das schlechte Gewissen beim Start

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    • das schlechte Gewissen beim Start

      Hallo zusammen,
      ich lese nun schon seit längerem über die rechtlichen Bedingungen zu Copter-Flügen. Vor allem gewerblich, da ich auch für unsere Firma als Pilot tätig sein soll.
      Wenn ich nun privat starte, bleibt aber immer ein mulmiges Gefühl.

      Eigentlich müsste das alles ok sein:
      - Copter ist versichert für private und gewerbliche Nutzung
      - die Firma besitzt eine AE, was bei privater Nutzung des Copters aber ja irrelevant ist
      - Starterlaubnis des Grundstückseigentümers liegt vor
      - Polizei ist (manchmal) über den Start informiert

      Trotzdem bleibt ein mulmiges Gefühl...

      Meine Frage:
      Ist es berechtigt und übersehe ich etwas, oder muss ich mir keine Gedanken machen, solange ich nicht im Tiefflug über ne Kirmes ballere ;)

      Aktuelles Beispiel:
      Möchte einen Straßenzug aus ca. 100m fotografieren. Starte von Anliegergrundstück mit Genehmigung. Keine Flugverbotszone

      Viele Grüße
      Jörg
    • genau so läufts ja auch.
      Ich nehme die Kiste am Feierabend oder an Wochenenden mal mit um damit privat zu fliegen.
      Zu Übungszwecken oder um selbst ein paar schöne Fotos zu machen.
      Versichert ist er durch die drohnen-forum Versicherung auch privat!

      Somit vermischt sich da nix.
    • Ist aber trotzdem schwierig, da es keine echte Abgrenzung zwischen privat und gewerblich gibt.
      Ein Beispiel:
      Ein Friseur hat einen Laden und verkauft da einen Haarschnitt für 20 €
      Nun schneidet er privat einen Kumpel die Haare.

      Und genau da ist das Problem. Das Gesetzt geht immer davon aus, wenn du die Haare schneidest, das es gewerblich ist. Egal ob du Mama, Papa, oder einem fremden die Haare schneidest.
      -> Du kannst niemanden "privat" die Haare schneiden, es wird immer davon ausgegangen, dass du es gewerblich machst (Du hast ja deine Tätigkeit angemeldet)
      Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass aufeinmal der nette Friseur kaum Steuern mehr zahlt, weil er ja auf einmal alles angeblich privat macht.

      So könnte also der Gesetztgeber davon ausgehen, dass du mit der AE automatisch immer gewerblich unterwegs bist. (Übrigens stehen in meiner AE auch Übungsflüge mit drinn)

      Aber ob diese Interpretation nun so ist, oder nicht, wird dir niemand verraten können...
    • JoergZimmer schrieb:

      genau so läufts ja auch.
      Ich nehme die Kiste am Feierabend oder an Wochenenden mal mit um damit privat zu fliegen.
      Zu Übungszwecken oder um selbst ein paar schöne Fotos zu machen.
      Versichert ist er durch die drohnen-forum Versicherung auch privat!

      Somit vermischt sich da nix.
      Der Kopter ist durch die Firma Versichert. Weiss es nicht wie es in Deutschland ist. In der Schweiz muss der Pilot eine Privathaftpflicht Versicherung haben für 1 Million SFr.
      Die Firmen Versicherung zahlt nur bei einem Auftrag Der Firma. Also Arbeitszeit.

      Gruss Ronny
      Schweizer Multikopter Pilot.

      Yuneec Typhoon H

      Facebook Gruppe: Quadrokopter-Filme
      Videokanal: http://www.youtube.com/user/thanhoro/videos
    • rth schrieb:

      Der Kopter ist durch die Firma Versichert. Weiss es nicht wie es in Deutschland ist. In der Schweiz muss der Pilot eine Privathaftpflicht Versicherung haben für 1 Million SFr.Die Firmen Versicherung zahlt nur bei einem Auftrag Der Firma. Also Arbeitszeit.
      Die Drohnen-Forum.de Versicherung versichert den Copter an sich und erlaubt explizit auch private Nutzung.

      Und wenn ich mir ein sonstiges Gerät aus der Firma ausleihe, um es privat zuhause zu nutzen wird meine Nutzung alleine dadurch doch auch nicht gewerblich?!
      Ich sehe da keine Überschneidung...
    • Kommt daruf an, was Ziel der Firma ist. Ist die Firma z.B. eine Autovermietung und du leihst dir ein Auto aus, weil es ja davon soviele gibt, kommst du schon in Erklärungsnöte. Mindestens Steuerlich, evt. auch anderweitig. Wenn die Firma z.B. ein Umzugsunternehmen ist und du dir den LKW ausleihst um für deine Oma einen Umzug zu machen, s.o..
      Ist die Firma eine Werbeagentur wird's auch schwierig, wenn du dir da einen Fotocopter privat ausleihst.

      Im Zweifel musst du dann den privaten Zweck nachweisen, da erstmal kommerzieller Zweck unterstellt wird.

      Nicht Recht haben ist das Problem, sondern Recht bekommen.
      und Tschoe
      Willie
    • dann wäre doch ein Flugbuch in der Firma die Lösung:
      hier werden dann berufliche Einsätze notiert (ist das nicht ohnehin Pflicht? Ich hab sowas mal auf kopter-profi.de gelesen)
      und private Nutzung kann ebenfalls Dokumentiert werden.