Moin. Meine Fotodrohne (Quadcopter) wiegt ca 2,2x-2,3x Kg. Ich bin gerade dabei mir eine Aufstiegsgenehmigung (Niedersachsen) zu beantragen, habe jedoch vorher schon vor zu fliegen, bzw. vor weiter zu fliegen. Da ich aber mich im sagen wir 99 % legalen Bereich aufhalten will (1% ist ja anscheinend Auslegungs und Geschmackssache) hier meine Fragen.1. Wenn ich privat fliege oder auch Fotoaufnahmen mache (angenommen ich kenne wen, der ein Bild von seinem Haus oder seiner Firma haben will und ich mache das um sonst) wo darf ich da fliegen? Also sehr wahrscheinlich über meinem Grundstück? Wie sieht es mit öffentlich zugänglichen Bereichen, wie z.b. Parkplatz, ein Park der Stadt oder draußen auf den Feldern (da bin ich meistens wenn ich fliege). Ich habe mich dazu schon durch ein paar Foren durchgelesen und bin da auf deine 1,5 km Faustregel zum bebauten Gebiet (Stadtrand) gestoßen. Gilt das auch unterhalb von 5 Kg?2. Muss ich mir z.b. von dem Bauern über dessen Feld ich fliege oder dem Förster des Waldes eine Erlaubnis erteilen lassen, wenn ich fliege?Mir ist es extrem wichtig, dass ich sauber bleibe und nicht meine Mitmenschen gefährde oder gegen Gesetze verstoße, die zum jeweiligen Schutz der Betroffenen da sind.Sobald ich die Aufstiegsgenehmigung habe sieht das ja schon wieder anders aus. Dann muss ich ja nur bei der Polizei Bescheid geben, wenn ich fliege und mit dem Auftraggeber und deren Nachbarn die Datenschutzrichtlinien einhalten.Vielen Dank für eure Mühe.Gruß, Samuel Arnold
Ich habe mal inzwischen mit einem Modellflugvereinler gesprochen und der meinte, dass man z.B. nur in Feldern fliegen darf, wenn man die Erlaubnis des entsprechenden Eigentümers hat. Wie sieht das aber mit einem Multicopter, mit einem Gewicht von unter 2.5 Kg, aus?
Ich habe mal inzwischen mit einem Modellflugvereinler gesprochen und der meinte, dass man z.B. nur in Feldern fliegen darf, wenn man die Erlaubnis des entsprechenden Eigentümers hat. Wie sieht das aber mit einem Multicopter, mit einem Gewicht von unter 2.5 Kg, aus?