Sachsen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hallo liebe Drohnengemeinde,

      ich bin gerade dabei meine AE für Sachsen zu beantragen, jedoch bin ich da gerade auf folgenden Punkt gestoßen...



      Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme schrieb:

      5. erforderliche Unterlagen


      Angaben zu Kenntnissen und Erfahrungen des Steuerers bzw. Befähigungs-/Schulungsnachweis (liegt bei / wird nachgereicht)


      Was habt ihr hier beigelegt, oder besser gesagt, wie habt ihr das gehandhabt?
      Gibt es den passus auch in anderen Bundesländern?

      Vielen Dank im Voraus für eure Antwort!


      Hallo zusammen,

      weis jemand von euch was eine AE in Sachsen kostet ?

      Viele Grüße

      Uwe

      Ich finde hier wird alles incl. dem Sichtflug gut beschrieben.
      lds.sachsen.de/luftverkehr/index.asp?ID=11334&art_param=478

      Der Freistaat Sachsen folgt dem Beispiel von Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg. Seit 6. Oktober diesen Jahres gibt es auch in Sachsen eine Allgemeinverfügung und ersetzt die Allgemein-Erlaubnis. Die Allgemeinverfügung umfasst im großen und ganzen dieselben Eckpunkte wie die des Landes Baden-Württemberg, gilt also bereits für Fluggeräte bis 10 kg. Zusätzlich ist der Flugbereich noch ausreichend abzusichern.

      Wie in Bayern und Baden-Württemberg muss für die Allgemeinverfügung eine Erklärung ausgefüllt und der Landesluftfahrtbehörde zuzusenden. Danach ist die Verfügung zwei Jahre ab Unterzeichnung gültig.

      lds.sachsen.de/anlagen/getData2.asp?ID=11797&art_param=463

      Hallo zusammen. Auch ich habe am Montag die Prüfung bestanden und habe doch noch eine Frage an euch. Betrifft das Bundesland Sachsen. Ich wohnen in Leipzig.Ich habe die Erklärung zur Nutzung der in der Allgemeinverfügung erteilten Erlaubnis bzw. Zulassung an nach Dresden versendet.Jetzt muss ich mind. 7 Tage im Voraus den Flug anmelden und nochmal dann kurz vor Abflug.. Jetzt gibt es das Formular auch nochmal von Leipzig direkt. Da kann ich bis zu 10 Orte eintragen und zahle was zwischen 13 und 50€. Nach Rücksprache mit der zuständigen Dame würde sie dann alles klären. Also die Polizei usw. Verständigen.Nun meine Frage. Ist das beides nicht das selbe? Warum muss ich das zahlen (Antrag Leipzig) und den bei den Antrag (Sachsen) nicht? Weil ich dann selber alles anmelden muss?


      Antrag Sachsen
      google.com/url?sa=t&source=web…Vaw3sLAiBsdI3ZkgKb5rACQBQ

      Antrag Leipzig
      google.com/url?sa=t&source=web…Vaw0JUjhsXpCwnudLTC2watui

      Moin zusammen,
      ich wollte mal fragen ob hier auch fliegende Sachsen unterwegs sind die sich eventuell mit der entsprechenden Stelle für Landschaftsschutzgebiete auskennen.
      Ich habe hier direkt den Tharandter Wald vor mir der zum Teil aus LSG, FFH, und VSG besteht. Letztere beiden dürfen ja eh nicht beflogen werden, aber bei LSG ist es ja so ein "Streitthema". Problem ist nur dass ich keinen geeigneten Ansprechpartner diesbezüglich finde. Kennt sich hierbei jemand aus und hat entweder Informationen oder die entsprechend richtige Stelle parat?

      Etwas OT aber irgendwie auch nicht: Schaue ich mir die ganze Map-Liste an die hier im Forum vorhanden ist und die drei verschiedenen Apps die ich auf dem Handy habe, dann fällt mir auf das die flynex Karte eigentlich die meisten Informationen beeinhaltet. Ist das nicht irgendwie kritisch wenn man das wissen nicht hat? Airmap und Droniq spielen mir z.B. teilweise zu verschärfte und teilweise zu wenig Informationen aus.

      Lg Foooxhound