Nutzung einer Drohne als gemeinnütziger Verein

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Nutzung einer Drohne als gemeinnütziger Verein

      Hallo zusammen,


      wir sind ein gemeinnütziger Segelverein und planen die Anschaffung einer Drohne um unsere Segelevents auf Video festzuhalten. Dabei handelt es sich um Aufnahmen in Baden-Württemmberg und im Ausland (Mittelmeer). Ich habe bereits stundenlang im Internet recherchiert um folgende Frage zu klären:

      Handeln wir privat oder gewerblich?

      Dabei habe ich herausgefunden, dass jeder dann gewerblich handelt, wenn mit den Videos in irgend einer Weise Geld verdient wird. Dies ist bei uns schon mal nicht der Fall, denn wir wollen die Videos lediglich unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen (kostenfrei). Immer wieder habe ich gelesen: Wenn sich die Flüge der Drohne auf Sport & Freizeit beschränken, handelt man privat und braucht dementsprechend keine Aufstiegserlaubnis. Aber wie verhält sich das ganze für einen gemeinnützigen Verein? Kann ein Verein überhaupt rein privat handeln? Ich tendiere dazu das zu bejahen, denn wir als Verein wirtschaften weder gewinnorientiert noch planen wir mit der Drohne in irgendeiner Weise Geld zu verdienen.

      Wie seht ihr das?


      Viele Grüße

      Julian
    • Also zum einen würde ich in diesem Fall sagen, keine schlafende Hunde wecken und wo kein Kläger da kein Richter.

      Wenn Du es für Baden-Württemberg aber ganz genau wissen möchtest, dann rufst Du einfach mal in der "Höhle des Löwen" an, beim zuständigen Regierungspräsidium Tübingen, Herr Fauß, Tel. 07071-7573605.

      Bezüglich Mittelmeer kommt es auf das jeweilige Land an. Auf hoher See interessiert eure Drohne aber bestimmt keinen.

      Gruß Gerd
    • Also, bei MFSD ( www.mfsd.de ) kann man für 3 Monate kostenlos Mitglied (-> Mitgliedschaft -> Probe Mitgliedschaft) werden und hat die Versicherung kostenlos für 1/4 Jahr mit dabei, ohne jede Verpflichtung.

      Wenn euer Verein genug Mitglieder hat, reicht das für die ersten Jahre.

      Und Aufstiegsgenehmigung? (Pfui das ist hier etwas um die Foren Trolle aus den Löchern zu locken.) Da gilt es vor allem dass 11. Gebot zu beachten.

      Widmet doch euren Verein um in Segelsport und Modellflug Verein......