Bestellung bei dji.com - gewerbliche Nutzung - Umsatzsteuer?

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    • Bestellung bei dji.com - gewerbliche Nutzung - Umsatzsteuer?

      Hallo zusammen,

      das Thema betrifft nicht direkt die P3 aber da es nun mal bei mir eine P3 ist und ich keine andere passendere Rubrik gefunden habe, poste ich es hier einmal...

      Ich nutze die P3P "rein" gewerblich und habe deswegen ein Interesse, die Umsatzsteuer geltend machen zu können. Bei der P3 + Zubehör ist das nicht ja nicht unerheblich. Nun scheint das bei Bestellungen über den shop von Link zur DJI Webseite nicht so einfach zu sein weil die Rechnungen dafür nicht die gültigen Bestimmungen erfüllen...

      Ich habe diverse Anrufe mit DJI in Schondra sowie DHL hinter mir. Beide verweisen letzten Endes ganz klar auf DJI in Japan, wo ich ja bestellt habe. Ebenso habe ich eine Anfrage per Mail bei DJ.com gestartet. Ich habe zwar auch "korrigierte" Rechnungen (commercial invoice) erhalten, jedoch gibt mein Steuerberater mir eindeutig zu verstehen, dass dies für eine Geltendmachung der Umsatzsteuer nicht ausreichend ist. Die ausgewiesene "tax" entspricht erstens nicht (nicht exakt) den hier gültigen 19% und noch wichtiger: der Begriff "tax" reicht nicht aus. Es muss (auf meinen Namen) eine Aufführung der gezahlten Einfuhrumsatzsteuer bzw. spezielle Dokumente dazu geben, wenn es nicht eindeutig in der Rechnung vermerkt ist.

      Ich hoffe, man kann mir folgen...

      Letzten Endes muss DJI (Einfuhr-)Umsatzsteuer gezahlt haben allerdings gestaltet sich die Kommunikation mit DJI nicht ganz einfach, obwohl ich der englischen Sprache mächtig bin :)

      Gibt es Erfahrungen in diesem Bereich eurerseits?

      Vorab muss ich schon sagen, dass ich schon allein der Einfachheit wegen in Zukunft nicht mehr bei DJI direkt bestellen werde.
    • Wenn du bei DJI direkt kaufst, wird am Ende eine Rechnung angezeigt, die auch die Mwst ausweist. Kurz die Printscreen Taste gedrückt und du hast eine Rechnung.
      Es gibt noch 2 weitere Möglichkeiten:
      a.) email an onlinesales@dji.com und um eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer bitten. (Comercial Invice with Sales Tax)
      b.) Das DHL Express Zollteam in Leipzig um Kopien der Zollpapiere bitten, da dabei auch die Mwst bezahlt wird, hast du einen Nachweis, das diese bezahlt wurde.

      Die Kopter sind übrigens alle Zollfrei eingeführt, weil DJI diese als Spielzeug deklariert :)
    • Knarfboy schrieb:

      Wenn du bei DJI direkt kaufst, wird am Ende eine Rechnung angezeigt, die auch die Mwst ausweist. Kurz die Printscreen Taste gedrückt und du hast eine Rechnung.
      Weiß nicht mehr, ob mir so eine Rechnung angezeigt wurde. Im Nachhinein kann ich diese auf jeden Fall nirgends finden. Wenn ich Dich richtig verstehe (Printscreen) ist es auch im Nachhinein nicht mehr möglich diese aufzurufen, oder?

      Knarfboy schrieb:

      a.) email an onlinesales@dji.com und um eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer bitten. (Comercial Invice with Sales Tax)
      Habe ich gemacht. Wie gesagt, commercial invoice habe ich auch erhalten, allerdings ist dort nirgendwo eine "salestax" ausgewiesen. DIe ausgewiesene "VAT" entspricht nicht 19%

      Knarfboy schrieb:

      b.) Das DHL Express Zollteam in Leipzig um Kopien der Zollpapiere bitten, da dabei auch die Mwst bezahlt wird, hast du einen Nachweis, das diese bezahlt wurde.
      Das DHL-Team in Leipzig sagt mir, dass Sie mir keine Papiere schicken dürfen, da diese nicht auf meinen Namen laufen sondern auf DJI


      ...Von daher bin ich weiter auf der Suche nach einer Lösung...
    • mich wundert nur, dass das Thema so selten aufkommt...

      Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die ganzen Leute, die direkt bei DJI bestellt haben, alle nicht gewerblich unterwegs sind...
    • Letztes Jahr hatte ich einen P2 Vision+ bei DJI gekauft, da waren die Zollpapiere in der Versandtasche auf dem Umkarton, das Finanzamt hat dies zusammen mit der Paypal Abrechnung und der ausgedruckten Rechnung anerkannt.

      Den P1000+ habe ich mir Privat geschenkt (Spielzeug) und den habe ich als Hobby zusammengebaut. Relativ preiswert. Nachdem es nichts mehr zum Basteln gab, habe ich privat den Spaß daran verloren.

      Ich habe mir von Firmen, die kommerzielle octo Kopter verkaufen 3 (schweineteure) Angebote eingeholt. Dann habe ich gebucht -> Privateinlage an Anlagevermögen ..... Und glaubt mir das war ein gutes Geschäft.


      Den P2 Vision + habe ich leider als Totalverlust abschreiben müssen, nachdem dieser entflogen ist und durch einen P3Pro ersetzt. Den F550 habe ich mir zum üben als Hobbymodel gebaut um nicht immer (zum üben) für den S1000+ eine AE zu bezahlen.
      Bilder
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    • Ich komm da grad nicht mit... Wenn ich im Ausland etwas bestelle, muss ich grundsätzlich beim Zoll antanzen und Einfuhrumsatzsteuer und ggf Zoll bezahlen. Die Rechnung über die Einfuhrumsatzsteuer erhalte ich vom Zoll und kann sie problemlos absetzen. Bist Du darum herum gekommen, dann ist keine deutsche USt erhoben worden. Oder bezahlt DJI diese tatsächlich für den Kunden, wenn man dort bestellt?

      Ich selbst habe bei einem deutschen Händler meherer Teile gekauft, das war dann sogar günstiger als die Preise aus dem DJI-Online-Shop und ich habe mir die Nerverei mit dem Zoll gespart.
    • Red Baron schrieb:

      @Knarfboy

      Abläufe, die ich so beim Import aus Ländern außerhalb der EU so nicht kenne.
      Keine Nerverei beim Zoll? Du Günstling des Schicksals ;)
      Nein, bei DJI ist das ok, DJI beauftragt DHL Express mit der Zollabwicklung, alle Zölle und Mwst ist bei DJI im Preis inbegriffen.
      Der DHL Express Bote kommt mit dem Paket bis vor deine Haustüre und drückt es dir in die Hand, alles ist bereits erledigt.
    • Hatte das selbe Problem. Hier ist die Lösung, warum das so läuft. Ich war noch nicht beim Hauptzollamt. Bitte verzeiht, keine Zeit gehabt.
      Es gibt hier einen längeren Thread dazu. Das sind zwei Posts von mir. Umsatzsteuer suchen oben rechts im Fenster angeben, dann findet ihr denn.


      Die wichtigen Posts von mir.... hier unten rein kopiert.

      Mein Fazit: Kauft nicht bei DJI ! Ich kaufe jetzt nur noch beim Händler. Hätte gerne eine Rechnung gehabt, weil ich immer damit verreise.



      • 6. Mai 2015Sehr geehrter Herr xy,

        Wie bereits erwähnt, ist unsere Firma nicht in den Verkauf der Ware involviert. Es handelt sich bei Ihrer Lieferung nicht um eine innergemeinschaftliche Lieferung, auch wenn die Ware von einem Lager in Großbritannien ausgeliefert wurde. Ihr Kaufvertrag wurde auf der Webseite von DJI China, also einem Drittland, abgeschlossen. Dort erfolgt auch die Rechnungs-legung. Aufgrund dieser Konstellation ist es unmöglich, Ihnen eine Rechnung für innergemeinschaftliche Lieferung zu erstellen. Von DJI China wurde Ihnen bereits eine Handelsrechnung gemailt. Eine andere Rechnung werden Sie nicht erhalten.

        Unsere Firma, DJI GmbH in Deutschland, ist als Ansprechpartner für technischen Support und Händleranfragen auf der Webseite gelistet. Wir können Ihnen keine Rechnung ausstellen, denn wir haben keine Ware an Sie geliefert. Dies mag für Sie nicht nachvollziehbar sein, aber rein rechtlich gesehen, haben wir mit Ihrem Kauf auf der Webseite unserer chinesischen Mutterfirma nichts zu tun.

        Wir bedauern, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen können.

        --
        Best regards,

        DJI GmbH
        Industriestraße 4 (NEW)
        97795 Schondra
        Germany
        Tel: 00 49 (0) 9747 9304200
        Fax: 00 49 (0) 9747 9304229
        Email: info.europe@dji.com
        facebook: facebook.com/djigermany


        Nur der Vollständigkeit halber die Antwort auf meine schriftliche Anfrage bei DJI.
        Fortsetzung folgt....

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      • 6. Mai 2015Man kann sich bei der Ausreise einen weißen Aufkleber mit Bundesgeier auf das Gerät kleben lassen, dann hat man keine Probleme bei der Einreise.
        Denke das gibt es auch noch. Werde mal beim Zoll nachfragen und informieren. Das sind meine Nachbarn hier. ( Hauptzollamt)

        Es könnte auch dieses hier sein. Was ich mal stark annehme. Daher auch keine richtige Rechnung.

        Vat on eServices
        Gegenstand des Verfahrens Vat on eServices (VOES) oder eCommerce (ECOM) ist die Umsatzbesteuerung der elektronischen Dienstleistungen, die von Unternehmern mit Sitz außerhalb der EU an in der EU ansässige private Leistungsempfänger erbracht werden. Die am Verfahren teilnehmenden Drittlandsunternehmer lassen sich in einem Mitgliedstaat ihrer Wahl registrieren, geben dort ihre Steuererklärung für sämtliche von ihnen in der EU erbrachten steuerpflichtigen Leistungen ab und zahlen den fälligen Steuerbetrag. Die einzelnen Mitgliedstaaten tauschen turnusmäßig Informationen über Registrierungen, Steuererklärungen und Zahlungen aus, spielen empfangene Daten in ihre jeweilige Datenbank ein und leiten für andere Mitgliedstaaten erhaltene Zahlungen an diese weiter.

        Ich lese da: Das sind Lieferungen nur an Privatpersonen.
    • Hi Knarfboy.
      Das hätte nicht funktioniert. Ich wollte die sofort haben. Nicht noch e-mails versenden etc..
      Ich bin davon ausgegangen das DJI das wie ein richtiges weltweit operierendes Unternehmen ausliefern kann.
      Wenn Du die Handelsrechnung meinst, die habe ich natürlich. Gab es sofort per Nachlieferung an mich vom DJI Support. Buchhalterisch nicht ganz sauber, aber das ist nicht mein Problem, sondern das von DJI.

      Wenn ich mir meine Bestellungen ansehe von Apple, da kommen die Teile ebenfalls aus Shenzhen, dort habe ich immer eine einwandfreie Handelsrechnung.

      DJI versendet nach Großbritannien und führt dort selber ein ( wahrscheinlich in ein Zolllager ). Danach wird die Lieferung aufgeteilt und man erhält nur eine inneneuropäische Ausleferung. Daher auch keine Zollpapiere von DHL ( wie hier im anderen Thread fälschlich beschrieben wurde ).
      Ich habe das Gefühl, es scheint alles noch in den Kinderschuhen zu stecken oder ein kluger chinesischer Kopf hat ein System entwickelt wie man noch ein paar Cent sparen kann. Allerdings nicht alle Effekte bedacht und den Unterschied Gewerbe und Privat unterschlagen.

      Sollte ich nun Probleme haben, wird dies nur zu Nachfragen führen bei DJI und die ganze Sache genauer betrachtet werden. Das im anderen Thread beschriebene Verfahren ist bestimmt nicht für gewerbliche Kunden gedacht. Finanzbehörden verstehen keinen Spaß. Ich kann mich aber entspannt zurücklehnen, da meine Buchhaltung in Ordnung ist. Bei einer Prüfung wird es aber mit Sicherheit zu Nachfragen kommen. Wie mit solchen Nachfragen umgegangen wird, kann sich jeder ausmalen.
    • Die Threads von airbus habe ich jetzt auch gelesen... danke... hatte wohl vorher nicht die richtigen Begriffe gesucht bzw. bin nicht weit genug zurückgegangen...

      bin hier aber nach wie vor mehr als unglücklich...

      @Knarfboy: ob Deine "Phantasie-Lösung" (Lösung c) zum Einsatz kommt, muss wohl jeder selbst entscheiden. Für mich persönlich ist es keine wirkliche Lösung... trotzdem Danke.

      Das Ding ist ja, dass DJI in jedem Falle exakt (!) 19 % Einfuhrumsatzsteuer gezahlt haben muss und diesen Betrag ja auch ausweisen können muss. Ich habe die jetzt nochmal angeschrieben und hoffe, dass ich nochmal eine andere Rückmeldung bzw. andere Rechnung erhalte. Habe aber seit 3 Tagen nichts mehr gehört.

      Fest steht: mit dem Standard-"commercial invoice", dass man auf Anfrage erhält, bekommt man hierzulande die Umsatzsteuer definitiv nicht erstattet...

      Das ist schon sehr ärgerlich... Mit dem ganzen Zubehör, dass ich bestellt habe, sind das fast 300 Tacken, die mich das kostet... Die Geschichte mit dem Zoll bei Reisen kommt dann zu allem Übel irgendwann auch noch obendrauf auch wenn da meinerseits im Moment nichts ansteht...

      Weshalb soll man nochmal direkt bei DJI bestellen? Welche Vorteile soll das haben? ... Ich machs nicht mehr...
    • das ist keine Rechnung und VAT sind auch keine 19%. Egal, wie man es rechnet... Dann könnte man theoretisch auch die commercial invoices nehmen.

      Aber wenn es bei Dir auf diesem Weg funktioniert, dann freut mich das natürlich.

      Was bedeutet denn "anerkannt"? Einreichen kann man ja erstmal vieles...

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    • Umsatzsteuer auf Rechnungen aus dem Ausland
      • Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern – Wer sich Warenschicken lässt unterliegt in Deutschland der Einfuhrumsatzsteuer. Wird vom Zoll erhoben. der Betrag kann bei der Umsatzsteuervoranmeldung (Feld 62) wie ganz normale Mehrwertsteuer als Vorsteuer abgezogen werden. Wird die Ware vom Verkäufer über die Grenze geschickt, kann der in der Regel auf seine Umsatzsteuer verzichten.
      • Lieferungen und Dienstleistungen aus Nicht-EU-Ländern via Internet an Privatleute – etwa von Quadrocoptern –die laufen am Zoll vorbei. Damit solche Geschäfte nicht auch an der Steuer vorbei abgewickelt werden, müssen die Lieferfirmen sich mindestens in einem (beliebigen) EU-Land registrieren lassen (DJI anscheinend GB ). Dann schlagen sie den Mehrwertsteuersatz dieses Landes auf die Rechnung auf. Ein Beispiel: Es gibt z.B. den Mehrwertsteuersatz von 3 Prozent den Apple mit iTunes verlangt, denn die sind in Luxemburg registriert und offiziell wird nur an Privatleute vekauft. An Unternehmen liefert Apple umsatzsteuerfrei. Dazu muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass er ein Unternehmen ist, und die deutsche Mehrwertsteuer selbst bezahlt.
      Was hat DJI gemacht ? Sie sind davon ausgegangen, alle sind privat und haben nicht gewerblich eingeführt.

      Das ist nicht so einfach und mit so einer Rechnung von DJI bekommt man keine Umsatzsteuer in sein Steuerformular. Wer es trotzdem macht, sollte seinen Steuerberater darauf hinweisen und den Fall erklären.

      Wäre blöd wegen so etwas nur noch mit Ultraschallhöhenmesser Indoor ( hinter Gardinen ) fliegen zu können. :!: :huh: :huh: =O =O :!:

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