Waldüberflug

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hallo liebes Forum,

      als sonst Stiller Leser habe ich nun eine Frage.
      Ich beschäftige mich nun seit geraumer Zeit mit Drohnen und habe gerade im Privatbereich schon viele Ziele überflogen.
      Ich muss gestehen, bei einigen Flügen war ich mir nicht ganz sicher, ob meine Flüge zu 100% Rechtens, seitens Urheberrechte, Privatsphäre oder Berechtigungen, waren. Nun ja - wo kein Kläger da kein Richter :whistling: .
      Nun habe ich ein Angebot für eine gewerbliche Nutzung eines Drohnen Einsatzes. Hierzu soll ich über das Waldstück einer Gemeinde fliegen und den Ausblick vom Waldstück zur Stadt hin filmen. Der Auftrag kommt jedoch nicht von der Gemeinde selbst!

      Die Frage an euch: Welche Voraussetzungen und Berechtigungen muss ich mir holen um ein solches Vorhaben zu realisieren.
      Im Internet wird man nur sehr lückenhaft darüber informiert, und die Paragraphen sind für mich zu zahlreich und zu komplex.

      Ich weiß das ich eine private Haftpflichtversicherung brauche, die ich bereits abgeschlossen habe. Gibt es noch weitere Dinge zu beachten?

      Muss ich das mit dem Förster und den Anwohnern klären? Eigentlich erkennt man ja auf den Aufnahmen nicht wirklich etwas privates.

      Als Beispiel habe ich ein ähnliches Gebiet gewählt - hierzu ein Bild (Anhang) und die Koordinaten:

      Flugzone


      Viele Grüße

      Brodi
      Bilder
      • Drohnenflug.jpg

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    • Du brauchst:
      - eine erweiterte Haftpflichtversicherung für gewerbliches Fliegen
      - eine Aufstiegsgenehmigung vom zuständigen Luftamt mit allen Auflagen, die die dir dabei machen (~150€)
      - wenn dein Flug innerhalb 1,5km um einen Flugplatz oder Heliport oder im kontrollierten Luftraum stattfindet, brauchst du zusätzlich eine Flugverkehrsfreigabe. maps.openaip.net/
      - wenn dein Flug innerhalb eines Natur/Vogelschutzgebietes liegt brauchst du eine zusätzliche Erlaubnis dieser Behörde. geodienste.bfn.de/schutzgebiet…0?scale=500000?layers=639
      - eine Startgenehmigung des Grundstückseigners wo du losfliegen willst.
      - du musst die Persönlichkeitsrechte der Anwohner beachten
      - du musst die evtl. Bildrechte von Architekten an bestimmten Gebäuden auf deinem Video beachten
      - du darfst nicht über Menschenansammlungen fliegen
    • Danke für deine schnelle Antwort!
      Ich muss nochmal nachhaken:

      - du musst die evtl. Bildrechte von Architekten an bestimmten Gebäuden auf deinem Video beachten / - du musst die Persönlichkeitsrechte der Anwohner beachten
      Wofür gilt dies speziell bzw. woher kann ich wissen welche Gebäude unter diesen Schutz fallen?

      - wenn dein Flug innerhalb 1,5km um einen Flugplatz oder Heliport oder im kontrollierten Luftraum stattfindet, brauchst du zusätzlich eine Flugverkehrsfreigabe. maps.openaip.net/
      In meinem Falle wäre das im Flugraum 3500 ft MSL. Mein Abflugsort liegt bei 1070 ft MSL. Heißt ich kann mich im Luftraum zw. 1070-3500 frei bewegen?
    • Das sind meist so moderne Gebäude im Hundertwasser-Haus Stil.
      Bei den Anwohner ist wichtig, dass diese nicht erkennbar sind.

      der Flugraum 3500 ft MSL um den Flughafen Nürnberg gilt bis zum Boden (GND). Mit Auftsiegsgenehmigung darfst du dort ohne Nachfrage bei der Flugsicherung
      nur 50m hoch fliegen. Wenn dir das reicht, brauchst du nicht beim Tower Nürnberg anrufen.
    • RC-Role schrieb:


      - wenn dein Flug innerhalb eines Natur/Vogelschutzgebietes liegt brauchst du eine zusätzliche Erlaubnis dieser Behörde. geodienste.bfn.de/schutzgebiet…0?scale=500000?layers=639
      -
      Immer erst mal in die Verordnung schauen. In den Schutzgebieten ist das Fliegen nicht immer verboten. Und oft ist der Modellflug verboten. Mit AE macht man aber keinen Modellflug. Ich denke, wenn man im NSG einfach nur so rumfliegt, wird man das wahrscheinlich in einen Topf werfen. Wenn man einen Grund hat, genau dort zu fliegen und sich auf den Einsatz beschränkt, sollte ein UAV Flug in Gebieten mit Modellflugverbot eigentlich kein Problem sein. Im Zweifel würde ich telefonisch bei der zuständigen Behörde anfragen. In manchen Gebieten ist das Starten von Kleinfluggeräten verboten. Das betrift dann Modellflieger genau so wie UAVs. Dann würde man tatsächlich eine Genehmigung brauchen.