robert_he Tiefflieger

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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Saetti56 -

    Servus Robert, hast Du auch eine Allgemeinverfügung ? wegen den Kontakt zum Naturschutz. Tolles Foto vom Gebirge. Und wie kommt man an die Telefonnummer vom Naturschutz in der Fremde ? Bin auch ein Neuling. Gruß Günter

    • robert_he -

      Grüß dich Günter!
      In welchem Sinne meinst du Allgemeinverfügung?
      Falls du wegen dem Bild der drei Zinnen darauf kommst... ich habe mich vorher in der Gesetzeslage für private Drohnenflüge in Italien eingelesen, mir danach die Naturparkordnung der drei Zinnen bzw Fanes-Sennes-Prags angesehen und da ich dort keinen Punkt für Drohnen fand, habe ich die Naturparkverwaltung per Mail angeschrieben. Hat zwar zwei Wochen gedauert, bis ich eine Antwort bekommen hab, aber die kümmern sich.

      Grüße, Robert

    • Saetti56 -

      Servus Robert, danke für die Antwort. Ich dachte wegen der AV ob Du eine hast, welche Erleichterungen ich damit hätte bei Genehmigungen, oder Vorteile beim Fliegen Abstände zu AB, Bahnstrecken usw. ich finde nichts wo ich lesen könnte was für Vorteile und Regeln dadurch hätte. Lg Günter