fliegen in deutschen innenstädten nur privat ok?

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    • fliegen in deutschen innenstädten nur privat ok?

      bald kommt die urlaubszeit und ich werde auch wieder mal nach deutschland kommen.

      hier in china kenne ich die bestimmungen und regeln, an die ich mich halten muss und ich habe erfahrungen mit den menschen.

      wie ist das in deutschland?
      ich kenn die ganze debatte um aufstiegserlaubnisse hier im forum.
      ich werde mit meiner phantom 2 vision fliegen, privat.

      wird man in deutschland angemacht, wenn man rein privat in innenstädten fliegt?
      wie sind eure erfahrungen und tipps für mich.

      danke!
    • Hallo Lord book

      den Thread von Jogi hattest Du gesehen?

      Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

      Da steht einiges zu dem Thema.

      Das Problem ist halt, dass viele nicht wissen, was sie tun...
      Und wo kein Kläger..

      Aber das übernehmen dann schon inzwischen die Zeitungen.

      Schönen Gruß

      Dirk
      DJI Mavic Pro | DJI Goggles | DJI F550 | Naza M V1.0 | iOSD Mini | TAROT Gopro 3 Achs Gimbal | GoPro Hero3 Black | Turnigy 9XR Pro |
    • jaja, bzgl luftrecht bzw der bestimmungen bin ich auf dem laufenden.

      ich flieg privat, unter 5 kilo und brauche daher keine aufstiegserlaubnis. das weiß ich ja.

      ich wollte nur fragen, was für erfahrungen ihr so mit der bevölkerung gemacht habt, bzw.

      ob auch jemand in der innenstadt bzw. in der nähe von sehenswürdigkeiten fliegt...
    • lord book schrieb:

      jaja, bzgl luftrecht bzw der bestimmungen bin ich auf dem laufenden.

      ich flieg privat, unter 5 kilo und brauche daher keine aufstiegserlaubnis. das weiß ich ja.

      ich wollte nur fragen, was für erfahrungen ihr so mit der bevölkerung gemacht habt, bzw.

      ob auch jemand in der innenstadt bzw. in der nähe von sehenswürdigkeiten fliegt...


      Dann hast Du auch das gelesen:
      "Generell gilt als Faustregel, daß man sich von Flugplatzen, Flughäfen und Wohngebieten / Städten / Wohnsiedlungen mindestens 1,5 km entfernt halten sollte. Das menschliche Verständnis sollte einem darüber hinaus sagen, daß man nicht über Menschen / Menschenansamlungen, Straßen oder Autobahnen oder über Tieren fliegen sollte. Außerdem benötigt man das Einverständnis von Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück man sich befindet."

      Lies das doch einmal bis zum Ende durch:
      Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe
    • fliegen in deutschen innenstädten nur privat ok?

      Sehenswürdigkeiten ja klar. Warum auch nicht. Was die Bestimmungen angeht: einfach mal die Gesetze lesen, da steht alles notwendige drin. Und: nicht alles glauben, was man hier so in die Gesetze und Verordnungen hereininterpretieren versucht.

      Gute Quelle für Infos auch: Die Webseite vom MFSD.
    • Panobilder schrieb:

      Und wenn es noch hundertmal sinnlos nachgeplappert wird....

      die panoramafreiheit ist für luftaufnahmen nicht relevant.


      Ja, sagte ich doch.

      "...AUßER bei der Panoramafreiheit..."
      steht da.


      Panobilder schrieb:



      lest doch erstmal was darin steht, bevor zugemüllt wird....


      Hab ich mir bei deinem Posting auch gedacht, da scheiterst ja anscheinend schon an einem Satz.
    • Hier geht es grundsätzlich um Luftaufnahmen, wir sind ja im Drohnenforum, richtig

      Du schriebst:
      Bitte beachten, das außer bei der sog "Panoramafreiheit" das fotografieren von Gebäuden etc. eine Urheberrechtsverletzung sein kann.

      Was soll es bedeuten?
      1. Es wird ausgesagt, dass es auch bei Fotos von Gebäuden Urheberrechtsverletzungen geben kann. Gut und korrekt.
      2. Es wird zusätzlich ausgesagt, dass es eine Panoramafreiheit gibt, bei der dies nicht so ist. Auch soweit korrekt.

      Ich schrieb sinngemäß:
      Die Panoramafreiheit ist total egal, da diese bei Luftaufnahmen nicht angewendet werden kann.

      Und dann frage ich mich nur, was Deine Aussage zur Panoramafreiheit soll, wenn es um Luftaufnahmen geht?

      Die meisten Leute "verwirrt" es, genauso wie die tausend Vorschriften und Auflagen die es gibt, zuviel Input eben....

      Deshalb finde ich es generell viel hilfreicher, kurz und konkret zu bleiben (auch wenn es oft nicht klappt damit).

      Dein Satz war kurz und knapp, eigentlich nicht inkorrekt, aber er könnte leicht falsch verstanden werden - von Leuten die eben nicht alles deutlich und ausführlich nachlesen und genau wissen wollen.

      Quasi in der Art:
      "...gut, da schreibt wieder einer was von Panoramafreiheit, dann passt das schon mit meinen Luftaufnahmen...gibt ja die Panoramafreiheit, gilt ja dann auch, wenn es hier bei den Luftaufnahmen steht..."

      Nur deshalb hab ich mich dazu hinreissen lassen so grob zu schreiben:
      "Vergiss die Panoramafreiheit!" (in Verbindung mit Luftaufnahmen)

      Das wäre die Aussage die ich eigentlich machen wollte.

      Sorry für den falschen Ton, war leider ein scheiß Tag, was aber mein Problem ist (und bleiben hätte sollen) ;)
    • lord book schrieb:

      wo steht das bitte, panobilder?
      wenn ich überm feld umherdüse - was soll mir dann eine kopterversicherung, die im schadensfall sowieso nicht bezahlt?


      Das steht in den relevanten Gesetzen.

      Eine gute und verständliche Zusammenfassung ist z.B. dort:
      rc-network.de/magazin/artikel_…-0001/art_02-0001-00.html

      Und klar zahlt eine Versicherung nur dann, wenn man alle Bestimmungen und Regeln einhält und zumindest nicht grob fahrlässig handelt.

      Auch wenn Du in der Pampa am Feld fliegst, können Lebewesen oder irgendwelche Wertsachen von anderen Leuten beschädigt werden.

      Es ist doch nicht so schwer zu kapieren, dass genau wie bei einem KFZ eine Pflichtversicherung für mögliche Schäden rechtlich notwendig ist.

      Ich hab vor einiger Zeit einen ganz tollen Hobbypiloten gesehen, der ist "nur mal kurz" am Isarufer nördlich von Ismaning geflogen.
      Da ist absolute Sperrzone (wegen des Kernreaktors bei Garching), aber von Sperrzonen, Haftpflicht und Erlaubnissen hatte der noch nie was gehört, hab lange und "positiv" mit Ihm gesprochen.
      Er dachte anfags ich verarsche Ihn, hatte aber mein Zeug im Auto und Ihm einiges an Dokumenten (AE und Versicherung) gezeigt, dann hat er mir so langsam geglaubt...
      Er sagte am Schluß - völlig verständlicherweise frustriert- " ja dann dürfte ich ja nirgendwo fliegen außer am eigenen Grundstück..."
      Ich meinte dann auch nur noch ( weil ich ja genauso frustriert bin, wegen der vielen Auflagen):
      "...ja, deshalb gibt es ja die Modelflugvereine und deren Flugplätze..."

      "Wildfliegen" darf man ja, aber offiziell und legal eben auch nur bei Beachtung aller Regeln...die leider manchmal recht anstrengend sind....
      :(
      PS:
      Die Erlaubnis des Grundstückseigners/Besitzers ist auch einzuholen für Start und Landung, das beachten noch wesentlich weniger Modelflieger als die Sache mit der Versicherungspflicht.
      Ist in der Praxis auch meist kaum zu machen, ist wirklich ein Mist, das sehe ich genauso, aber dies sind nunmal die Regeln...
    • @ lord book
      Du stellst Fragen und es wird Dir geantwortet, soweit wir das eben wissen. Jedesmal hinterfragst Du die Antworten mit wo steht das oder wer sagt das. Wenn Du uns sowieso nicht glaubst dann stell keine Fragen im Forum sondern frage einen Rechtsanwalt, der sagt Dir auch wo das steht. Aber so nervt das ziemlich. Offensichtlich willst Du was anderes hören, aber in DACH ist halt vieles reglementiert und wird üblicherweise auch überprüft, v.a. wenn etwas passiert. In China dürfte man das nicht so genau nehmen analog dem Urherberschutz etc.