Hallo zusammen,
ich habe im Sommer 2015 meine P3A bekommen. Ich verkaufe nur selten ein paar Luftaufnahmen, möchte für den Fall des Falles aber gesetzlich alle relevanten Vorschriften erfüllt haben. Insofern habe ich die gewerbliche Versicherung, die Aufstiegsgenehmigung Niedersachsen und auch ein Gewerbe bei der Stadt angemeldet. Ich habe dort "Erstellung von Luftbildaufnahmen (Fotos & Videos)" angegeben und wurde demzufolge vom Sachbearbeiter in die Kategorie "Fotografie" eingeordnet. Vor wenigen Wochen kam ein Brief vom Finanzamt, wo ich die entsprechenden Angaben "Nebentätigkeit" und "Kleingewerbetreibender" gemacht habe, denn es geht mir ja nur darum, mir bei meinem Hobby ein paar EUR dazuverdienen zu können, wenn man eine Anfrage kommt. Meine Situation: max. 2000 € Umsatz, kein Gewinn.
Nun kam gestern ein Brief der Handwerkskammer Hildesheim. Man teilte mir mit, ich würde ein zulassungsfreies Fotografenhandwerk ausüben. Daher sei ich verpflichtet, mich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke aufnehmen zu lassen. Kosten dafür: 160 € Aufnahmegebühr plus jährlicher Beitrag in mrir derzeit noch unbekannter Höhe. Sollte ich binnen 14 Tagen nicht reagieren, wurde die Zwangseintragung bei erhöhten Gebühren angedroht.
Ich finde das mittlerweile alles sehr übertrieben. Ich verkaufe nur ein paar Fotos im Jahr und will dabei nur nicht gegen rechtliche Vorschriften verstoßen. Aber bei all den Gebühren usw mache ich nur Verluste.
Meine Frage: ist ein Eintrag ins Verzeichnis zulassungsfreien Handwerks für mich wirklich Pflicht oder gibt es auch Ausnahmetatbestände, sodass ich mich nicht eintragen lassen muss? Gibt es vielleicht auch Regelungen zur Befreiung vom jährlichen Beitrag, etwa aufgrund Unterschreitens einer bestimmten Umsatzgrenze?
Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar !!!
Viele Grüße
djtoben
ich habe im Sommer 2015 meine P3A bekommen. Ich verkaufe nur selten ein paar Luftaufnahmen, möchte für den Fall des Falles aber gesetzlich alle relevanten Vorschriften erfüllt haben. Insofern habe ich die gewerbliche Versicherung, die Aufstiegsgenehmigung Niedersachsen und auch ein Gewerbe bei der Stadt angemeldet. Ich habe dort "Erstellung von Luftbildaufnahmen (Fotos & Videos)" angegeben und wurde demzufolge vom Sachbearbeiter in die Kategorie "Fotografie" eingeordnet. Vor wenigen Wochen kam ein Brief vom Finanzamt, wo ich die entsprechenden Angaben "Nebentätigkeit" und "Kleingewerbetreibender" gemacht habe, denn es geht mir ja nur darum, mir bei meinem Hobby ein paar EUR dazuverdienen zu können, wenn man eine Anfrage kommt. Meine Situation: max. 2000 € Umsatz, kein Gewinn.
Nun kam gestern ein Brief der Handwerkskammer Hildesheim. Man teilte mir mit, ich würde ein zulassungsfreies Fotografenhandwerk ausüben. Daher sei ich verpflichtet, mich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke aufnehmen zu lassen. Kosten dafür: 160 € Aufnahmegebühr plus jährlicher Beitrag in mrir derzeit noch unbekannter Höhe. Sollte ich binnen 14 Tagen nicht reagieren, wurde die Zwangseintragung bei erhöhten Gebühren angedroht.
Ich finde das mittlerweile alles sehr übertrieben. Ich verkaufe nur ein paar Fotos im Jahr und will dabei nur nicht gegen rechtliche Vorschriften verstoßen. Aber bei all den Gebühren usw mache ich nur Verluste.
Meine Frage: ist ein Eintrag ins Verzeichnis zulassungsfreien Handwerks für mich wirklich Pflicht oder gibt es auch Ausnahmetatbestände, sodass ich mich nicht eintragen lassen muss? Gibt es vielleicht auch Regelungen zur Befreiung vom jährlichen Beitrag, etwa aufgrund Unterschreitens einer bestimmten Umsatzgrenze?
Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar !!!
Viele Grüße
djtoben