Ibeme Tiefflieger

  • Mitglied seit 20. November 2019
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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Ibeme -

    Würde ich prinzipiell auch so sehen.

    Der Begriff Maximum Take Off Mass stört mich halt nur.

    Das wäre ja eigentlich das Gewicht mit Payload.

    Eine klare Auslegung wäre hier wünschenswert. Entweder durch DJI oder eben durch den Gesetzgeber.

    Es ist dann eben schon ein Unterschied ob die Drohne nun in A1 oder in A3 landet.

  • MStorm -

    Hier sind sich die Experten einig, dass nicht das Abfluggewicht zählt. Auf allen anderen Drohen Infoseiten wird das anders gesehen. Hier geht man vom Startgewicht aus. So ist es ja auch in USA und Kanada, so wird es ja auch bei Selbstbauten gesehen. Fände ich daher auch logischer. Warum sollte ich bei einem Selbstbau der 249 gr. wiegt unter die Grenze kommen und wenn ich die Mavic Mini mit 249 gr. betreibe habe ich ein Problem? Beim Selbstbau interessiert es dich auch niemanden ob ich da theoretisch noch eine GoPro draufpacken könnte.