Hi,
das Thema Drohne und Nutzung beschäftigt mich schon längere Zeit, allerdings kam erst heute der 1. Zwischenfall einer direkten Konfrontation mit negativem Touch.
Grundsätzlich habe ich vor dem ersten Start, der schon einige Zeit zurück liegt, sowohl Literatur als auch direkte Ansprechpartner in der bundeslandspezifischen Luftfahrtbehörde kontaktiert.
Wenn ich richtig liege, ist neben der Haftpflicht im Privaten Bereich (Drohne < 5kg elektro) technisch gesehen keine weitere Notwendigkeit gegeben.
Allerdings kommt neben dem Flugobjekt noch die Kamera dazu ... und dazu gabe es das Problem ...
Als ich heute einem Bekannten das Modell im Garten vorführen wollte, bemerkte ich 2 Grundstücke weiter jemand meine Drohne und uns zu filmen.
Meine Drohne war ca 30m hoch und hat konzentrische Kreise gezogen - natürlich auch ausserhalb unseres Grundstücks.
Laut Behörde wurde mir mitgeteilt, dass ich im Privaten Bereich keine Auflagen hätte, ausser dass ich nicht von fremden Grundstücken starten dürfe. Überflügen müssten gedulded werden - - - > Habe ich hier etwas übersehen?
Ebenso ist laut Behörde die Privatspähe zu wahren und auch keine Bilder zu veröffentlichen - weder habe ich das vor noch habe ich dies durchgeführt, aber wie kann ich das beweisen?
Der Nachbar kam nach mehrmahliger Aufforderung dann zu uns rüber und freundlicherweise seine Bedenken geäussert - zusammen mit einem Verbot des Überflug, mit der Begründung das Geräte hätte eine Kamera und die Aufnahmen wären nicht gewünscht.
Alle Argumente mit gefährlichem Halbwissen konnte ich widerlegen - nicht jedoch die Angst vor der Technik.
Nun meine Frage - abgesehen davon den Frieden wieder herzustellen, möchte ich auch Unsicherheit nehmen - wie sieht die Lage dazu aus?
Hätte jemand Tips oder ähnliches erlebt?
Wie würdet Ihr reagien wenn euer Nachbar so ein Spielzeug nutzt?
... oder bleibt mir, um des Friedens Willen, schlichtweg die Unterlassung meines Hobbies in meinem wohnlichen Umfeld ???
MfG Data
das Thema Drohne und Nutzung beschäftigt mich schon längere Zeit, allerdings kam erst heute der 1. Zwischenfall einer direkten Konfrontation mit negativem Touch.
Grundsätzlich habe ich vor dem ersten Start, der schon einige Zeit zurück liegt, sowohl Literatur als auch direkte Ansprechpartner in der bundeslandspezifischen Luftfahrtbehörde kontaktiert.
Wenn ich richtig liege, ist neben der Haftpflicht im Privaten Bereich (Drohne < 5kg elektro) technisch gesehen keine weitere Notwendigkeit gegeben.
Allerdings kommt neben dem Flugobjekt noch die Kamera dazu ... und dazu gabe es das Problem ...
Als ich heute einem Bekannten das Modell im Garten vorführen wollte, bemerkte ich 2 Grundstücke weiter jemand meine Drohne und uns zu filmen.
Meine Drohne war ca 30m hoch und hat konzentrische Kreise gezogen - natürlich auch ausserhalb unseres Grundstücks.
Laut Behörde wurde mir mitgeteilt, dass ich im Privaten Bereich keine Auflagen hätte, ausser dass ich nicht von fremden Grundstücken starten dürfe. Überflügen müssten gedulded werden - - - > Habe ich hier etwas übersehen?
Ebenso ist laut Behörde die Privatspähe zu wahren und auch keine Bilder zu veröffentlichen - weder habe ich das vor noch habe ich dies durchgeführt, aber wie kann ich das beweisen?
Der Nachbar kam nach mehrmahliger Aufforderung dann zu uns rüber und freundlicherweise seine Bedenken geäussert - zusammen mit einem Verbot des Überflug, mit der Begründung das Geräte hätte eine Kamera und die Aufnahmen wären nicht gewünscht.
Alle Argumente mit gefährlichem Halbwissen konnte ich widerlegen - nicht jedoch die Angst vor der Technik.
Nun meine Frage - abgesehen davon den Frieden wieder herzustellen, möchte ich auch Unsicherheit nehmen - wie sieht die Lage dazu aus?
Hätte jemand Tips oder ähnliches erlebt?
Wie würdet Ihr reagien wenn euer Nachbar so ein Spielzeug nutzt?
... oder bleibt mir, um des Friedens Willen, schlichtweg die Unterlassung meines Hobbies in meinem wohnlichen Umfeld ???
MfG Data