Rechtsfragen im Überblick: Darf meine Drohne in Nachbars Garten fliegen? (Verweis auf Spiegel Artikel)

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    • Rechtsfragen im Überblick: Darf meine Drohne in Nachbars Garten fliegen? (Verweis auf Spiegel Artikel)

      Ich habe vor Kurzem diesen Spiegel-artikel gefunden:

      spiegel.de/netzwelt/gadgets/re…egende-auge-a-903502.html


      Besonders interessant erscheint mir da ein Satz:

      " Muss ich eine Genehmigung für Flüge einholen?

      Genehmigungspflichtig sind Drohnenflüge im rein privaten Einsatz nur für den Fall, dass das Gerät über fünf Kilo wiegt. Bei leichteren Modellen braucht man für die Nutzung keine behördliche Erlaubnis."

      Grüße aus Peking

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lord book ()

    • Hier in Peking sehen die Vorschriften so aus, dass innerhalb der 4. Ringstraße nicht fliegen darf.

      Beim Mitnehmen der P2V auf einem innerchinesischen Flug hatte ich keine Probleme.

      Ich hab den Link zu dem Spiegelartikel gepostet, weil dort klar drinsteht, dass Flugobjekte, die
      unterhalb der 5 Kilo-Grenze liegen, KEINE Genehmigung für einen NICHTKOMMERZIELLEN Flug
      brauchen.

      Grüße aus Peking
    • Noch ein Nachtrag:

      bei den von Gerhard genannten Threads geht es um Formulare und Aufstiegsgenehmigungen.
      Ich hab mal recherchiert:

      Antrag auf Erteilung einer
      allgemeinen Aufstiegserlaubnis
      für unbemannte Luftfahrtsysteme
      ohne Verbrennungsmotor,
      bis maximal 5kg Gesamtmasse und
      maximaler Flughöhe von 100m über Grund

      So! Und wenn man unter dem dort angegebenen Dokument, nämlich der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
      mal selber unter Pragraph 16 reinliest, dann heißt es:

      "§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
      (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis: 1.der Aufstieg von Flugmodellena)mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse"

      Was fällt auf?

      MEHR ALS 5 KILOGRAMM GESAMTMASSE !!

      Grüße L.
    • lord book schrieb:

      Ich hab den Link zu dem Spiegelartikel gepostet, weil dort klar drinsteht, dass Flugobjekte, die
      unterhalb der 5 Kilo-Grenze liegen, KEINE Genehmigung für einen NICHTKOMMERZIELLEN Flug
      brauchen.

      Das Thema ist in Deutschland rechtlich so komplex, dass sich sogar die Justitiare der Modellflugverbände teilweise mit einer abschließenden Beurteilung schwertun.
      Ob ich da im Fall der Fälle mit einem mittelprächtig recherchierten Spiegelartikel argumentieren möchte... ?( ...eher nicht!