Luftrecht: Fliegen über Bahnstrecke zulässig?

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    • Luftrecht: Fliegen über Bahnstrecke zulässig?

      Hi,

      das Fliegen über Menschenansammlungen ist ohne Sondergenehmigung klar nicht zulässig, es käme wohl auch kein verantwortlich denkender Mensch auf die Idee, über einer Autobahn kreisen zu wollen. Aber auf einer einsamen Straße zwischen zwei Weilern dürfte das wohl kein Problem sein.

      Wie aber sieht es über Bahnstrecken aus? Nehmen wir einen Sackbahnhof an, der die Endstation einer S-Bahn oder Regionalbahn darstellt, und an der überschaubare 5-10 Züge pro Tag ein-/ausfahren. Und an der der Fahrplan vor dem Flug darauf abgeklopft wird: Ist das Fliegen da wohl zulässig oder braucht man eine Sondergenehmigung z.B. der Bahn (die man vermutlich niemals bekommen wird)?

      Viele Grüße und Danke für die Einschätzungen. Wobei mir fundierte Antworten natürlich viel willkommener sind als die Einschätzung Marke "gesunder Menschenverstand" ;)
    • Gewerblich oder privat?

      Als gewerblicher Pilot wäre es auf jeden Fall verboten, siehe Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)


      Bei privaten Flügen konnte ich bisher keine Verbote dazu finden, aber würde ein Unfall oder Schaden passieren, bekommt man dennoch eine Ordnungwidrigkeit oder Strafe aufgedrückt.

      Der Wortlaut würde etwa so lauten: ... wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung... etc. pp.


      Du merkst schon, bei einem Unfall/Schaden sind wir immer dran, je nach Fall ist es eine Ordnungswidrigkeit oder schlimmer noch, eine Straftat, ob es explizit verboten war, ist danach nur noch nebensächlich.

      Dagegen darf ein gewerblicher Pilot erst gar nicht dort fliegen :)
      Ob das als privater Pilot jetzt so viel besser ist, darf jetzt jeder selbst beurteilen ;)