Rechtliches und Soziales (Drohneumgang mit den Nachbarn) ...

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    • Rechtliches und Soziales (Drohneumgang mit den Nachbarn) ...

      Hi,

      das Thema Drohne und Nutzung beschäftigt mich schon längere Zeit, allerdings kam erst heute der 1. Zwischenfall einer direkten Konfrontation mit negativem Touch.

      Grundsätzlich habe ich vor dem ersten Start, der schon einige Zeit zurück liegt, sowohl Literatur als auch direkte Ansprechpartner in der bundeslandspezifischen Luftfahrtbehörde kontaktiert.

      Wenn ich richtig liege, ist neben der Haftpflicht im Privaten Bereich (Drohne < 5kg elektro) technisch gesehen keine weitere Notwendigkeit gegeben.

      Allerdings kommt neben dem Flugobjekt noch die Kamera dazu ... und dazu gabe es das Problem ...


      Als ich heute einem Bekannten das Modell im Garten vorführen wollte, bemerkte ich 2 Grundstücke weiter jemand meine Drohne und uns zu filmen.
      Meine Drohne war ca 30m hoch und hat konzentrische Kreise gezogen - natürlich auch ausserhalb unseres Grundstücks.

      Laut Behörde wurde mir mitgeteilt, dass ich im Privaten Bereich keine Auflagen hätte, ausser dass ich nicht von fremden Grundstücken starten dürfe. Überflügen müssten gedulded werden - - - > Habe ich hier etwas übersehen?
      Ebenso ist laut Behörde die Privatspähe zu wahren und auch keine Bilder zu veröffentlichen - weder habe ich das vor noch habe ich dies durchgeführt, aber wie kann ich das beweisen?


      Der Nachbar kam nach mehrmahliger Aufforderung dann zu uns rüber und freundlicherweise seine Bedenken geäussert - zusammen mit einem Verbot des Überflug, mit der Begründung das Geräte hätte eine Kamera und die Aufnahmen wären nicht gewünscht.

      Alle Argumente mit gefährlichem Halbwissen konnte ich widerlegen - nicht jedoch die Angst vor der Technik.


      Nun meine Frage - abgesehen davon den Frieden wieder herzustellen, möchte ich auch Unsicherheit nehmen - wie sieht die Lage dazu aus?

      Hätte jemand Tips oder ähnliches erlebt?

      Wie würdet Ihr reagien wenn euer Nachbar so ein Spielzeug nutzt?


      ... oder bleibt mir, um des Friedens Willen, schlichtweg die Unterlassung meines Hobbies in meinem wohnlichen Umfeld ??? ;(


      MfG Data
    • Die Frage ist ansich schon beantwortet, da das Fliegen in bebautem Gebiet verboten ist! - Hinzu kommen die Auflagen zur Wahrung der Privatsphäre etc. etc.!

      ;)
      07-2013: Phantom-1 + GoProH3b / 02-2014: Phantom-2 + GoProH3+b / 01-2015: Phantom-2 + GoProH4b / 03-2017: MAVIC-Pro / 05-2018: Mavic-Air
    • Das stimmt so nicht @bufischer. Der TE hat nichts falsch gemacht.

      Erkläre deinem Nachbarn einfach, dass du lediglich eine neue Perspektive auf die Welt haben willst und keine Aufnahmen von ihm machen willst.
      Gruß,
      Tom

      Landing gear raising
    • Aus dem Forum:

      Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

      .../...

      Wo darf ich fliegen und wie hoch darf ich fliegen?

      Generell gilt als Faustregel, daß man sich von Flugplatzen, Flughäfen und Wohngebieten / Städten / Wohnsiedlungen mindestens 1,5 km entfernt halten sollte. Das menschliche Verständnis sollte einem darüber hinaus sagen, daß man nicht über Menschen / Menschenansamlungen, Straßen oder Autobahnen oder über Tieren fliegen sollte. Außerdem benötigt man das Einverständnis von Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück man sich befindet.

      Des weiteren müssen Flüge über Wohngebieten angemeldet werden.
      "... Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die zuständigen Ordnungsbehörden / Polizeidienststellen vorab zu informieren... :rolleyes:

      .../...

      Man kann natürlich seinem Nachbarn 100 mal versichern, dass man von ihm und/oder seinem Grundstück keine Aufnahmen macht, aber beweisen kann man es nicht.
      Es sei denn, er steht daneben und schaut auf dem FPV-Monitor mit.... Eine Drohne über Nachbars Garten führt unweigerlich zu Irritationen. -

      Hier bei mir wissen inzwischen ALLE Nachbarn, dass ich eine "Drohne" habe und sie wissen auch, wenn ich damit mal über deren Gärten rumfliege, dass es nur zu Testzwecken und Einstellarbeiten ist. Luftaufnahmen von ihren Häusern haben auch schon alle bekommen! (das beschwichtigt)
      Ausserdem fliege ich nicht unbedingt am Sonntagnachmittag, wenn die Nachbarin im Garten in der Sonne liegt.... 8)
      07-2013: Phantom-1 + GoProH3b / 02-2014: Phantom-2 + GoProH3+b / 01-2015: Phantom-2 + GoProH4b / 03-2017: MAVIC-Pro / 05-2018: Mavic-Air

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von bufischer ()

    • bufischer schrieb:

      Die Frage ist ansich schon beantwortet, da das Fliegen in bebautem Gebiet verboten ist! - Hinzu kommen die Auflagen zur Wahrung der Privatsphäre etc. etc.!

      ;)
      Hi,

      dank euch erstmal für eure Antworten.

      Es ist tatsichlich irgendwo (Quelle unbekannt müsste ich suchen) verboten über einen Sichtschutz vom Nachbarn zu fliegen und zu filmen / fotographieren, die auf "normalen" weg nicht erreichbar wären. Aber "bebautes Gebiet" würde jegliche menschliche Zone betreffen - das würde ich auch geren genauer wissen - wäre schön wenn du da was hast.

      Kann der reine Verdacht ein Verbot nach sich ziehen?
      Kann ich dann auch jeden in der U-Bahn der sein Handy zum SMS schreiben zieht verwarnen?
      Sind dann Urlaubsfotos auch Anlass zur Klage?

      Was mich am meisten beschäftigt ist die Frage,
      ist die Angst begründet oder nur Panik vor "1984"?

      MfG Data
    • bufischer schrieb:

      Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe


      Wo darf ich fliegen und wie hoch darf ich fliegen?

      Generell gilt als Faustregel, daß man sich von Flugplatzen, Flughäfen und Wohngebieten / Städten / Wohnsiedlungen mindestens 1,5 km entfernt halten sollte. Das menschliche Verständnis sollte einem darüber hinaus sagen, daß man nicht über Menschen / Menschenansamlungen, Straßen oder Autobahnen oder über Tieren fliegen sollte. Außerdem benötigt man das Einverständnis von Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück man sich befindet.

      Des weiteren müssen Flüge über Wohngebieten angemeldet werden.
      "... Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die zuständigen Ordnungsbehörden / Polizeidienststellen vorab zu informieren... :rolleyes:

      Hi bufischer,

      dank dir für deinen Link.

      Genau das hat mir die Luftfahrtbehörde NICHT bestätigt - wie du schreibst "sollte" der Abstand betrage, ist aber keine Bedingung.
      Privat und Kommerziell ist stark abweichend - da ich hier Freizeit betrieben habe ist das nicht zutreffen.d
      Flughäfen sind eine Ausnahme, da darf ich nicht mal einem Segelflugplatz zu nahe kommen ...

      Korrekt liegst du was die Einverständniserklärung anbelagt, da ich mich aber auf meinem Grundstück befinde und die Drohne über einem anderen und lediglich ein Überflug stattfindet, ist dieses Nutzung zu dulden. (Quelle kann nachgreicht werden wenn Bedarf ist)

      Angemeldet werden muss tatsächlich der Flug, insofern er gewerblich ist, auch hier ist auf die Behörde zu verweisen.
      Von der Stadt etc. ist auch keine Genehmigung zu erfragen, sonder sie sind zu informieren - d.h. im Abstand von ca 5 Tagen vorher über Ort Zeit und Anliegen zu unterrichtet.

      Die max. Höhe ist in Deutschland gewerblich auf 100m gesetzt - in manchen BUndesländern auch nur max 30 - ABER für private gibt es keine Begrenzung. Falls doch bitte Quelle angeben.

      Das Thema scheint auch hier im Froum noch ein paar Fragen offen zu lassen - hoffe auf weiterhin rege Beteiligung.

      MfG.
    • drohne-quadrocopter.de/wissens…rlaubnis-und-genehmigung/

      .../...
      Was darf ich mit einer Drohne / einem Quadrocopter filmen?


      Generell darf das Persönlichkeitsrecht von Personen nicht verletzt werden. Es dürfen also keine Aufnahmen gemacht werden, auf denen einzelne Personen eindeutig erkennbar sind.
      In diesem Fall ist die Einholung der Erlaubnis / Einwilligung der fotografierten oder gefilmten Personen pflicht.
      Generell gilt, dass man auch beispielsweise nicht über Grundstücke von dritten Personen fliegen darf. Der Flug über die Hecke vom Nachbarn ist also verboten. Es sei denn man hat eine Genehmigung. Man darf nur aufnehmen, was auch z.B. von der Straße aus zu sehen ist.

      Wo darf ich mit meiner Drohne / Multicopter auf keinen Fall fliegen?
      Verbote zum Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bestehen:
      • über Menschenansammlungen
      • über Unglücksorten
      • über Katastrophengebieten
      • über Einsatzorten von Polizei und Behörden bzw. Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
      • über Justizvollzugsanstalten
      • über Industrieanlagen und Anlagen zur Energieerzeugung
      • über militärischen Anlagen
      • in der Nähe von Flughäfen oder -plätzen
      .../...
      07-2013: Phantom-1 + GoProH3b / 02-2014: Phantom-2 + GoProH3+b / 01-2015: Phantom-2 + GoProH4b / 03-2017: MAVIC-Pro / 05-2018: Mavic-Air
    • Ich wüßte nicht, das es verboten ist, über bebautem Gebiet zu fliegen Aber nach BGB gehört der Luftraum über dem Grundstück dessen Eigentümer. Einen Überflug muß er aber dulden, wenn ee oin einer solchen Höhe statt findet, daß er kein berechtigtes Interesse an dem Verbot haben kann. Als Höhe wird oft 100m genannt. Bei einem Flug mit Cam in 30m wird wohl ein berechtigtes Interesse vor liegen.

      Offenbar hat der Nachbar aber ein Problem damit, das Andere auch Persönlichkeitsrechte haben. Der Nachbar hätte dich weder Filmen noch Fotografieren dürfen.

      Wenn du ungetrübten Spaß am Fliegen haben willst, dann such dir einen Platz, wo du keinen störst.
    • Natürlich ist die erlaubte Flughöhe für Hobbyflüge nicht unbegrenzt sondern wird durch den "Kontrollierten Luftraum" begrenzt!

      • ohne Sondergenehmigung darf nur im unkontrollierten Luftraum (G = Golf) geflogen werden
      • der unkontrollierte Luftraum endet in einer Höhe von 762 Metern (2500 ft) über den Boden
      • unter bestimmten Umständen wird diese Höhe des unkontrollierten Flugraums noch weiter eingeschränkt. Z.B. in der Nähe von Kontrollzonen (D = Delta). Dies sind in der Regel Flugplätze. Hier ist die Höhe im Vorfeld bereits schrittweise auf 518,15 Meter (1700 ft) und 304,8 Meter (1000ft) reduziert und der unkontrollierte Flugraum endet sogar gänzlich dort, wo die Kontrollzone (Luftraum Delta) beginnt.
      07-2013: Phantom-1 + GoProH3b / 02-2014: Phantom-2 + GoProH3+b / 01-2015: Phantom-2 + GoProH4b / 03-2017: MAVIC-Pro / 05-2018: Mavic-Air
    • Hi bufischer,

      dank dir nochmal ;)

      - Persönlichkeitsrechte sind klar, möchte ich auch so! Wie oben beschrieben habe ich nicht gefilmt und schon garnicht den Nachbarn.

      - Der Flug über die Hecke bezog sich in deinem Quellbeitrag auf das "Wo darf ich filmen", "Wo darf ich fliegen" (weiter oben) sagt das aus was du oben schon mit den 1,5km zitiert hast, hier und das geht konform mit der Behörde gilt eine Richtlinie, keine Pflicht. Zitat "Das ist jedoch nur ein Richtwert"

      - Dagegen sind die genannten Flugverbotszonen undiskutable einzuhalten ohne wenn und aber


      Falls ich etwas falsch interpretiert habe, korregieren mich bitte, aber rechtlich scheint alles noch OK zu sein.

      MfG
    • bufischer schrieb:

      Aus dem Forum:

      Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

      .../...

      Wo darf ich fliegen und wie hoch darf ich fliegen?

      Generell gilt als Faustregel, daß man sich von Flugplatzen, Flughäfen und Wohngebieten / Städten / Wohnsiedlungen mindestens 1,5 km entfernt halten sollte. .......
      die 1,5 km gelten m.W. nur für Flugplätze. Für internat. Flughäfen gilt generell die CTR-Regelung (seit 01.06.15 bis 30m pauschale Freigabe der DFS) + 1,5 km zur Flughafenbegrenzung. Für Städte/Wohnsiedlungen gelten die 1,5km nur für Modelle mit Verbrennermotoren......


      Das menschliche Verständnis sollte einem darüber hinaus sagen, daß man nicht über Menschen / Menschenansamlungen, Straßen oder Autobahnen oder über Tieren fliegen sollte.
      ... absolut unterschreib!
    • Neben der explizit rechtlichen Frage stellt sich natürlich, vielleicht auch vor allem, die moralische Frage nach dem Recht der Anwohner auf Privatsphäre. Die wenigsten wollen ungefragt fotografiert werden. Und da reicht es auch schon, wenn es prinzipiell möglich ist (also eine Kamera auf einen gerichtet ist). Ob der gerade nur eine SMS schreibt und die Kamera gar nicht benutzt, die Kamera vielleicht doch benutzt, aber nicht "abdrückt", das spielt gar nicht die Rolle. So kenne ich es zumindest im Bereich von Überwachungskameras: da spielt es keine Rolle ob es wirkliche Kameras sind oder nur täuschend echt wirkende Attrappen. Der Grad des gefühlten Eingriffs in die Privatsphäre ist in beiden Fällen gleich.

      Und genau wie bei solchen Überwachungskameras würde ich es auch bei Kameradrohnen einordnen. Ich will nicht andauernd Angst haben müssen, dass jederzeit ein Copter kommt und Bilder von mir machen könnte. Gerade wo es doch eigentlich keinen intimeren und privateren Ort für einen gibt als sein eigenes Anwesen. Ok, man hat mittlerweile überall damit zu rechnen gefilmt und fotografiert zu werden. In öffentlichen Nahverkehrsfahrzeugen sind Kameras angebracht, an Bahnhöfen, an vielen öffentlichen Plätzen, immer mehr private Leute setzen Überwachungskameras ein, Dashcams finden wohl auch eine immer größer werdende Verbreitung und ob die Person da drüben mit dem Smartphone nur so tut als würde sie telefonieren um mich heimlich zu fotografieren, das weiß ich auch nicht. Dann kommt noch der Fakt hinzu, dass die Verarbeitung solcher veröffentlichter Fotos (und solche Fotos sind prinzipiell veröffentlichbar) immer weiter voranschreitet (Stichwort: Gesichtserkennung, aber auch mittlerweile Erkennung von Bewegungsweise, Kleidung, etc.).

      Da muss man doch einfach sagen: Leute, wahrt den letzten Rest Privatsphäre und respektiert den privatesten Bereich der Menschen. Irgendwann muss man doch ausspannen und sich sicher fühlen können.
    • Was mir (in meinem Umfeld) auffällt ist die Tatsache, dass meist gerade diejenigen, die sich in ihrer Privatsphäre schnell gestört fühlen, ihr Privatleben dann gerne auf Facebook ausbreiten in allen Details und auch mit Foto's.... ?(
      07-2013: Phantom-1 + GoProH3b / 02-2014: Phantom-2 + GoProH3+b / 01-2015: Phantom-2 + GoProH4b / 03-2017: MAVIC-Pro / 05-2018: Mavic-Air
    • Danke für deine Gedanken Ceberus - die "Möglichkeit" etwas zu machen gleich mit Absicht zu verbinden, dass es jemand macht find ich sehr schwierig.

      Wo fängt es an - wo hört es auf?

      Das Handy in der Hand kann als Foto, Film oder Tonaufanhme missbraucht werden - macht es damit jeder?

      Ein Auto kann > 100km/h fahren, fährt damit jeder Autofahrer, weil er die Möglichkeit hat, in der Ortschaft automatisch 100km/h?

      Beispiel ehemals GEZ: -> Jeder PC oder TV kann die Öffentlichen empfangen (Internet) muss er damit gleich mit Gebühren bauflagt werden?



      Ich frage mich gerade auf der anderen Seite inwieweit der Nachbar meine Privatspähe verletzt hat, indem er mich bei meinem Hobby (fliegen) auf meinem Grundstück gefilmt hat - und zwar von seinem Grundstück aus ...


      MfG Data


      ps. @bufischer - ich google gleich mal nach dem Nachbar ^^

      pps: ... ohne Worte - sehr viel Privates und ein Menge Bilder zu finden ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Data_001 ()

    • Data_001 schrieb:

      .../...


      ps. @bufischer - ich google gleich mal nach dem Nachbar ^^

      pps: ... ohne Worte - sehr viel Privates und ein Menge Bilder zu finden ...

      Hoffe, die Bilder gefallen....

      ICH... beschwere mich ja auch nicht über die Störung einer "Privatsphäre", die es schon lange nicht mehr so gibt.... :cursing: Ist ja doch alles bekannt, dank "Kundenkarten", Bankpässen, Facebook und Twitter, Picasa, Instagramm, den schon genannten Handys mit Camera, den Überwachungskamera die inzwischen ÜBERALL hängen, dank entprechender Auswerte-Software und zuguterletzt dank NSA 8) und BND 8) ....

      Von mir aus können Sie alles wissen, sollen mich dann aber auch in Ruhe lassen. :sleeping:
      Ich mache keinen verzweifelten, angestrengten Versuch mehr was geheim halten zu wollen. -
      Allerdings .... stehle oder betrüge ich auch nicht, hinterziehe keine Steuern und bin auch sonst ein (fast) anständiger Mensch, der wenig zu verbergen hat.....

      Ausser, ... wenn ich mit meinem Phantom Aufnahmen mache. Dann ist's oft irgendwie illegal: (ein paar Meter zu hoch (hier ist max.50m), ein paar Meter zu weit (ist hier max 100m) und nicht immer nur in erlaubtem Gebiet - Hatte erst letzte Woche die Polizei im Nacken als ich in einem Wohngebiet Aufnahmen vom Haus eines Kollegen machte.
      (HIER ist das Fliegen über bebautem Gebiet (innerhalb von Ortschaften) nämlich ausdrücklich verboten)! :/
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