rechtliche Frage bezug auf Garantie/Gewährleistung

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    • rechtliche Frage bezug auf Garantie/Gewährleistung

      hallo

      habe leider ärger da sich die fb nicht updaten lässt.Dji in deutschland meint,einschicken,vielleicht was mit dem usb anschluss nicht i.o.

      AAber :

      ich habe das gerät von einem privaten auf ebay kleinanzeigen online gekauft,und bin hingefahren,um es abzuholen und zu bezahlen.Dort erfahre ich,dass er es auch schon vom erstkäufer gekauft hat,der hatte es bei conrad in Hirschau gekauft,29.5.15.
      Die p3 wurd evorgeführt,sah sauber aus,also habe ich gekauft,mit quittung,ohne ausschluss der garantie.
      Nun rufe ich conrad in Hirschau an,und frage,ob ich es zu ihnen schicken soll.
      Antwort,kein problem,aber es würde NUR an den käufer ,der bei conrad gekauft hatte, zurück geshickt.Ich bin also aussen vor.
      Bei dji deutschland sagt man mir,nur conrad kann es einsenden,obw ohl conrad es ja auch nur weitersendet.
      Mein verkäufer sagt,er hat damit nix zu tun.

      Was kann ich denn hier nun tun ? Kann ja nicht sein,dass mich jder abwimmeln will.

      gruss an alle
    • Knarfboy schrieb:

      Wenn unten auf der Fernbedienung GL300B steht, kann diese nicht mit einem USB Stick upgedatet werden, das ist ok.

      Hier mehr info's -> Probleme beim updaten der Funke - Lösungen
      steht aber 300 A drauf,

      langschwert:

      deutlich billiger würd ich nun nicht sagen,

      das problem ist ,dass man von privaten verkäufern nix halten kann.,das bestätigt sich leider immer wieder.Auch wenn man hinfährt,um nicht zu sehr betrogen zu werden.

      gruss an alle
    • katermax schrieb:

      das problem ist ,dass man von privaten verkäufern nix halten kann.,das bestätigt sich leider immer wieder.Auch wenn man hinfährt,um nicht zu sehr betrogen zu werden.
      Versteh ich nicht ganz. Du hast das bekommen, wofür du bezahlt hast. Hoffe ich zumindest.
      Kannst du Betrug nachweisen? Wohl kaum. Also warum redest du davon?
      Der Verkäufer muss dir auch nicht die Mängel mitteilen. Die musst du selber finden, wenn sie nicht offensichtlich sind. Das heißt, für deine Unkenntnis kannst du nicht den Verkäufer verantwortlich machen. Außerdem besteht immer noch die Möglichkeit, dass der VK von dem Problem selber nichts wusste.

      Also hier einfach mal so in die Runde zu werfen, dass man von priv. Verkäufern sowieso immer betrogen wird, halte ich für ziemlich gewagt und unangebracht.
    • hallo

      was ich jetzt nicht gut finde,ist,dass mein verkäufer sich nun tot stellt.Der verkäufer muss die ihm bekannten mängel angeben,sonst ist es arglistige täuschung.Klar ist auch,dass im nachinein immer abgestritten wird,dass der mangel bekannt war.

      Ich hätte wohl schreiben müssen :.....dass man von privaten verkäufern meist nichts halten kann.Das war zumindest oft meine erfahrung. Deswegen nehme ich mir ja auch die zeit ,hinzufahren,und wenns über 200 km waren.Ein weg.

      Ausserdem war das nicht meine frage.

      gruss an alle
    • katermax schrieb:

      Der verkäufer muss die ihm bekannten mängel angeben,sonst ist es arglistige täuschung.
      Irgendwie verstehst du's nicht. Du äußerst NUR Vermutungen. Das sind keine Beweise für arglistige Täuschung. Der Verkäufer muss überhaupt nix. Der bietet dir etwas an, und ab da musst du selber prüfen, ob alles so ist wie es sein sollte.

      Etwas anderes ist es, wenn er dir zugesichert hätte, dass alles i.O. wäre. Hat er das? Und wenn Ja, was hat er geschrieben.
      Wenn Ja, dann fordere ihn auf den Kopter zurückzunehmen. Sage ihm, der Kopter ist ganz toll, fliegt wie er soll, technisch alles bestens ... aber der Sender lässt sich nicht updaten.
      Sowas ist für dich ein Grund, jemanden als Betrüger zu bezeichnen?
      Du kannst den Kopter mit anwaltlicher Hilfe zurückgeben. Aber nur, wenn du Betrug oder Täuschung nachweisen kannst. Wobei ich mal bei diesem "Mangel" davon ausgehe, dass jeder Anwalt dich wieder wegschicken würde.

      Wenn das nicht das Thema ist, dann lasse zukünftig solche Nebenbemerkungen einfach weg. ;)
    • Naja, vielleicht ist es ja so, daß es nicht katermax derjenige ist, der etwas nicht versteht. ;)

      Der Verkäufer hat nämlich tatsächlich "nicht offensichtliche und ihm bekannte" Mängel dem Käufer bekannt zu machen. Sonst "arglistiges Verschweigen von Mängeln", siehe anwalt24.de/rund-ums-recht/Ver…_arglistiges-d165586.html

      Das bei einer Drohne zu beweisen ist natürlich eine völlig andere Sache. Zudem sind die Anforderungen an private Verkäufern viel niedriger als an gewerbliche, und die Gerichte entscheiden da ziemlich unterschiedlich. De facto wird da also nichts zu machen sein, ich wollte nur trotzdem mal eben besserwisserisch darauf hinweisen, wie die Rechtslage ist. :saint:
      Ein Leben ohne Dudelsack ist möglich, aber sinnlos.
    • Das ist einfach, der Firma Conrad mitteilen, das du das Gerät gebraucht gekauft hat und der Verkäufer dir, beim Kauf, alle Garantie und Gewährleistungsansprüche gegenüber Conrad abgetreten hat.
      Zu diesem Zweck hat er ja auch die Quittung bekommen.

      Dann das Gerät an Conrad schicken und im Anschreiben / Fehler Beschreibung ausdrücklich darauf hinweisen, das das Gerät nur an folgende Andresse ............ ( deine)

      Zurückgesendet werden kann.

      Alles andere währe Blödsinn schließlich könne der Erstkäufer ja heiraten und den Namen seines Ehepartners annehmen und umziehen.... Also lass dir nicht erzählen, dies ginge nicht.

      Alternativ schau mal, ob in deine Nähe eine Conrad Fiale ist, dort könntest du das Teil abgeben und wieder abholen.

      Kopiere alle Rechnungen und Quittungen, bevor du diese aus der Hand gibst.
    • Na gut, nehme alles zurück. Einen schönen Tag will ich mir nicht durch sowas versauen.

      Habe mir über einen Freund bei Conrad mal einen Kopter kaufen lassen. Der ging kaputt. Habe ich eingeschickt mit der Rechnung vom Freund, also auch mit dessen Namen und bekam an meine Anschrift den neuen Kopter geschickt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ach Mensch ()

    • Ich bin auch überzeugt, dass es über Conrad klappen wird.

      Ich hatte kürzlich ein Elektronikteil von ELVvon Kollegen geschenkt bekommen. Das hatte einen Defekt. Ich habe es selber, allerdings mit dem mir vorliegenden Rückschein, an ELV geschickt mit der Fehlerbeschreibung und handschriftlich darauf hingewiesen, das Teil nach Reparatur an mich zu schicken. Die Eingangsbestätigung ging zwar an die Kollegen (per Mail), aber das reparierte Teil kam ohne Umstände wieder direkt bei mir an.
    • Ach Mensch schrieb:

      katermax schrieb:

      Ausserdem war das nicht meine frage.
      ... sagte nicht ich, sondern er. Besser lesen wäre manchmal von Vorteil. ;)
      Du darfst mir schon glauben, dass ich die Posts hier auch lese. Was aber um alles in der Welt hat sein Post mit den von Dir zittierten Worten und wiedespricht dabei dann meiner Frage nach der beworbenen Restgarantie? Das mußt Du mir schon mal deutlicher erklären oder bin ich Dir, so wie Du reagierst, irgendwie auf die Füße getreten?