gewerbeschein um ein Luftbild zu verkaufen, aber Du brauchst eine AAE, selbst wenn Du ein Luftbild an Deinen Sportverein verschenkst und dieser das dann online stellt!
    • Da stand ja noch im Raum, dass man als Steuerzahler öffentliche Gebäude einfach so abbilden dürfte. Dem möchte ich nach Auskunft der Immobilen Bayern, die das gebäudliche Vermögen Bayerns betreut, widersprechen.
      Hier ein Auszug aus einer E-Mail zu diesem Thema von der IB bzgl. einer Aufnahme einer Ruine. Die Aufnahme sollte gewerblich genutzt werden.

      "Für die (filmische) Nutzung staatseigener Liegenschaften gibt es eine „Gemeinsame Bekanntmachung über Film- und Fernsehaufnahmen staatseigener Gebäude und Anlagen“. Diese soll eine einheitliche Handhabung innerhalb des Freistaats gewährleisten. Dort ist genau geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Drehgenehmigung erteilt werden kann. Auch der Gebührensatz ist dort vorgegeben, für Werbefilme ist hier pro Drehtag eine Spanne zwischen 1.000,00 € bis 5.000,00 € vorgegeben. Der Verwendungszweck der Aufnahmen wird vertraglich festgehalten, eine Abweichung hiervon ist nicht zulässig. Weiterhin benötigen wir für die Akte Abzüge der Aufnahmen.

      Bevor hier ein endgültiger Preis genannt werden kann, benötigen wir von Ihnen noch Details zur Art der Aufnahmen (Fotos, Videoaufnahmen) und den zeitlichen Aufwand der
      Aufnahmetätigkeit, da sich das zu berechnende Nutzungsentgelt daran orientiert. Sofern Sie dem zustimmen, werden wir Ihnen anschliessend einen entsprechenden
      Vertrag zukommen lassen."
    • lstaudinger schrieb:

      Nochmal, da werden 2 Dinge vermischt, die nix miteinander zu tun haben!!!

      Du brauchst kein Gewerbeschein um ein Luftbild zu verkaufen, aber Du brauchst eine AAE, selbst wenn Du ein Luftbild an Deinen Sportverein verschenkst und dieser das dann online stellt!


      NEIN!
      Entscheiden ist der Zweck zu dem die Aufnahmen gemacht werden.
      Wenn du das Bild oder die Filmaufnahmen als Hobby für dich selber privat machst, brauchst du nichts dergleichen!
      Wenn du zu einem späteren Zeitpunkt einmal gelegendlich so ein Bild verschenkst, weitergibst oder gar verkaufst, brauchst du dir nicht nachträglich eine Aufstiegsgenehmigung besorgen, das währe reiner Blödsinn.
    • Genauso ist es Blödsinn, auf diesem Wege eine AAE zu umgehen.

      lds.sachsen.de/luftverkehr/ind…educe=0&search=Flugmodell

      Sachsen hat einen schönen Fragenkatalog zusammengestellt, auf den auch andere Bundesländer im persönlichen Gespräch verweisen, um genau die Frage nach der Notwendigkeit einer AAE zu klären.

      Ich zitiere:

      Frage 1: Betreiben Sie die Drohne ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung?
      Hinweis: Jeder (zusätzliche) andere Zweck als reiner Sport und reine Freizeitgestaltung, also z. B. auch die Erzielung geringfügiger Einkünfte, die Publikation von Bildern oder Filmen sowie Unterstützung anderer Tätigkeiten durch "Luftaufklärung" führt zur Antwort "Nein".

      Somit ist hier die Rede vom Betrieb der Drohne (nicht vom einzelnen Flug) und von Ausschließlichkeit. Und das ist der Punkt. Damit ist genau das definiert, was ich schon oben geschrieben hatte. Da nützt auch keine plakative Großschreibung.

      Nur wenn ich die Aufnahmen ausschließlich für mich behalte und nicht publiziere (dazu gehört vermutlich nicht Facebook, aber ziemlich sicher Youtube), benötige ich eine AAE. Ich sage ja nicht, dass ich das für sinnvoll erachte, aber so ist es nun mal. Wie das Beispiel Rheinland-Pfalz zeigt, scheint es auch immer unterschiedliche Interpretationen zu geben, das ist ja das Problem. Aber Aussagen wie z.B. von Knarfboy sind in meinen Augen so einfach nicht zutreffend.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lstaudinger ()

    • Speedy schrieb:

      auch in meckpomm ist das so, kann nur sagen eigene erfahrung mit ministerium gehabt, sowie was aufgenenommen wird, wird genehmigung verlangt, ich denke mal solange man nur privat was aufnimmt, is das auch nicht schlimm, aber irgendwo hochladen usw geht gar nicht
      heise.de/newsticker/meldung/Il…sgeld-zahlen-2498200.html
      nur mal so.... der ist noch billig weggekommen


      Du sagst anderen nach, dass sie falsche Aussagen posten und mit ihrer Einstellung dein geliebtes Hobby kaputt machen und ihnen darum ihr Fluggerät abgenommen gehört.
      Selbst verbreitest du auch nur Halbwissen mit populistischen Kommentaren wie "(mit 1500€) ist der noch billig weggekommen"

      "irgendwo hochladen" geht sehr wohl ohne AE:
      Quelle:
      recht.dmfv.aero/allgemein/defi…mment-page-1/#comment-417

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()

    • Seit wann ist denn das, was der DMFV als seine Rechtsauffassung mitteilt, gültiges Gesetz? Da kann ich nur schmunzeln, schon alleine deswegen, weil es in Deutschland eben nicht überall gleich gehandhabt wird. Frag doch mal in Rheinland-Pfalz, was die von dieser Rechtsauffassung halten.

      Ich habe mehrfach Dinge beschrieben, die entweder direkt im Gesetzestext stehen oder mir persönlich von verschiedenen Behörden mitgeteilt wurden (bspw. das zuständige Landesamt in Kiel und Sachsen). Das sind reale Sachverhalte. Es gibt auch bei den jeweiligen (Landes-) Behörden leider Unterschiede in der Auslegung der Gesetze gibt insbesondere was das Thema privat/nicht-privat und Kameranutzung angeht. Rheinland-Pfalz ist ein Beispiel und in einigen Foren sehr oft schon diskutiert worden, dass von Speedy genannte Mecklenburg-Vorpommern scheint wohl ein weiteres zu sein.

      Was sagt uns das? Dass es keine einheitliche Regelung gibt UND ganz sicher gibt es auch keinesfalls die sichere Variante a la Knarfboy.

      Ferner haben hier einige Leute ein Problem mit der Definition "gewerblicher" Einsatz, weil sie automatisch ans Geld verdienen denken in Verbindung mit einer AAE. Das ist nun mal falsch, denn im LuftVG steht nun mal, dass jedes Luftfahrzeug welches nicht zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung geflogen wird, automatisch ein UAS wird und damit eine AAE benötigt. Mit Geld verdienen hat es nichts zu tun.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von lstaudinger ()

    • "Seit wann ist denn das, was der DMFV als seine Rechtsauffassung mitteilt, gültiges Gesetz?"
      Ist es nicht. Der Versicherte hat jedoch eine Rechtsversicherung beim DMFV, sodass quasi kein Risiko entsteht.
      Ich finde es ebenso zweifelhaft, das die Bundesländer das Gesetz neu auslegen, obwohl ja ganz klar gilt: Bundesrecht sticht Landedrecht.
    • Allerdings steht nicht im Gesetzestext, dass jeder, der einen Kopter fliegt und seine Aufnahmen hinterher bspw. auf YouTube hochlädt (natürlich ohne Werbung), eine AAE braucht, denn dem ist nicht so.

      S-H hat so ziemlich das Bundesrecht übernommen. Da steht drin, dass man <5kg ohne Verbrennungsmotor privat mit oder ohne Kamera ohne AAE fliegen darf, solange man nicht gewerblich fliegt.
      Da steht übrigens auch nichts von 100m AGL drin aber darum geht es hier ja nicht.
      Gruß,
      Tom

      Landing gear raising
    • Wer mit Hilfe des DMFV einen Musterprozess gegen das Land RP führen will, nur zu. Ob das für den Streitwert sinnvoll ist, ist natürlich zu fragen. Ich persönlich fände das ja super, damit das geklärt wird, aber es macht halt logischerweise keiner bislang.

      Die Bundesländer sind lt. LuftVG für die Erteilung der Genehmigungen zuständig, da bricht kein Landesrecht Bundesrecht. Es geht beim Rheinland-Pfalz-Thema um die Definition des Begriffs "Sport- und Freizeitnutzung" und der ist eben gerade nicht im Gesetz definiert, schon gar nicht in Bezug auf Kameranutzung. Als das Gesetz gemacht wurde, gab es ja die Kopter von heute auch noch gar nicht. Und da wird es über kurz oder lang eine Anpassung geben bzw. geben müssen, um diese technischen Entwicklung zu berücksichtigen.
    • In den Foren wird immer diskutiert, was man wo einhalten muss, damit man nicht an der Behördenwillkür der einzelnen Bundesländer aneckt. Ducken aus Angst vor einem Drohnen-Verbot.
      Der DMFV setzt sich schon seit Jahren, lange bevor es Drohnen überhaupt gab, für die Belange der Modellflieger ein.
      Darauf verlasse ich mich und nicht auf die zum Teil wilden Spekulationen hier in den Foren.
      Den DMFV in Frage zu stellen ist wie auf die Gewerkschaft schimpfen, aber hinterher die Lohnerhöhung trotzdem einzustecken.
    • Also hier in NRW habe ich bislang noch keine Behödenwillkür spüren können. Auch steht bislang kein Drohnen-Verbot im Raum, jedenfalls ist mir keins bekannt.

      Außerdem habe ich doch überhaupt nicht den DMFV in Frage gestellt, was die machen ist doch alles super. Aber solange es keinen Musterprozess zu genau dieser Frage gibt, ist das von ihnen geäußerte eben nur ihre Meinung und nicht geltendes Recht, ganz wertfrei gemeint.

      Ich denke ohnehin, dass es innerhalb der nächsten 1-2 Jahre neue Gesetze geben wird, da eben wie gesagt die bisherigen Gesetze Quadkopter a la Phantom & Co nicht kennen. Dann ist hoffentlich auch dieses hin und her mit all den Unterschieden in den Bundesländern vorbei.