Luftaufnahmen für eine Schulwebseite

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    • Luftaufnahmen für eine Schulwebseite

      Hallo,

      ich habe einen Bekannten, der an einer Schule Rektor ist. Er bat mich darum, für die Schulwebseite ein paar Luftaufnahmen zu machen.

      Da ich mit meinem DJI Phantom 2 privat unterwegs bin, bin ich mir nicht sicher, ob das rechtlich so möglich ist.


      Mit freundlichen Grüßen

      Thorben
    • irgendwie dachte ich immer, dass es einen professionellen oder gewerblichen Aspekt haben muss um die Aufstiegsgenehmigung zu beantragen.
      Was ist denn daran gewerblich, wenn er die Bilder verschenkt? Gewerblich bedeutet immer, dass versucht wird ein Profit zu erzielen. Professionelles Fliegen ist dabei auch nicht erkennbar. Freundschaftsdienste sind nicht gewerblich. Vergleichbar mit Schwarzarbeit, wer für seine "Freundschaftsdienste" Geld nimmt arbeitet gegen das Finanzamt.
    • Nun, Deinen Post hatte ich so verstanden, dass der Flug um eine Schule kein Modellflug ist. Ob nun Bilder gemacht werden oder nicht spielt m. E. keine Rolle. Vielleicht habe ich falsch verstanden was nach Modellflug kommt, ich dacht jedenfalls dann an Flüge die nicht zur Freizeitgestaltung taugen. Welche Flüge gäbe es denn sonst noch.
    • Hunter101 schrieb:

      irgendwie dachte ich immer, dass es einen professionellen oder gewerblichen Aspekt haben muss um die Aufstiegsgenehmigung zu beantragen.
      Was ist denn daran gewerblich, wenn er die Bilder verschenkt? Gewerblich bedeutet immer, dass versucht wird ein Profit zu erzielen. Professionelles Fliegen ist dabei auch nicht erkennbar. Freundschaftsdienste sind nicht gewerblich. Vergleichbar mit Schwarzarbeit, wer für seine "Freundschaftsdienste" Geld nimmt arbeitet gegen das Finanzamt.
      Verschenken hilft Dir hier nicht, weil das entstandene Werk anschließend zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Allerdings weiß ich nicht, ob "Schule" als gewerblich eingestuft wird.

      Was Du evtl. machen könntest: dein Werk mit allen Rechten an die Schule abtreten, (nachweislich) darauf hinweisen, dass Dein Werk nicht gewerblich genutzt werden darf. Dann kann die Schule damit machen, was sie will - trägt aber auch alle Risiken und Du bist raus.
    • Raketenschnecke schrieb:

      Hunter101 schrieb:

      irgendwie dachte ich immer, dass es einen professionellen oder gewerblichen Aspekt haben muss um die Aufstiegsgenehmigung zu beantragen.
      Was ist denn daran gewerblich, wenn er die Bilder verschenkt? Gewerblich bedeutet immer, dass versucht wird ein Profit zu erzielen. Professionelles Fliegen ist dabei auch nicht erkennbar. Freundschaftsdienste sind nicht gewerblich. Vergleichbar mit Schwarzarbeit, wer für seine "Freundschaftsdienste" Geld nimmt arbeitet gegen das Finanzamt.
      Verschenken hilft Dir hier nicht, weil das entstandene Werk anschließend zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Allerdings weiß ich nicht, ob "Schule" als gewerblich eingestuft wird.

      Was Du evtl. machen könntest: dein Werk mit allen Rechten an die Schule abtreten, (nachweislich) darauf hinweisen, dass Dein Werk nicht gewerblich genutzt werden darf. Dann kann die Schule damit machen, was sie will - trägt aber auch alle Risiken und Du bist raus.
      Wo steht da was von gewerblich in den Vorschriften? Ich kenne nur die Definition, nach der Modellflug nur zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung definiert ist. Bei allen anderen Zwecken, auch wenn sie Privat sind, sollte man davon ausgehen, das man eine AE braucht.

      Eine andere Frage ist natürlich, wenn man das für die Schule macht, wird da jemand ein Interesse haben, das zu verfolgen? Falls da irgend jemand dann doch ein Verfahren einleiten würde, kan ich mir gut vorstellen, das das dann auch sofort eingetellt wird.
    • balloonix schrieb:

      Raketenschnecke schrieb:

      Hunter101 schrieb:

      irgendwie dachte ich immer, dass es einen professionellen oder gewerblichen Aspekt haben muss um die Aufstiegsgenehmigung zu beantragen.
      Was ist denn daran gewerblich, wenn er die Bilder verschenkt? Gewerblich bedeutet immer, dass versucht wird ein Profit zu erzielen. Professionelles Fliegen ist dabei auch nicht erkennbar. Freundschaftsdienste sind nicht gewerblich. Vergleichbar mit Schwarzarbeit, wer für seine "Freundschaftsdienste" Geld nimmt arbeitet gegen das Finanzamt.
      Verschenken hilft Dir hier nicht, weil das entstandene Werk anschließend zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Allerdings weiß ich nicht, ob "Schule" als gewerblich eingestuft wird.
      Was Du evtl. machen könntest: dein Werk mit allen Rechten an die Schule abtreten, (nachweislich) darauf hinweisen, dass Dein Werk nicht gewerblich genutzt werden darf. Dann kann die Schule damit machen, was sie will - trägt aber auch alle Risiken und Du bist raus.
      Wo steht da was von gewerblich in den Vorschriften? Ich kenne nur die Definition, nach der Modellflug nur zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung definiert ist. Bei allen anderen Zwecken, auch wenn sie Privat sind, sollte man davon ausgehen, das man eine AE braucht.
      deswegen schrieb ich ja weiter oben: ".... bleibt die Frage nach der Definition von "Freizeitgestaltung"..."

      Gegenfrage: warum sollte das Fotografieren einer Schule nicht zur Freizeitgestaltung gehören?

      Mit anderen Worten: wir Nichtjuristen schwimmen hier gewaltig. Solange es keine klareren Gesetze und/oder Urteile gibt, wird sich das nicht ändern. ;)
    • Es ist nicht die Frage, ob es Freizeitgestaltung ist, sondern was der Zweck der Angelegenheit ist. In dem Falle ist wohl offensichtlich, das der Zweck wäre, die Schule zu filmen. Deshalb miene Meinung: Es ist zwar Freizeitgestaltung, aber nicht mit dem Zweck, die Freizeit zu gestalten, sondern derZweck ist, ein Video zu machen. Das ist ja auch durch die Fragestellung ganz offensichtlich.

      Eine genaue Abgrenzung wird es wohl nie geben. Und es wird immer auch ein Stück Ermessensfrage sein. Aber man sollte sich eben bewußt sein, die Abgrenzung ist nicht gewerblich / privat sondern Zwecke der Freizeitgestaltung oder anderer Zweck. Da kann man böse in die Falle tappen, z.B. bei der Versicherung. Hat man einen Haftpflichtschaden und schreibt: "der Copter ist außer Kontrolle geraten, während man ein Video für die Webseite der Schule machen wollte" kann man ein Problem bekommen.
    • Ja, das ist alles nicht einfach.
      Aber nach Deiner Argumentation dürfte ich gar keine Kopter-Fotos und -Videos machen (ich fliege in erster Linie, um Luftaufnahmen und Videos zu machen und nutze den Kopter als "fliegendes Stativ", wohlgemerkt rein privat). Und das würde nicht nur auf Kopterpiloten zutreffen, sondern auch auf Hobby-Fotografen, die vom Boden aus fotografieren (klammern wir mal bewusst das Thema "Panoramafreiheit" aus). Selbst der DMFV sieht das unter "Freizeitgestaltung". In RLP wird das von offizieller Seite zwar so gesehen, wird aber heftig kritisiert, weil es nicht mit dem Bundesrecht konform ist.

      M.E. ist bei der Fragestellung des 1. Beitrags zunächst zu klären, ob die Verwendung der entstandenen Werke einem gewerblichen oder einem nicht gewerblichem Zweck dient (ich weiß es nicht).

      Bitte nicht als Korrektur der anderen Meinungen verstehen, sondern als "weitere Sichtweise". Ich will damit nur aufzeigen, wie schwierig es derzeit ist, die jur. Rahmenbedingungen als Nichtjurist zu bewerten und die eingangs gestellte Frage zu beantworten


      ;)
    • Hallo Thorben,
      lass dich nicht kirre machen!
      Sieh es mal einfach aus folgendem Blickwinkel:

      1 Du bittest den Rektor, deinen Kopter auf dem Schulgelände zu fliegen. Zweck: Weiterentwicklung deiner Flugtechnik und Test des Foto-Equipments --> eindeutig Freizeitgestaltung.
      2 Der Rektor gibt dir die Erlaubnis.
      3 Zum Dank schenkst du ihm ein Bild / ein Video mit allen Rechten zur Veröffentlichung: Er kann es in der Schule als Ausstellungssrtück verwenden, im Erdkundeunterricht als Unterrichtsmedium zur Orientierung im heimatlichen Raum oder auch auf der Homepage der Schule veröffentlichen...

      Ich hätte da weder als Kopterpilot noch als ehemaliger Schulleiter ein Problem, so zu verfahren.
      Und @Raketenschnecke: Schule ist so weit von der gewerblichen Einstufung entfernt wie ein Kopter von einem Passagierflugzeug ;)

      mfg
      Paulchen49
    • ja das ist echt nicht einfach, normalerweise darf man keine bilder weiter verwenden vom freizeitflug, aber selbst auch schon getan, bilder von einer schule gemacht (privatschule) und
      die bilder dann verschenkt und wurden auf facebook gepostet, wenn was sein sollte dann problem der schule....
      anderes zenario, ein kumpel von mir hat ein gewerbe, heuert mich an bilder zu machen die vermarktet werden sollen, die AE muss er besorgen und auch auch gewerblich versichern, ich bin da "nur" pilot, sollte natürlich auch ne private haftpflicht haben, aber für den rest ist der auftraggegber verantwortlich, so hat uns die behörde das erklärt
    • Paulchen49 schrieb:

      ...
      Und @Raketenschnecke: Schule ist so weit von der gewerblichen Einstufung entfernt wie ein Kopter von einem Passagierflugzeug ;)
      Der Meinung bin ich auch, aber ich weiß es nicht (ich versuche immer, zwischen Meinung und Wissen zu unterscheiden). Wäre super, wenn Du dazu eine belastbare Quelle verlinken kannst.
    • Speedy schrieb:

      ....
      anderes zenario, ein kumpel von mir hat ein gewerbe, heuert mich an bilder zu machen die vermarktet werden sollen, die AE muss er besorgen und auch auch gewerblich versichern, ich bin da "nur" pilot, sollte natürlich auch ne private haftpflicht haben, aber für den rest ist der auftraggegber verantwortlich, so hat uns die behörde das erklärt
      ah, sehr interssant: dann könnten sich die gewerblichen Kopter-Unternehmen nur noch private Piloten anheuern und sich die gewerbliche (Kopter-)Haftpflicht sparen?
      ;)
    • Wie problematisch da eine Abgrenzung ist, sieht man ja am Beispiel Rheinland-Pfalz. Und so unberechtigt ist das nicht. Modellflieger, die um des Fliegens willen fliegen, suchen sich einen abgelegenen Platz, wo sie niemanden stören und nicht gestört werden. Ein solcher Modellflieger hat keinen Grund, sich Ortschaften, Straßen, Wegen, Brücken, Sehenswürdigkeiten und ähnlichem zu nähern. Wer filmen will, orientiert sich an seinen Motiven. Da kommt man dann viel öfter in Situationen, in denen das Fliegen von anderen als störend empfunden wird.