Aufstiegsgenehmigungen/-erlaubnisse Gesetze und Versicherung zu Drohnen zusammengefasst

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Aufstiegsgenehmigungen/-erlaubnisse Gesetze und Versicherung zu Drohnen zusammengefasst

      Hallo liebe Drohnencommunity,

      in unserem neuen Video haben wir alles über Aufstiegsgenehmigungen/-erlaubnisse, Gesetze und Regeln über Quadrocopter/Drohnen (etc.) zusammengefasst und freuen uns darüber euch unsere Recherche vorzustellen.
      Dazu haben wir sämtliche Behörden angerufen und genauestens nachgefragt. Selbst nachdem wir uns in diesem Forum durch alle Anforderungen und Kritierien durchgekämpft haben vieles unklar.

      Im Internet existieren viele Halbwahrheiten, viele Gerüchte und viele Meinungen über 3 Ecken. Jeder hält sich für den Drohnenexperten schlechthin und versucht sein (Halb-)wissen zu verbreiten. Welcher Quelle man nun wirklich vertrauen darf ist immer fragwürdig.
      Genau deshalb haben wir uns schlau gemacht und eine genaue Recherche betrieben, um Festzustellen welche Gesetze, Regelungen und Vorschriften es nun wirklich gibt. Wir haben also die Landesluftbehörde angerufen und dort zum Glück mit einem sehr kompetenten Mitarbeiter telefoniert, der unsere Fragen genaustens Erklären bzw. Beantworten konnte. Diese haben wir für euch in unserem neuen Video zusammengefasst, damit ihr euch sämtlichen “Einlesestress” ersparen könnt.



      Weitere Informationen sowie aktuelle Links zu den Behörden findet ihr auf meinem Blog:
      meinhochzeitsvideo.de/multicop…is-gesetze-versicherungen

      Viel Spaß beim anschauen! :)
    • Gutes Video!

      Da es im Video um die Einholung von Flugerlaubnissen geht, ist die Information, dass Flüge in anderen Lufträumen als G verboten sind
      nicht ganz richtig. Hier kann man sich auch eine (zusätzliche) Flugerlaubnis einholen von der zuständigen Flugverkehrskontrolle und dann diesen
      Luftraum in Absprache nutzen.

      Die im Video beschriebenen Bedingungen gelten nur bei Nutzung der Drohne als UAV.
      Fliegt man zu Freizeitzwecken, muss man (mit seiner Drohne <5kg) z.B. nicht einen Abstand von 1,5km zu Wohnsiedlungen einhalten, darf also auch innerorts fliegen. gesetze-im-internet.de/luftvo/__16.html
      Außerdem ist fliegen über einzelnen Personen ebenfalls nicht verboten, jedoch eingeschränkt über Menschenansammlungen.
      gesetze-im-internet.de/luftvo/__6.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()

    • Hey danke für deinen Tipp,

      mir ging es auch hauptsächlich um die Erklärung der gewerblichen Nutzung, da dies in meinem Berufsfeld mehr Sinn macht ;)

      Du sagst, dass es über einzelne Personen nicht verboten sei, darüber zu fliegen, jedoch stellt sich mir dann die frage: Ab wie viel Personen beginnt denn eine "Menschenansammlung"?
      Steht vermute ich mal auch nirgends direkt definiert.
    • Hallo,

      auf die Gefahr hin, dass ich es im Video nicht registriert habe, folgende Frage:

      Manche Anbieter von Luftbildaufnahmen erwähnen beim Angebotsinhalt neben der allgemeinen AE u. a. auch die Anmeldung der Flüge beim zuständigen Ordnungsamt sowie beim Flughafentower (falls innerhalb einer Kontrollzone).

      Hat hierzu jemand Kenntnisse?
    • meinhochzeitsvideo schrieb:

      Hey danke für deinen Tipp,

      mir ging es auch hauptsächlich um die Erklärung der gewerblichen Nutzung, da dies in meinem Berufsfeld mehr Sinn macht ;)


      Ich denke an die ganzen verunsicherten Freizeitpiloten hier, welche teuer eine AE beantragen, nur um "auf der sicheren Seite" zu sein und
      sich durch die ganzen Auflagen unnötig ihre Flugmöglichkeiten einschränken.

      Wäre mal interessant, was passiert, wenn einer einer dieser Freizeitpiloten gegen seine AE-Auflagen verstoßen hat, obwohl er für seinen
      Flug gar keine AE gebraucht hätte.
    • mate682 schrieb:

      Hallo,

      auf die Gefahr hin, dass ich es im Video nicht registriert habe, folgende Frage:

      Manche Anbieter von Luftbildaufnahmen erwähnen beim Angebotsinhalt neben der allgemeinen AE u. a. auch die Anmeldung der Flüge beim zuständigen Ordnungsamt


      Ich denke dass kann als Auflage in der AE stehen oder sicherheitshalber gemacht werden, um sichs als ordentlicher Gewerbetreibender mit dem Ordnungsamt nicht zu verscherzen.
    • meinhochzeitsvideo schrieb:

      Du sagst, dass es über einzelne Personen nicht verboten sei, darüber zu fliegen, jedoch stellt sich mir dann die frage: Ab wie viel Personen beginnt denn eine "Menschenansammlung"?
      Steht vermute ich mal auch nirgends direkt definiert.


      Wenn ich die LuftVO richtig gelesen habe, ist es (den Freizeitpiloten unter uns) nicht verboten Menschenansammlungen zu überfliegen
      Nach §6 gilt eine Mindestflughöhe über Menschenansammlungen von 300 Metern: gesetze-im-internet.de/luftvo/__6.html
      Wenn man also z.B. ein Volksfest aus 300m Höhe filmt ist es nicht verboten.
      Das ist jetzt wieder so eine Gesetzesdeutung von mir, welche durch andere § der LuftVO, die ich vielleicht übersehen habe, gerne widerlegt werden kann.
    • mate682 schrieb:

      Hallo,

      auf die Gefahr hin, dass ich es im Video nicht registriert habe, folgende Frage:

      Manche Anbieter von Luftbildaufnahmen erwähnen beim Angebotsinhalt neben der allgemeinen AE u. a. auch die Anmeldung der Flüge beim zuständigen Ordnungsamt sowie beim Flughafentower (falls innerhalb einer Kontrollzone).

      Hat hierzu jemand Kenntnisse?


      Steht in der erteilten AE drin, zumindestens bei mir. Ordnungsamt oder Polizei. Ich melde meine Flüge innerorts hier im Landkreis immer bei der Polizei an. Ich war vor dem ersten Flug auf der Dienststelle und habe gefragt, in welcher Form sie die Meldung gerne hätten. Sie haben kurz meine Dokumente geprüft (AE, Gewerbe,Versicherung) Habe die Durchwahl direkt in die Einsatzzentrale bekommen. Kurzer Anruf und alles ist gut.
      Gruß Tobias

      luftaufnahmen-sommer.de
    • Das ist mal eine sehr gute Frage, die ich natürlich auch nicht beantworten kann. Generell findet man immer sehr wenig über das Fliegen von Modellflugzeugen im Freizeitbereich. Immer nur die Auflagen wenn man eine Genehmigung hat...
      Ich bin zwar noch nicht häufig geflogen, fliege aber immer mit gesundem Menschenverstand. Ich wüsste auch nicht, warum ich mitten im Nirgendwo nicht auch mal die Grenzen des Machbaren austesten sollte. Habe aber schon mitbekommen, dass das manche hier anders sehen ;)
    • Ich bin als Modellflieger zur Drohne gekommen, hab vorher also schon Modellflugzeuge und -Helis geflogen. Da ist Sichtflug Pflicht, sonst ist mindestens das Flugmodell Schrott.
      Die Möglichkeit ohne Modellverlust außerhalb der Sichtweite zu fliegen besteht seit es Drohnen mit RTH gibt. Ich unterstelle mal den meisten hier, dass sie ihre Drohne schon mal über die Sichtgrenze geflogen haben-absichtlich oder nicht- und diese dann mit RTH wieder zurückgeholt haben.
    • Arthur hat mal in einem seiner Videos zu dem Thema gesagt, daß laut Gesetzestext den Modellpiloten der Sichtflug NICHT vorgeschrieben ist, daß man ihn aber evt. über andere Texte hineindeuten kann. Der Wille des Gesetzgebers usw. Also wieder mal keine so ganz klare Aussage.
      Ein Leben ohne Dudelsack ist möglich, aber sinnlos.