DJI, hab den Papp auf!

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • DJI, hab den Papp auf!

      Da bestelle ich den P3 UV Filter und warte schon seit 2 Wochen auf eine Verarbeitung meiner Bestellung und habe mich auch schon verzweifelt diverse mal dort gemeldet und bekomme erst mal kein Feedback.
      Dann erreiche ich jemand im Store der mir sagt das die Verarbeitung 10-15 Tage dauert! Ich frage wo das steht und bekomme den Link zum Produkt, wo als ich es bestellte eine Bearbeitungszeit von 3-5 Tage stand!

      Und nicht nur das war neu, auch stand jetzt plötzlich in Fettschrift, das dieser UV Filter teil des P3 ist und somit nur ein ersatzteil dartstellt und nicht ein anderer Filter ist!!
      Ich hatte damals vor dem Kauf extra im Chat gefragt ob es der gleiche ist der schon auf der Drohne ist! Nein es sei nur Glas aber kein UV Filter!

      Ich beantragte die stornierung des Auftrags, aber man sagte mir mehrmals das ich besser hätte lesen sollen, dann wüßte ich was ich bestelle!!!
      BOAH ich hab den Papp soo auf von diesem Laden!!
      Das gleiche ist mir bei der Bestellung der P3 passiert, da habe ich nämlich gefragt ob ich mein iPad3 benutzen kann, ja kar hies es!! Und was war, ne geht nur iPad3 mini, konnte ich mir noch ein mini kaufen.

      Ich bin denen jetzt so auf die Nerven gegangen und habe das Chatprotokol angefordert etc. etc., plötzlich konnte man meine Bestellung stornieren!
      Man hab ich ne Laune ;( <X X/
    • Richtig. Die Frist beginnt, sobald man selber oder ein Bevollmächtigter, der nicht der Transporteur ist, die Ware in Besitz genommen hat.
      Und da du die Ware ja noch nicht hattest, war die Frist auch noch nicht abgelaufen, da ja noch garnicht begonnen.

      PS: die Frist muss mindestens 14 Tage betragen, darf aber auch länger sein. Muss durch den Verkäufer angegeben werden. Sollte der Verkäufer keine Angaben gemacht haben, gilt die gesetzliche. Die ist, glaube ich, nagelt mich da aber nicht fest, drei Monate.
    • Noch ein genereller Tipp:

      Immer eine Frist für die Reparaturdauer vorgeben, immer, vor allem wenn es sich sogar um Gewährleistung handelt!

      Laut deutscher Rechtsprechung geht man bei einer Frist von 20 Werktagen von einem angemessen Zeitraum aus.
      Danach gibt es verschiedene Optionen wie Rückerstattung, Minderung etc.
      Glaubt mir, die Händler kenne ihre Rechte und halten sich plötzlich sehr genau daran, leider nutzt fast kein Kunde seine Rechte.

      Unbedingt auch von Anfang an eine angemesse Frist setzen! Nicht erst im Nachhinein nach vielleicht 6 Wochen.

      Es ist nicht euer Problem, ob der Service überlastet ist, keine Ersatzteile hat usw.

      Ihr habt mit 100% richtigem Geld bezahlt! Oder war euer Geld vielleicht nur zu 70% in Ordnung? :)
    • Auf der anderen Seite ist, Recht haben und Recht bekommen. Sicher hat @S t e f a n recht mit der Frist setzen. Aber was machst Du, wenn er diese nicht einhält? Es bleibt Dir nur den Rechtsweg zu beschreiten und Dein Recht letztendlich mittels einer Zivilklage einzufordern. Ansonsten wartest Du solange, bis es fertig ist. Und der Rechtsweg dauert länger als die längere Wartezeit. Und versuche mal im nachhinein ein Forderung wegen zu langer Wartezeit geltend zu machen.

      Ich hatte mal einen Fall, da ging um ganz andere Forderungen als bei einem Phantom 3. Da hatte ich dann Sachmangel geltend gemacht. Es folgte Frist, auf Frist, auf Frist. Rechtsanwalt eingeschaltet und wieder eine neue Frist, dann Klage eingereicht und wieder eine Frist, Gerichtstermin 3x (soviel sind Möglich) verschoben und dann am 3. Gerichtstag 2 Std. vor der Verhandlung eingelenkt und eine komplette Wandlung erhalten. Bis dahin waren dann 2-Jahre vorrüber. Ich hatte noch Glück mit dem Einlenken, in den meisten Fällen endet so etwas mit einem Vegleich.

      Und das war auch noch mit einer Firma aus Deutschland, nicht auszudenken wenn das ganze mit einer chinesischen passiert. Auch wenn das ganze über das Internet in Deutschland bestellt wurde, gekauft wurde es bei DJI-Direktbestellung in China. Da hilft es dann auch nicht, wenn DJI Europe GmbH in Schondra die Dienstleistung übernimmt, vertraglicher Ansprechpartner ist und bleibt DJI in China.
    • Ich habe aber doch geschrieben das ich mich mehrere male bei DJI gemeldet habe und danach gefragt habe was denn mit meiner Bestellung sei, das hat aber niemand interessiert.
      Stattdessen haben die Stumpf die confirmingtime von ehemal 3-5Tagen auf 10-15 rauf gesetzt.

      Dann haben sie ja nch ca. einer Woche unter den Artikel den Zusatzpassus geschrieben, das der Filter Teil der Drohne ist und nur ein Ersatzteil ist.
      Sie meinten ich hätte besser lesen sollen nd das sei doch alles meine Schuld und ich könne die Bestellung nicht rückgängig machen, zudem gibt es kein Cancel Order Button auf der Page.

      Dann wurde es mir zu blöd und habe mein Chatprotokol angefordert und habe denen einen haufen Mail mit gleichem Inhalt gesendet und plötzlich ging es und man hat mir schon am nächsten Tag das Geld erstattet!!
      Ich habe jetzt erfahren, das ich wohl nicht der einzige sei und das es schon viel Theater deswegen gegeben hat!
    • und noch ein Tipp, damit hatte ich mein Geld nach viel Ärger plötzlich sehr schnell erhalten (bisher leider 2x benötigt, Spaß habe ich dabei nicht)

      Daher bestelle ich auch ungern im Ausland. Der DJI Store meide ich ebenfalls, alleine schon wegen Garantie und Gewährleistung.

      Jetzt aber zurück zum Tipp, wird euch vielleicht mal im Leben ebenfalls helfen, ganz ohne Anwalt.

      Diese Internetseite ist offiziell von unseren Mahngerichten:
      mahngerichte.de/index.htm

      Darüber kann man ohne Rechtsanwalt und auch ohne komplizierten Wege als private Person ein Mahnverfahren online einleiten. Kosten waren damals glaube 20€ rum und mußte man vorstrecken.
      Allerdings werden die entgangenen Zinsen, Gebühren etc. im späteren Mahnbescheid aufgeführt und gefordert.

      Leider ist die Beamtensprache beim ausfüllen der Online Formulare etwas schwer zu verstehen. Man sollte sich mindestens eine Stunde dafür einplanen.

      Danach geht es aber relativ schnell.
      Einige Tage später würde derjenige einen offiziellen Mahnbescheid vom Gericht erhalten. Damit erhält man sehr große Aufmerksamkeit :!: Weitere Verzögerung und Ausreden bringen demjenigen nur noch mehr Ärgernis ein, aus dieser Nummer kommt man so schnell nicht mehr.


      Hier noch etwas Erklärung:
      Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil. Das Verfahren wird von einem Rechtspfleger oder sogar voll automatisiert durchgeführt, ohne dass geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht, Beweismittel müssen bei der maschinellen Erfassung nicht mitgesandt werden. Das Mahnverfahren ist damit eine schnelle und kostensparende Alternative zum gewöhnlichen Zivilprozess, die sich besonders für Ansprüche eignet, über die kein Streit besteht. Ziel des Verfahrens ist zunächst, einen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Am Ende des Mahnverfahrens steht jedoch der Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung vollstrecken kann (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).