AMV Drohnen-Profi

  • Männlich
  • aus Rhein-Main-Gebiet
  • Mitglied seit 29. Mai 2015

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • AMV -

    Hi, ich hatte die Mini 2 mit in Brasilien, da du diese zum Fliegen nicht registrieren musst. Bei schwereren Drohnen musst du eine Registrierung bei der nationalen Flugsicherung vornehmen - den Aufwand habe ich mir aber erspart. Einführen kannst Du die Air2S aber meines Wissens nach schon (ohne Gewähr).

  • Avramakis -

    Servus , ich habe gelesen , dass du in Brasilien warst mit deiner Drohne. Kannst du mir sagen wie die Vorschriften sind nur für den reinen import der Drohne nach Brasilien ? wir würden sie nur gerne mitnehmen die AIR2s