Start und Landung des Copters / Rechtlich

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    • Start und Landung des Copters / Rechtlich

      Hallo zusammen,
      ich hätte da eine Frage an die Profis unter euch zum Thema Start und Landung des Copters innerorts. z.B wenn man eine Ruine, Burg (nicht Privat) filmt, muss ich ja Starten und Landen. Jetzt bräuchte ich zusätzlich zu meiner Aufstiegsgenehmigung/Haftpflichtversicherung auch eine erlaubins vom Besitzer des Grundstückes (des kann sein: Öffentlicher weg, eine Allee, Feldweg... der in der Nähe der Burg liegt. Also ich starte nicht an der Burg sondern ein wenig auserhalb auf einem Feldweg. Kann ich die Erlaubnisspflicht umgehen wenn ich ihn direkt aus der Hand starte. und er auch in meinen Händen landet. Sonst müsste ich jedesmal forschen wem der Feldweg gehört. Außerdem könnt ich nie Spontan fliegen sondern müsste erst mal ewig Recherchieren wem der Weg, Feld, Park usw. gehört.
      Ich möchte die Aufnahmen auf YouTube stellen.
      Wie macht den ihr das?
    • Ich bin kein "Profi",
      aber wenn Du die Bilder auf YT stellst, kann es wohl Probleme geben. Das wird sich dabei jedoch mehr um das WAS Du aufgenommen hast handeln, als dass sich jemand um den Start- / Landeplatz schert.
      Burgen und Schlössen sind oft Eigentum der Bayerischen Immobilienverwaltung (Bayern). Für gewerbliche Aufnahmen wollen die Kohle sehen, nicht zu knapp (siehe andere Beiträge im Forum)!
    • Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      OK, das mit dem Eigentumsrecht usw. das man Fragen muss ob man das Gebäude Filmen darf...ist klar.
      z.b ich filme eine Fahrrad Tour. Begleite das gannze mit dem PKW. steig ab und zu aus und möchte filmen. Somit benötige ich 10 starts und landungen. Die jeweils vom Besitzer des jeweilgen Grundstückes genehmigt werden müssen. Das möhte ich umgehen, somit wenn jemand kommt und sich aufregt... könnte ich sagen ich starte ihn von der Hand. :) Dass natürlich auf dieser Tour eventuel Panoramen von Schlössern usw. drauf sind... ist mal nebensächlich. Aber trotzdem merci für die Info.
    • Ich denke das HAnd S/L ist Auslegungssache.

      Angenommen ein Café hat Außenbestuhlung. Dort sitzen Gäste und konsumieren Kaffee und Kuchen. An einem Schließtag argumentierst Du bei S/L von dort, dass ja das "Gelände" vom Cafébesitzer gemietet wurde und er Dir S/L erlaubte. Tatsächlich muss ein Café, wenn es sich z.B. am Marktplatz befindet, für die Benutzung des öffentlichen Raumes mit Bestuhlung an die Stadt bezahlten.
      Nun sagt Dir die Stadt: Die Vermietung erfolgte zum Zwecke der Bewirtung, nicht um dort Fluggeräte steigen zu lassen. Da haben die dann sicher Recht!

      Dann wäre noch die Info an die Polizei in der Stadt und die Verhinderung von Menschen, die Du nicht an- und überfliegen darfst.


      Am Wegesrand: Fahre vorab die Strecke ab und klingele einfach bei den Leuten. Frage freundlich, ob Du 1x1m in deren privater Einfahrt auf dem Grundstück benutzen darfst. Das klappt zu 90%.
      Außerdem kannst Du gleich die beste Perspektive checken und Aufbauarbeit über ordentliches Fliegen in der Bevölkerung leisten.
      Da Du wohl eine AE hast, gibst Du jedem "Erlauber" gleich einen Gutschein für eine preisreduzierte Luftaufnahme von seinem Grundstück.


      Wege: Ja, das ist immer schlecht. Außerdem gibt es auf Wegen oft unvorhergesehenen Verkehr - Menschen überfliegen ....., Sicherheit.....
    • Na ja wenn du vom öffentlichen Raum aus startest frage doch einfach vor deiner Tour in der jeweiligen Verbandsgemeinde/n nach. Die führen i.d.R. auch die Geschäfte der Ortsgemeinden. Das sollte die Sache überschaubarer machen als wenn man in jedem Kaff den Bürgermeister anruft der dann nur denkt du willst irgendetwas mit deiner Kampfdrohne in die Luft sprengen. Schau mal in deinen Bescheid für die Aufstiegsgenehmigung. Da steht bestimmt drin, dass du nur eine Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers benötigst. "Erlaubnis" klingt so nach förmlichem Verfahren! ;)
    • Ja klar muss jeder machen wie er denkt aber wenn man schon fragt sollte es auch eine entsprechende Antwort geben. Die meisten Gesetze/Regeln sind für den Fall gemacht falls mal etwas schief läuft z.B. wenn jemand zu Schaden kommt. Der Deutsche steht ja, wie wir alle wissen, nicht auf und geht weiter wenn er stolpert - er fragt wer Schuld hat. Und DANN benötigt man diese Verkettung aus Versicherung, Aufstiegserlaubnis und Zustimmung.
    • Hierzu gefunden:
      Gesetz macht keinen Unterschied zwischen privat und gewerblich

      Schnell ist ein lustiges Bild aus dem Netz bei Facebook gepostet, das Urlaubsvideo bei YouTube mit cooler Musik unterlegt oder der Blog-Beitrag mit einem schicken Foto illustriert. Was vielen nicht bewusst ist: viele Werke sind besonders geschützt durch das Urheberschutzgesetz.
      Wer sich im Internet an fremden Eigentum vergreift, kann gleich in mehrfacher Hinsicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Grundsätzlich macht das Urheberrecht keine Unterschiede zwischen Privatleuten und gewerblichen Anbietern.
      "Ein Privatmensch ist in dem Moment, in dem er kommerzielle Plattformen wie YouTube, Facebook oder Twitter benutzt, gar kein Privatmensch mehr", sagt der auf Internet-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Terhaag. "Indem man dort etwas hochlädt, wird das jeweilige Werk zumindest von dem Betreiber der Plattform und gegebenenfalls auch von demjenigen, der etwas hochlädt, kommerziell genutzt."
    • es gibt auch Juristen, die sehen das wesentlich entspannter (der für uns prominenteste ist der Justiziar des DMFV, Carl Sonnenschein). Demnach ist das veröffentlichen auf Webseiten und hochladen auf Youtube nicht gewerblich (vermutlich, solange man nicht mit geschalteter Werbung Einnahmen generiert). Daraus ergibt sich für mich die Schlussfolgerung: es hilft nichts - das müssen die Experten (Anwälte und Richter) unter sich ausfechten. Und zwar so lange, bis es klarere Rechtsgrundlagen gibt.
      Solange wir uns als Nichtfachleute damit "die Köpfe einschlagen", bringt es uns und die Sache nicht weiter ;)
    • RC-Role schrieb:

      Sich "sicherheitshalber" eine Aufstiegserlaubnis zu holen obwohl man zu Freizeitzwecken filmt und auf YT veröffentlicht und damit gar keine AE benötigt ist schon blöd. Denn damit muss man sich an die ganzen Auflagen halten die da so drinstehen.
      Du hast natürlich recht - ich hätte hinzufügen müssen, dass das was ich geschrieben habe ausschließlich für Rheinland Pfalz gilt. Wie das in den anderen Bundesländern aussieht habe ich keine Ahnung. Aber wir haben in einer anderen Diskussion ja schon herausgefunden, dass RLP hier etwas rückständig ist. ;)
    • hallo zusammen,
      super ... soviele antworten.
      mein hobby das fliegen war ca 2 monate privat.... ;) danach sind aufträge gekommen...und ab jetzt nicht mehr privat. nun hab ich alle meine videos die das schloss zeigen oder eine kirche hab ich aus youtube entfernt. bzw. auf privat gestellt. und fotos natürlich auch. da ich das ganze ja nun anbiete auf meiner hompage...können die mit sowas kommen...
      das ich die videos für werbung benutze ...das will ich aber nicht... vorher war es freizeit... ist es immer noch... aber in 2 wochen hab ich einen Auftrag....
      und dab da ist schluss mit privat.
      voll blöd das ganze.....da willst zum Spass alte gebäude oder kirchen filmen und darfst nicht.... tragisch.
      in dem moment...wo eine kamera drunter hängt.... film ich doch eh schon nicht mehr zur freizeit.
      so schade....das man das schloss nicht filmen darf und dann hochladen.... über 70 jahre gibts das schloss...und man darf es nicht filmen und auf yutube stellen. blöd.
      vielen dank für eure antworten.


      ( meine frage--- von der hand aus starten...damit ich die starts nicht anmelden musss.... wisst ihr da was drüber)
    • balloonix schrieb:

      Bei vielen Portalen überträgt man laut AGB die Rechte beim Hochladen. Dann ist das eine gewerbliche Nutzung. Genau so wieeine private Homepage mit Werbung drauf nicht mehr als Privat angesehen wird.
      Was hat das Übertragen von Rechten mit einer Gewinnerzielungsabsicht (=gewerblich) zu tun, wenn ich dadurch keinen Cent erziele, was ich auch gar nicht will?

      Oder anders: Durch hochladen auf YT übertrage ich auch Rechte. Sind dann alle Videos auf YT gewerblich. Also auch das, wo Nachbars Sohnemann in den Pool pieselt?
    • Youtube erwirtschaftet Gewinne. Und nutzt dafür deine Videos. Deshalb werden die Videos ganz eindeutig gewerblich genutzt.

      Das Internet hat unser LEben in vielen Bereichen stark gewandelt. Hättest du vor 25 JAhren gesagt ,es wird ein paar wenige Unternehmen geben, die Milliarden Gewinne erwirtschaften weil hunderte Millionen Leute kostenlos Material zuliefern, man hätte dich für bekloppt gehalten. Heute ist es so. Ich deneke, es wird aber auch Zeit, das sich die rechtliche LAge entsprechend wandelt. Youtube und Facebook gehören heute für die Nutzer zum Privatleben. Ich denke, man soll denen, die fette Gewinne machen, auch die rechtliche Verantwortung dafür auferlegen. Und nicht den Millionen von Privatleuten, die oft gar nicht in der LAge sind, die Rechtslage zu erkennen. Letztlich sollte Recht das Zusammenleben regeln. Und dazu ist es erforderlich, das der Bürger, der sich danach richten muß, es auch verstehen und umsetzten kann. Ein REcht, zu dessen Umsetzung ein Studium erforderlich ist, kann nicht für den Normalbürger gemacht worde nsein.