Höhe für unproblematische Luftaufnahmen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Höhe für unproblematische Luftaufnahmen

      Hallo,
      möchte einige Luftaufnahmen einer Ortschaft von verschiedenen Seiten und Jahrezeiten mit dem Phantom 3 Prof. machen.
      Kann mir jemand hier eine Copterhöhe bzw. und Abstand - zur Seite der Ortschaft nennen - mit der einer problemlosen Veröffentlichung nichts im Wege steht. - Ich weiß - Details zu Wohnbebauungen, sollten nicht erkennbar sein .... .
    • Wenn du zu Freizeitzwecken filmst und veröffentlichst brauchst du keine Aufstiegserlaubnis vom Luftamt und du kannst auch im Ort fliegen.
      Dort brauchst du eine Starterlaubnis vom Eigentümer des Startplatzes. Für den Überflug brauchst du auch keine Flugverkehrsfreigabe wenn der Ort im nicht kontrollierten Luftraum liegt. Dann darfst du bis zur Sichtgrenze aufsteigen (Abstand/Höhe bei der du deine Drohne noch steuern kannst). Findet dein Flug im kontrollierten Luftraum statt, brauchst du eine Flugverkehrsfreigabe der zuständigen Flugsicherung. Die sagen dir dann wie (hoch) du fliegen darfst. Das gilt auch, wenn deine Flugbahn innerhalb eines Umkreises von 1.5km um Flugplätze oder Heliports liegt. Liegt der Ort in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet brauchst du zusätzlich eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Liegt der Ort in einer Sperrzone darfst du gar nicht fliegen. Über Menschenansammlungen ist fliegen auch grundsätzlich verboten.
      maps.openaip.net/
      geodienste.bfn.de/schutzgebiet…0?scale=500000?layers=639

      Machst du das nicht zu Freizeitzwecken, also gewerblich brauchst du zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis vom zuständigen Luftamt.
      Da steht dann genau drin, wo du fliegen darfst und unter welchen Auflagen. Steht was nicht drin, gilts wie oben.

      Du solltest mindest so hoch fliegen, dass auf deinem Video keine Personen erkennbar sind. Auch nicht anhand ihrer Umrisse oder Verhalten auf dem Video. Also kommts darauf an wie viel im Dorf los ist. Morgens zum Sonnenaufgang kannst du damit tiefer fliegen als zur Hauptverkehrszeit. Gibts in dem Dorf architektonische Highlights ala Hundertwasser-Haus musst du die Rechte des Architekten an deinen Abbildern davon beachten.

      So ungefähr...

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()

    • Ich mach's mir da recht einfach. Ich fotografiere was mir Spaß macht und bei der Veröffentlichung bearbeite ich dann nach.
      23MB im Internet sind ja auch kein Spaß, mein letztes Panorama hab ich auf 4000px herunter gerechnet, wo vorher noch Unterhosen zu sehen waren ist jetzt nur noch ein weißer Pixel. Trotzdem wirkt das Foto... Für's iNet reicht das allemal...
      und Tschoe
      Willie
    • RC-Role schrieb:

      Wenn du zu Freizeitzwecken filmst und veröffentlichst brauchst du keine Aufstiegserlaubnis vom Luftamt und du kannst auch im Ort fliegen.
      Dort brauchst du eine Starterlaubnis vom Eigentümer des Startplatzes. Für den Überflug brauchst du keine Genehmigung wenn der Ort im nicht kontrollierten Luftraum liegt. Dann darfst du bis zur Sichtgrenze aufsteigen (Abstand/Höhe bei der du deine Drohne noch steuern kannst). Findet dein Flug im kontrollierten Luftraum statt, brauchst du eine Flugverkehrsfreigabe der zuständigen Flugsicherung. Die sagen dir dann wie (hoch) du fliegen darfst. Das gilt auch, wenn deine Flugbahn innerhalb eines Umkreises von 1.5km um Flugplätze oder Heliports liegt. Liegt der Ort in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet brauchst du zusätzlich eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Liegt der Ort in einer Sperrzone darfst du gar nicht fliegen.
      maps.openaip.net/
      geodienste.bfn.de/schutzgebiet…0?scale=500000?layers=639

      Machst du das nicht zu Freizeitzwecken, also gewerblich brauchst du zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis vom zuständigen Luftamt.
      Da steht dann genau drin, wo du fliegen darfst und unter welchen Auflagen. Steht was nicht drin, gilts wie oben.

      Du solltest mindest so hoch fliegen, dass auf deinem Video keine Personen erkennbar sind. Auch nicht anhand ihrer Umrisse oder Verhalten auf dem Video. Also kommts darauf an wie viel im Dorf los ist. Morgens zum Sonnenaufgang kannst du damit tiefer fliegen als zur Hauptverkehrszeit. Gibts in dem Dorf architektonische Highlights ala Hundertwasser-Haus musst du die Rechte des Architekten an deinen Abbildern davon beachten.

      So ungefähr...
      @RC-Role

      Das mit dem Sichtgrenze Aufsteigen ist falsch ???

      Sowohl bei der DFS als auch im Mekblatt des BMVI ist klar gesagt : "Flugmodell max. 30 Meter ! und DIESE REGELUNG GILT AUCH IM NICHT KONTROLLIERTEN LUFTRAUM !

      Lediglich die UAS dürfen im Kontrollierten Luftraum bis 50 Meter und sonst bis 100 Meter !

      Solltest Du andere Belege haben bitte posten , Danke...........


      Drohnen gefährden den Flugverkehr


      DFS informiert über Flugregeln im Umgang mit unbemannten Flugsystemen


      26.05.2015.- Immer mehr Drohnen, in der Fachsprache „unbemannte Luftfahrtsysteme“ genannt, sind im Luftraum unterwegs. Und alle, ob kleines Flugmodell, Fotodrohne oder Multicopter, müssen sich an die Regeln der Flugsicherung halten. Diese sind jedoch den Betreibern oft nicht bekannt. Damit die Sicherheit des Luftverkehrs gewährleistet bleibt, hält es die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH für dringend notwendig, auf diese Regeln aufmerksam zu machen. Den Betreibern von Drohnen sollte bewusst sein, dass sie sich bei Nichtbeachtung wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr strafbar machen.


      Neu ist ab dem 1. Juni 2015 die Regelung im Umkreis der 16 internationalen deutschen Verkehrsflughäfen. Hier schützt eine sogenannte Kontrollzone individueller Lage und Ausdehnung den an- und abfliegenden Verkehr des Flughafens. Innerhalb eines Abstandes von 1,5 km vom Flughafenzaun ist die Nutzung von Flugmodellen und unbemannten Flugsystemen (Drohnen) grundsätzlich ganz verboten. Außerhalb des 1,5 km-Abstandes benötigt jedes Luftfahrzeug, das in die Kontrollzone einfliegt, eine Freigabe der Flugsicherung. Dies gilt auch für kleine Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge. Die Freigabe für Flüge von Flugmodellen bis 5 Kilo Gesamtgewicht und einer Höhe von höchstens 30 Metern über Grund gilt mit der neuen Regelung pauschal als erteilt. Für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 Kilo Gesamtgewicht gilt dies bis zu 50 Meter Flughöhe.


      Für beide Gruppen sind bei der Nutzung noch weitere wichtige Grundregeln zu beachten:


      Der Flugbetrieb darf nur in direkter Sichtweite des Steuerers stattfinden. Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite. Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten. Bemanntem Flugverkehr ist stets auszuweichen. Über Menschenmengen, militärischen Objekten, Kraftwerken und Krankenhäusern darf grundsätzlich nicht geflogen werden. Gerät ein Flugmodell oder ein unbemanntes Luftfahrzeug außer Kontrolle, ist dies unverzüglich der Flugsicherung zu melden.


      Die Grundregeln gelten selbstverständlich auch für Flüge im unkontrollierten Luftraum.


      Über weitere Regeln und über die Lage und Größe der Kontrollzonen informiert die Website der DFS unter der Rubrik „Luftsport und Freizeit“.


      Internationale deutsche Verkehrsflughäfen sind:
      Hamburg, Bremen, Hannover, Berlin-Tegel, Berlin-Schönefeld, Münster-Osnabrück, Dresden, Erfurt, Leipzig, Düsseldorf, Köln/Bonn, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, München


      Merkblatt des BMVI zur Nutzung von Unbemannten Luftfahrtsystemen :

      dfs.de/dfs_homepage/de/Service…hnen%22/BMVI_Kurzinfo.pdf

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von tui_fly3 ()

    • RC-Role schrieb:

      Kraft meines Amtes als Drohnen-Profi bescheinige ich dir @tui_fly3 grottenschlechte Kenntnisse der Luftfahrtregeln für Modellflieger und belehre dich -ohne weitere Angabe von Quellen- nochmals eines besseren:

      Die maximale Flughöhe für Modellflieger ist im nicht kontrollierten Luftraum nicht auf 30m begrenzt. Vielmehr kann auf Sichtweite geflogen werden. ;)
      Sir, jawohl Sir !

      Habe es ja eingesehen ! Nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil ;(

      Stelle mich auch freiwillig in die "Schäm Dich Ecke " .............
    • @duke-f

      Das habe ich mir nicht ausgedacht sondern das war mein ernst.

      Mit deinem Beispiel, die Kunst der Beleuchtung des Eifelturmes, ist eine ganz andere Hausnummer. Wir reden nur von einer " einfachen" Architektur.

      Ich bin u.a. studierter Webdesigner und habe mich intensiv z.B. mit der Thematik "
      Fotografie und Urheberrecht " auseinandersetzen müssen. Es ist nicht so einfach und z.T. sehr kompliziert und z.T. willkürlich (wer entscheidet das) .

      Wenn er die Bilder auf seiner Website veröffentlichten will und ein wenig auf Nummer sicher gehen will, dann sollte er die Bilder spiegelverkehrt reinstellen. Es gibt genügend Anwälte im Netz die genau auf sowas " scharf" und spezialisiert sind.

      Es soll nicht heißen dann man anschließend gesaved ist, aber es ist immer besser wenn es nicht so original abgebildet ist.
      Es ist leider zu kompliziert siehe " panoramafreiheit" und wo kein Kläger......
      Es war nur ein Tipp wie ich es machen würde.
      Also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
    • Hi Eurofoto1,

      aus Deiner besonnenen Fragestellung entnehme ich, dass Du ebenso verantwortungsbewußt an Deine Aufgabenstellung herangehst.

      Mache einfach den ein oder anderen Flug in der Nähe der Ortschaft und taste Dich schrittweise heran. Variiere die Flughöhen und Perspektiven. Ich bin sicher, dass Du mit Deiner Einstellung zum Fliegen und dem Respekt vor dem Objekt die erlaubten Grenzen nicht (wesentlich) überschreiten wirst und eindrucksvolle Aufnahmen machen kannst.

      Viel Spaß bei Deinem Vorhaben und vielleicht wirst Du die Ergebnisse hier posten - ich würde mich darüber freuen.

      AirConTec

      P.S.: Zum Üben kannst Du auch eine andere Ortschaft auswählen.