Kontakt mit der Polizei (München)

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  • Kontakt mit der Polizei (München)

    Hallo alles zusammen,

    nachdem ich gestern meine Yuneec Q500 erhalte habe, bin ich beim Jungfernflug heute in der Mittagspause gleich in Kontakt mit der Polizei gekommen.

    Ich habe die Q500 vom Dach unseres Bürogebäudes (Gewerbegebiet) gestartet und bin ne kleine Runde geflogen. Direkt gegenüber ist eine Polizeidienststelle, diese habe ich bewusst nicht überflogen, dass Teile des Gebäudes auf der Aufnahme sind hat sich aber leider nicht vermeiden lassen.

    Nachdem ich den Flug beendet hatte und wieder zurück an den Arbeitsplatz gegangen bin, habe ich im Hof schon das recht eilig abgestellte Polizei Fahrzeug gemerkt und festgestellt, dass das Dach unseres Bürogebäudes gerade "gestürmt" wird...

    Leicht nervös habe ich gewartet, kurze Zeit später klingelte es schon und die Polizei stand vor der Türe. Sie wollten meine personalien Aufnehmen und die "Drohne" sehen. Höflich habe ich sie hereingebeten und ihnen meinen Personalausweis ausgehändigt. Mein Q500 wurde fotografiert und ich wurde musste die Aufnahmen vorzeigen. Nachdem auf den Videos die Polizeidienststelle sichtbar war (aber keine Details) wurde ich gezwungen die Aufnahmen in Anwesenheit des Beamten zu löschen.

    Kurz nachdem die Polizisten wieder gegangen sind, habe ich einen Anruf des Polizisten bekommen, dass das Fliegen in der Nähe von öffentlichen Gebäuden verboten ist und dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen würde, sie aber von der Verfolgung dieser absehen, da ich so nett und kooperativ war.

    Nun meine Frage. Stimmt die Aussage des Polizisten? Ich konnte bei meiner Recherche nichts dergleichen finden.

    Vielen Dank,

    Grüße
    Thomas
  • tranont schrieb:

    Nachdem auf den Videos die Polizeidienststelle sichtbar war (aber keine Details) wurde ich gezwungen die Aufnahmen in Anwesenheit des Beamten zu löschen.
    Das war nicht in Ordnung. Sieht mir nach Nötigung im Amt aus.
    Aufjedenfall Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. So geht es ja nicht. Auch stimmt es nicht, dass das Fliegen in der Nähe von öffentlichen Gebäuden verboten ist.
    Ich würde Polizisten auch niemals hereinbeten. Auch würde ich denen überhaupt nichts zeigen. Die können gerne mit einem Durchsuchungsbefehl wiederkommen.
  • Also ich würde sagen, zum Teil richtig reagiert. Wie man in den Wald hinein ruft, schallt es auch zurück. Freundlich und kooperativ bleiben ist nie falsch, auch Polizisten sind nur Menschen.

    Aber wenn man von mir verlangen würde, Aufnahmen zu löschen, dann würde ich zumindest nach dem Gesetz oder der Verordnung fragen in welcher dies steht.
    Und auch jetzt noch würde ich nochmal freundlich bei denen anrufen oder sogar vorbei schauen und sie darum bitten, mir schwarz auf weiß zu zeigen, dass das Fliegen in der Nähe von öffentlichen Gebäuden verboten ist und dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

    Wo bist Du dcenn genau geflogen und wie hoch? Ist da eine Kontrollzone eines Flughafens oder ein Heli-Landeplatz in der Nähe?

    Gruß Gerd
  • Hi,

    GerdSt schrieb:

    Aber wenn man von mir verlangen würde, Aufnahmen zu löschen, dann würde ich zumindest nach dem Gesetz oder der Verordnung fragen in welcher dies steht.
    Und auch jetzt noch würde ich nochmal freundlich bei denen anrufen oder sogar vorbei schauen und sie darum bitten, mir schwarz auf weiß zu zeigen, dass das Fliegen in der Nähe von öffentlichen Gebäuden verboten ist und dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

    Wo bist Du dcenn genau geflogen und wie hoch? Ist da eine Kontrollzone eines Flughafens oder ein Heli-Landeplatz in der Nähe?
    das war im Münchner Süden, Solln/Obersendling, da ist kein Flughafen in der Nähe und Heli-Landeplatz ist mir auch keiner in der Nähe bekannt.

    Denke die maximale Flughöhe (vom Dach gemessen) wird so 80 m gewesen sein.

    Ich werde morgen mal rüber gehen und nochmal nachhaken.
  • FlyingTimo schrieb:

    Das war nicht in Ordnung. Sieht mir nach Nötigung im Amt aus. usw. ....
    Bist eben ein toller Kerl.
    Wie üblich versuchst du Leute aufzuhetzen. Und das mit deiner bekannten Aggessivität. :thumbdown:
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Tranont hat alles falsch und dann alles richtig gemacht.
    Mir ist nicht klar, warum ein Jungfernflug von einem Dach aus stattfinden muss. Auch nicht die Aussage, dass es sich "leider nicht vermeiden ließ" als das Gebäude der Polizei abgelichtet wurde.
    Aber mal ehrlich Tranont, meinst du jetzt nicht auch, dass es für den ersten Flug die falsche Gegend war? Bevor du das nächste Mal einen Flug machst, musst du dich zumindest umsehen, was da so an Gebäuden rumsteht. Auch ob da hohe Mauern, Hecken oder Zäune vorhanden sind. Das liefe dann unter dem Thema Panoramafreiheit. Da kannst du nicht einfach mal so abheben und "leider" ein Gebäude mit aufnehmen, das hinter einer Mauer steht.
    Auch wenn du jetzt sagst, da war keine Mauer, so war die Polizeidienststelle in dem Moment das schlechteste was du aufnehmen konntest. Die ganze Idee war übel.

    Aber im Gegensatz zu FlyingTimo, der immer nur auf Ärger aus ist, hast du wenigstens zum Schluss alles richtig gemacht.
    Meine Information ist, dass man im Stadtbereich zwar fliegen darf, aber da man hier über Häuser und Menschen fliegt, was verboten ist, kannst du Flüge im Stadtgebiet vergessen. Ob da jetzt ein Unterschied zwischen Gewerbegebiet oder öffentlichen Bereich gemacht wird, weiß ich nicht. Aber bei solchen vergleichsweise harmlosen Sachen noch den Besserwisser raushängen zu lassen, um gegenüber der Polizei als Schlaumeier aufzutreten, würde garantiert in die Hosen gehen. Versuch's erst garnicht, sondern mach deine nächsten Flüge draußen vor der Stadt. ;)

    Und zu den anderen "guten" Ratschlägen würde ich dir raten nichts davon zu machen. Du hast jetzt hoffentlich was draus gelernt, vergisst den Vorfall und machst es das nächste Mal besser.
  • Warp1 schrieb:

    FlyingTimo schrieb:

    Das war nicht in Ordnung. Sieht mir nach Nötigung im Amt aus. usw. ....
    Wie üblich versuchst du Leute aufzuhetzen. Und das mit deiner bekannten Aggessivität.
    Das Gesetzt steht über mir und dir. Egal welche Beweggründe ich habe.


    STGB schrieb:


    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 240 Nötigung

    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    tranont schrieb:


    wurde ich gezwungen die Aufnahmen in Anwesenheit des Beamten zu löschen.

    STGB schrieb:

    Empfindliches Übel: Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Verwirklichung der Täter Einfluss zu haben vorgibt. -> "Löschen Sie diese Aufnahme, oder es gibt eine Anzeige"
  • Hi,

    Warp1 schrieb:

    Mir ist nicht klar, warum ein Jungfernflug von einem Dach aus stattfinden muss. Auch nicht die Aussage, dass es sich "leider nicht vermeiden ließ" als das Gebäude der Polizei abgelichtet wurde.
    Aber mal ehrlich Tranont, meinst du jetzt nicht auch, dass es für den ersten Flug die falsche Gegend war? Bevor du das nächste Mal einen Flug machst, musst du dich zumindest umsehen, was da so an Gebäuden rumsteht. Auch ob da hohe Mauern, Hecken oder Zäune vorhanden sind. Das liefe dann unter dem Thema Panoramafreiheit. Da kannst du nicht einfach mal so abheben und "leider" ein Gebäude mit aufnehmen, das hinter einer Mauer steht.
    Warum nicht vom Dach, das sind ca. 1200qm Flachdach, ich persönlich kann da fast keinen Unterschied zum Boden feststellen und besser "umsehen" als hier oben ist schwer möglich.
    Die Polizeidienststelle ist leider 5m Luftlinie entfernt und lässt sich daher schwer ausblenden. Wie schon geschrieben, überflogen habe ich diese nicht.

    Thema hier für mich ist aber die Rechtsgrundlage. Ich habe vor hier im Gewerbegebiet weiterhin zu fliegen, da ich als Miteigentümer dieses Bürogebäudes ein Interesse an dem Objet habe und den Wandel über die Jahre festhalten möchte, dass war einer der Beweggründe für die Anschaffung der Q500. Wenn das rechtlich nicht möglich ist, werde ich mein neues Hobby vermutlich ad acta legen.
  • Hi,

    FlyingTimo schrieb:

    STGB schrieb:

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 240 Nötigung

    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    tranont schrieb:

    wurde ich gezwungen die Aufnahmen in Anwesenheit des Beamten zu löschen.

    STGB schrieb:

    Empfindliches Übel: Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Verwirklichung der Täter Einfluss zu haben vorgibt. -> "Löschen Sie diese Aufnahme, oder es gibt eine Anzeige"


    Naja, die Pistole haben sie mir nicht an die Schläfe gehalten, aber auch auf mehrmaliges bitten diese für mich persönlich wichtigen Aufnahmen (rein ideell, da Jungfernflug) behalten zu dürfen wurde ich mehrmals darauf hingewiesen, dass ich diese nun löschen sollte. Gedroht wurde mir nicht direkt, wie schon geschrieben, ich war sehr bemüht freundlich und kooperativ zu sein, so dass es nicht so weit kommen musste.
  • Mich interessiert schon auch wirklich die gesetzliche Grundlage. Da würde ich mir überlegen, direkt einen Anwalt heranzuziehen, bevor Du selber hin gehst um zu fragen. Es gibt da ja manchmal irgendwelche Fallstricke.

    Wo bist Du versichert? Wenn beim DMFV bietet sich da eine Nachfrage an, bei anderen Versicherungen weiß ich das nicht. Ich bin (leider) nicht da versichert und kann also nur vom Hörensagen berichten.

    PS: Hoffentlich last Du Dich hier nicht auf die "Stimmungmache" ein und weißt, was Du zu ignorieren hast.
  • tranont schrieb:

    Thema hier für mich ist aber die Rechtsgrundlage. Ich habe vor hier im Gewerbegebiet weiterhin zu fliegen,
    Mach das. Gut wärs, wenn du auf FlyingTimo hörst. Der kennt sich aus. Ist Hobbyanwalt.

    Schade, ich dachte, da käme eine andere Antwort. Aber trotzdem .... einfach so mal fliegen ohne sich vorher zu erkundigen obs erlaubt ist, ist leichtsinnig. da iisses wohl besser garnicht erst nach deiner Versicherung zu fragen. Brauchst du nicht. Fliegst ja nur auf dem Dach, maximal bis zur Grundstücksgrenze. Na ja, viel Spaß. Den wirst du bestimmt noch haben.

    Und hör auch auf die, die immer nur provokant nach existiereden Gesetzen und Verboten fragen. Kopterfliegen ist nämlich lebenswichtig und könnte dich in deinen Persönlichkeitsrechten einschränken. Deshalb üb dich schonmal darin immer starke Gegenwehr zu leisten. Wie das geht? Wir haben hier einen Experten dafür.
  • Warp1 schrieb:

    tranont schrieb:

    Thema hier für mich ist aber die Rechtsgrundlage. Ich habe vor hier im Gewerbegebiet weiterhin zu fliegen,
    Mach das. Gut wärs, wenn du auf FlyingTimo hörst. Der kennt sich aus. Ist Hobbyanwalt.
    Schade, ich dachte, da käme eine andere Antwort. Aber trotzdem .... einfach so mal fliegen ohne sich vorher zu erkundigen obs erlaubt ist, ist leichtsinnig. da iisses wohl besser garnicht erst nach deiner Versicherung zu fragen. Brauchst du nicht. Fliegst ja nur auf dem Dach, maximal bis zur Grundstücksgrenze. Na ja, viel Spaß. Den wirst du bestimmt noch haben.

    Und hör auch auf die, die immer nur provokant nach existiereden Gesetzen und Verboten fragen. Kopterfliegen ist nämlich lebenswichtig und könnte dich in deinen Persönlichkeitsrechten einschränken. Deshalb üb dich schonmal darin immer starke Gegenwehr zu leisten. Wie das geht? Wir haben hier einen Experten dafür.
    Mensch Warp1/A*-M*/Günter... und wer weiß wer noch alles.
    Geht`s dir jetzt endlich besser? Stänkert es sich unter anderem Namen wirklich so viel besser? Dein Zynismus ist wirklich nicht zu toppen.
    Ja, ich weiß.... die anderen haben mal wieder angefangen und sind sowieso alle doof.
    Du bist wirklich sowas von peinlich.

    Gruß
    Chris

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