Hi,
das Fliegen über Menschenansammlungen ist ohne Sondergenehmigung klar nicht zulässig, es käme wohl auch kein verantwortlich denkender Mensch auf die Idee, über einer Autobahn kreisen zu wollen. Aber auf einer einsamen Straße zwischen zwei Weilern dürfte das wohl kein Problem sein.
Wie aber sieht es über Bahnstrecken aus? Nehmen wir einen Sackbahnhof an, der die Endstation einer S-Bahn oder Regionalbahn darstellt, und an der überschaubare 5-10 Züge pro Tag ein-/ausfahren. Und an der der Fahrplan vor dem Flug darauf abgeklopft wird: Ist das Fliegen da wohl zulässig oder braucht man eine Sondergenehmigung z.B. der Bahn (die man vermutlich niemals bekommen wird)?
Viele Grüße und Danke für die Einschätzungen. Wobei mir fundierte Antworten natürlich viel willkommener sind als die Einschätzung Marke "gesunder Menschenverstand"
das Fliegen über Menschenansammlungen ist ohne Sondergenehmigung klar nicht zulässig, es käme wohl auch kein verantwortlich denkender Mensch auf die Idee, über einer Autobahn kreisen zu wollen. Aber auf einer einsamen Straße zwischen zwei Weilern dürfte das wohl kein Problem sein.
Wie aber sieht es über Bahnstrecken aus? Nehmen wir einen Sackbahnhof an, der die Endstation einer S-Bahn oder Regionalbahn darstellt, und an der überschaubare 5-10 Züge pro Tag ein-/ausfahren. Und an der der Fahrplan vor dem Flug darauf abgeklopft wird: Ist das Fliegen da wohl zulässig oder braucht man eine Sondergenehmigung z.B. der Bahn (die man vermutlich niemals bekommen wird)?
Viele Grüße und Danke für die Einschätzungen. Wobei mir fundierte Antworten natürlich viel willkommener sind als die Einschätzung Marke "gesunder Menschenverstand"