Versicherung - Freies Fliegen (innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen) ???

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    • Versicherung - Freies Fliegen (innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen) ???

      Hallo zusammen,
      ich habe eine Frage zu Modellflug-Versicherung:
      Das freie Fliegen ist versichert - was bedeutet der Zusatz "innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen"?
      Ich würde gern u.a. in Deutschland in Wohngebieten fliegen - wären hier Schäden versichert?
      Was wäre NICHT versichert?

      Danke für die Info & Gruß,
      Dirk
    • Manche Leute haben wohl eher gar keine "Lebenserfahrung" (mit Versicherungen...) ;)

      Dabei sollte es der gesunde Verstand auch schon beantworten können:

      1. JEDE Versicherung drückt sich so gut es geht, wenns ums Bezahlen geht!
      2. DESHALB versuchen Versicherungen fast immer einen Fehler des Versicherten zu finden.

      3. Beim Fliegen über Wohngebiet = "Große Möglichkeit des Vorhandenseins von Menschen" ist dies wohl recht einfach möglich (für die Versicherung), da das Fliegen über Menschen verboten und deshalb wohl kaum versicherbar ist.

      4. Wenn da schon der mehr als deutliche Hinweis zu den gesetzlichen Bestimmungen steht, dann ist DEINE erste Pflicht diese zu sichten und zu merken bzw. anzuwenden!
      5. Warum nicht bei der Versicherung nachfragen, es kann Dir niemand anderer beantworten!
    • plotterwelt schrieb:

      Modelfliegen in wohngebieten ist nicht gestattet .

      Woher stammt denn diese Pauschalaussage für Deutschland?

      Wenn ich

      - einen Copter unter 5kg habe
      - mit Elektroantrieb
      - eine Genehmigung des Grundstückseigentümers zum Starten habe
      - eine Aufstiegserlaubnis des Bundeslandes bezahlt habe und mitführe
      - die Nebenbestimmungen derselben einhalte
      - nicht im kontrollierten Luftraum fliege oder aber eine Luftverkehrskontrollfreigabe eingeholt habe
      - eine Modellflugversicherung mit "Wildfliegerklausel" habe
      - die Datenschutzbestimmungen beachte (Privatsphäre, Urheberrecht etc.)
      - die Lärmschutzbestimmungen der Gemeinde beachte

      ?

      Was soll denn grundsätzlich daran verboten sein?

      Bitte gib doch dazu mal die Quelle an. Dann werde ich wohl alles Fluggerät veräußern und künftig Dattelpalmen züchten...
    • Panobilder schrieb:

      Die Frage des TO lautet: IST es versichert.

      Ja, da hast Du wohl recht. Das muss in der Tat jeder mit seiner Versicherung klären.

      Der TO sagte aber ebenso aus, dass seine Versicherung bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen das freie Fliegen versichert.

      Und da sind wir dann bei der Aussage von Johan, die da lautete: "Modelfliegen in wohngebieten ist nicht gestattet .".

      Da stellte sich mir (und ich in meinem Post an Johan) die Frage, woher er diese Weisheit nimmt.

      Schließen kann man daher aus meiner Antwort nur, dass ich gerne einen oder mehrere Belege für die Aussage von Johan hätte. Nicht mehr und nicht weniger.

      Du hast daher leider meinen Post nicht verstanden. Vielleicht habe ich mich auch unklar ausgedrückt. :S
    • Ich habe vorhin bei DMO angerufen und nachgefragt.
      Leider war das vor den letzten Posts, so dass ich meine Frage mangels Wissen nicht so gezielt stellen konnte.
      Mir wurde gesagt, dass das Fliegen in Wohngebieten im Rahmen der privaten Versicherung nicht abgedeckt sei.
      Hierfür würde man eine gewerbliche Versicherung benötigen.
      Generell sei es so, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen, d.h. Abstand vom Flughafen, Kontroll- und Verbotsszonen.
      Er sagte auch etwas in der Richtung, dass der Startplatz das Starten erlauben müsse...
      Keine Ahnung, was ist, wenn ich nun auf meinem Grundstück erlaubter Weise in einem Wohngebiet starte.
      Man muss sich also schon bewusst sein, wo man fliegt und ob es dort erlaubt ist.
      Ansonsten kein Schutz.
    • Modellflug als freizeit gestaltung macht man auf ein modellflugplatz oder auf der wiese ausserhalb der ortschaft mit electro oder mit verbrenner wenn man minimal 1,5 km vom ort ist.
      Aber immer mit der genemigung vom grundstücks eigentumer.

      "wildfliegers" brauchen ein modellflug versicherung der dass auch deckt .

      In der stadt fliegen wird kein versicherung als freizeit gestaltung sehen.
      Das risiko auf schade wird dan eigene sache.
      Hier noch etwas zum lesen.
      brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze…re-BMVBS-Oktober-2013.pdf

      Mvg Johan
      Strobo,s bastler und Modellflieger
    • plotterwelt schrieb:

      Modellflug als freizeit gestaltung macht man auf ein modellflugplatz oder auf der wiese ausserhalb der ortschaft mit electro oder mit verbrenner wenn man minimal 1,5 km vom ort ist.


      OK. Man macht es also nicht. Das klingt schon anders.

      Indizien für die Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen kann ich nicht erkennen. Da dies Bedingung für den Versicherungsschutz ist, sollte dieser auch bestehen. Nicht umsonst wurde die nicht gewerbliche Modellflugversicherung für die Aufstiegserlaubnis anerkannt. In den Nebenbestimmungen der AE steht, dass bei Flügen innerorts die Polizei oder das Ordnungsamt zu informieren ist. Wäre es verboten, verlöre sich hier der Sinn.

      Für mich ist das Thema damit geklärt. Wer ganz sicher gehen möchte erkundigt sich mit Kenntnis der Rechtslage bei seiner Versicherung oder seinem Justitiar.
    • Versicherung - Freies Fliegen (innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen) ???

      Hi Leute,
      man muss keine teure Flugversicherung abschießen, den es gibt bei der Axxa Versicherung ein ganz normale Privathaftpflichtversicherung, die Flugmodelle bis 5 kg versichert.




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    • Die ERGO hat es in den aktuellen Haftpflichtversicherungsbedingungen auch mit drin.
      Sollte also jemand schon eine PHV bei der ERGO haben, Versicherungsmensch anrufen und Vertrag auf aktuelle Versicherungsbedingungen umstellen lassen ;)
    • Versicherung - Freies Fliegen (innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen) ???

      Echt? Hab vorhin zwar nicht angerufen, aber auf deren Internetseite folgendes in den Bedingungen gelesen, wobei ich noch nicht weiß, ob das auf meinen Vertrag zutrifft und ich folgendes auch nicht 100%ig richtig deuten kann...

      "Versichert sind Schäden, die Sie durch den Gebrauch folgender Luft- fahrzeuge verursacht haben:
      – Flugmodelle, die dazu bestimmt sind, innerhalb von geschlossenen Wohnräumen betrieben zu werden;
      – Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen, die
      ■ weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden und
      ■ deren Fluggewicht maximal 5 kg beträgt."

      Heißt das jetzt, dass keine motorbetriebenen Flugmodelle versichert sind? Oder heiß das, dass keine motorbetriebenen Flugmodelle ÜBER 5kg versichert sind?
    • Ein Segelmodell unter 5kg ist draussen versichert.
      Ein in geschlossenen Räumen fliegender Indoorflieger ist auch mit Motorantrieb versichert.
      Luftfahrzeugfernführer:
      ARD2 "Little Sister" D-LDS-03A
      P1 "Little Brother" D-LDS-05
      Webseite, Yotube & Instagram sind in meinem Profil aufgeführt
    • Versicherung - Freies Fliegen (innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen) ???

      Da habe ich auch noch mal mit der Deutsche Modellsport Organisation telefoniert.

      Fakt ist:
      wenn man das Kopterfliegen nicht erkennbar als Hobby betreibt, sondern zum Zwecke
      der Fotografie und deren Veröffentlichung - sei es auch nur auf youtube, Facebook etc.,
      dann handelt es sich um die "Nutzung unbemannter Flugsysteme (UAV)".

      Hier reicht dann auch nicht der Abschluss einer Haftpflichtversicherung als Privatperson,
      sondern es muss eine gewerbliche Haftpflicht her, bei DMO 168 €.

      Damit nicht genug. Jetzt muss man noch eine Aufstiegserlaubnis bei der zuständigen
      Landesbehörde beantragen (auch unter 5 KG), die dann für zwei Jahre wahrscheinlich
      erteilt wird. Kostet dann um die 100 € pro Jahr.

      Zusammen ca. 270 € pro Jähr.

      Es kommt noch besser:

      Das UAS ist so zu betreiben, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen und Sachen, nicht gefährdet oder gestört werden. Es muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zu dritten Personen sowie zu öffentlichen Verkehrswegen (darunter fallen z. B. auch Binnenwasserstraßen), Hochspannungsleitungen und anderen Hindernissen eingehalten werden.

      Soviel zum Fliegen innerhalb von Wohngebieten.

      Fazit: so fast alles, was man bei youtube etc. bewundern kann, ist illegal, da wahrscheinlich ohne Genehmigung
      und meistens unversichert und nicht versicherbar. Man kann froh sein: denn ohne Kläger, da kein Richter!
      Die Versicherungen werden im jeden Fall einen Weg finden, im Schadenfall nicht zu zahlen.

      Was bleibt?
      Versichertes Fliegen auf der grünen Wiese (z. B. 39 € pro Jahr bei DMO). Fotos zum privaten Gebrauch machen.
      Das ist genau so spannend wie der CHIO in Aachen (sorry, mir fiel gerade nichts Langweiligeres ein...)
    • Versicherung - Freies Fliegen (innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen) ???

      Die DMO verkauft auch Versicherungen. Die Herrschaften waren jedoch unaufdringlich. Tatsächlich ändert es nichts an den Fakten, dass Versicherungen jede Menge Handhabe besitzen, im Schadensfall nicht einzutreten. Auf der Seite der DMO befindet sich nicht zufällig eine Info-Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr über die Nutzung von UAV's. Sobald Du Fotos veröffentlichst, bist du kein Hobby-Pilot mehr und fliegst in einer anderen Versicherungsliga.