Eintrag in Verzeichnis zulassungsfreien Handwerks Pflicht?

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    • Eintrag in Verzeichnis zulassungsfreien Handwerks Pflicht?

      Hallo zusammen,

      ich habe im Sommer 2015 meine P3A bekommen. Ich verkaufe nur selten ein paar Luftaufnahmen, möchte für den Fall des Falles aber gesetzlich alle relevanten Vorschriften erfüllt haben. Insofern habe ich die gewerbliche Versicherung, die Aufstiegsgenehmigung Niedersachsen und auch ein Gewerbe bei der Stadt angemeldet. Ich habe dort "Erstellung von Luftbildaufnahmen (Fotos & Videos)" angegeben und wurde demzufolge vom Sachbearbeiter in die Kategorie "Fotografie" eingeordnet. Vor wenigen Wochen kam ein Brief vom Finanzamt, wo ich die entsprechenden Angaben "Nebentätigkeit" und "Kleingewerbetreibender" gemacht habe, denn es geht mir ja nur darum, mir bei meinem Hobby ein paar EUR dazuverdienen zu können, wenn man eine Anfrage kommt. Meine Situation: max. 2000 € Umsatz, kein Gewinn.

      Nun kam gestern ein Brief der Handwerkskammer Hildesheim. Man teilte mir mit, ich würde ein zulassungsfreies Fotografenhandwerk ausüben. Daher sei ich verpflichtet, mich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke aufnehmen zu lassen. Kosten dafür: 160 € Aufnahmegebühr plus jährlicher Beitrag in mrir derzeit noch unbekannter Höhe. Sollte ich binnen 14 Tagen nicht reagieren, wurde die Zwangseintragung bei erhöhten Gebühren angedroht.

      Ich finde das mittlerweile alles sehr übertrieben. Ich verkaufe nur ein paar Fotos im Jahr und will dabei nur nicht gegen rechtliche Vorschriften verstoßen. Aber bei all den Gebühren usw mache ich nur Verluste.

      Meine Frage: ist ein Eintrag ins Verzeichnis zulassungsfreien Handwerks für mich wirklich Pflicht oder gibt es auch Ausnahmetatbestände, sodass ich mich nicht eintragen lassen muss? Gibt es vielleicht auch Regelungen zur Befreiung vom jährlichen Beitrag, etwa aufgrund Unterschreitens einer bestimmten Umsatzgrenze?

      Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar !!!

      Viele Grüße
      djtoben
    • Ich seh das so, wenn Du 2 oder 3 Aufnahmen im Jahr gegen Bezahlung machst, ist das zunächst noch kein Gewerbe. Allerdings AE-/AV-Pflichtig - daraus folgernd mit entsprechender Haftpflicht - und Du musst die Einnahmen in der Steuererklärung aufführen, ansonsten wäre es Schwarzarbeit. Ein Gewerbe auf Basis von ein paar Bildern mit ein paar Euro Einnahmen würde vom Finanzamt als Liebhaberei klassifiziert werden.
      Wenn Du jedoch eh schon Gewerblich tätig bist, dann kannst Du das natürlich mit reinnehmen - mit allen Vor- und Nachteilen.
      Deshalb waren/sind in H, BW, RLP, NRW und ehemals Bayern die AAE/EAE auch nicht zwingend an ein Gewerbe gebunden, auch die aktuelle AV in B und Th nicht. Klar, Ehrenamt, Forschung, Rehkitzsuchen sind alles keine Gewerbe, aber eben auch keine Flüge zu Sport/Freizeitzwecken.
      Allerdings ist in allen AE-Anträgen zwingend eine entsprechende Haftpflicht vorgeschrieben. Die Modell-HPVs schliessen jedoch erlaubnispflichtige Flüge aus. Somit ist die UAV-/Photoflug-/kommerzielleFlug- oder wieauchimmergenannte HPV notwendig.
      Luftfahrzeugfernführer:
      ARD2 "Little Sister" D-LDS-03A
      P1 "Little Brother" D-LDS-05
      Webseite, Yotube & Instagram sind in meinem Profil aufgeführt

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    • Der Handwerkskammer würde ichert mal einen Widerspruchschicken. Ein Fotograf kann handwerklich tätig sein, aber auch künstlerisch. Ein wichtiges Kriterium ist, ob der Fotograf sein Werk selber frei gestaltet.

      Einnahmen aud Hobby und Liebhaberei sind i.d.R steuerfrei. Betreibt man das Ganze mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, dann wird es steuerpflichtig. Aber nicht die Einnahmen sind steuerpflichtig, sondern die Ersträge. Also werden von den Einnahmen erst mal die Aussgaben abgezogen.

      Künstlersozialkasse ist ein anderes Thema: Da würde ich erst mal hier rein schauen: kuenstlersozialkasse.de/wDeuts…enstlerundpublizisten.php. Da ist das Problem oft umgekehrt, das Leute da rein wollen, aber nicht rein gelassen werden. Eine Voraussetzung ist, daß man seinen Lebensunterhalt mit künstlerischer Tätigkeit verdient. So bin ich in der Situation, daß ich selber nicht in die KSK komme, aber meine Auftraggeber für meine Tätigkeit Beiträge an die KSK abführen müssen. Von den Beiträgen habe ich aber nichts, da ich auch keine Leistungen daraus beziehen kann.
    • Hab ich doch schon oben Geschrieben: Gewerbe als Künstler anmelden.

      Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, kann man die Ausgaben von den Einnahmen abziehen, bevor die Steuer kommt.

      Wenn man allerdings Hobbyeinnahmen ohne Gewerbeschein hat, muss man auch die Einnahmen versteuern, hat aber keine Buchhaltung, wo man vorher die Ausgaben abziehen kann. Dies lohnt sich nur bei wirklich wenig Umsatz.
    • Steevee schrieb:

      Hab ich doch schon oben Geschrieben: Gewerbe als Künstler anmelden.

      Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, kann man die Ausgaben von den Einnahmen abziehen, bevor die Steuer kommt.

      Wenn man allerdings Hobbyeinnahmen ohne Gewerbeschein hat, muss man auch die Einnahmen versteuern, hat aber keine Buchhaltung, wo man vorher die Ausgaben abziehen kann. Dies lohnt sich nur bei wirklich wenig Umsatz.
      Das ist mit Verlaub gesagt ziemlich dummes Zeug. Ein Künstler ist ein Künstler und kein Gewerbetreibender. Er kann natürlich ein Gewerbe anmelden für eine gewerbliche Tätigkeit. Aber als Künstler meldet er in der Regel gar kein Gewerbe an und kann auch in geringem Umfang gewerbliche Tätigkeiten neben seiner künstlerischen Tätigkeit ausüben.

      So lange man sein Hobby als Hobby betreibt, sind die Kosten höher als Einnahmen, und da wird man gar nichts bei der Steuer angeben müssen. Wenn man mit etwas Einnahmen erzielt, die steuerpflichtig sind, kann man seine Ausgaben abziehen. So was kann z.B. etwas Einmaliges sein. Denn ein Gewerbe ist etwas, was nachhaltig und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Also wenn man z.B. beim Karnevalsumzug in seiner Garage Getränke verkauft, ist das einmalig und deshalb nicht gewerblich. Aber es ist auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Dann nimmt man einen Zettel, schreibt da seine Einnahmen und Ausgaben drauf. Dann wird beides zusammengezählt und die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen. Und das, was dann übrig bleibt, ist der Ertrag, und der kommt auf die Steuererklärung und nicht die Einnahmen!

      Und bei der Kopterfliegerei ist das nicht anders. Wer als Hobby fliegt und bei sich bietender Gelegenheit mal ein paar Bilder verkauft, ist damit kein gewerbetreibender. Wenn die Einahmen zu versteuern sind, kan er seine Ausgaben abziehen. Ein Problem ist die Zuordnung. Wenn der Kopter zu 95% zu Hobbyzwecken genutzt wird, wird man nicht den gesamten Kaufpreis des Kopters ansetzten können.
    • balloonix schrieb:

      So bin ich in der Situation, daß ich selber nicht in die KSK komme, aber meine Auftraggeber für meine Tätigkeit Beiträge an die KSK abführen müssen. Von den Beiträgen habe ich aber nichts, da ich auch keine Leistungen daraus beziehen kann.
      Die KSK ist tatsächlich eine der größten Absurditäten, die wir in unserem Land haben. Du hast es vollkommen zutreffend formuliert: Deine Kunden müssen auf Deine Leistung die Abgabe abführen, egal ob Du dort Mitglied bist oder nicht. Ursprünglich war die Abgabepflicht an die Mitgliedschaft geknüpft, aber da hat das Bundesverfassungsgericht schon in den 80er Jahren einen Riegel vorgeschoben, weil dadurch die Gefahr bestünde, dass Mitglieder benachteiligt werden und eher Nichtmitglieder beauftragt werden. Das wäre eine Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit.

      Wenn jemand hauptberuflich selbständiger Künstler ist, dann wäre er im Prinzip sogar verpflichtet, sich dort zu melden, weil das eine Pflichtversicherung ist. Aber will man wirklich in eine große schwarze Box einzahlen, ohne zu wissen, ob man im Alter daraus wirklich mal eine auskömmliche Rente erhält? In Zeiten niedriger Zinsen ist das aber durchaus mal nachdenkenswert. Und wenn der Euro echt mal krachen geht, könnte man dadurch sogar mehr fürs Alter retten. Die beteiligen sich auch an der Krankenkasse, sogar an einer privaten Krankenversicherung.

      Da sind jedenfalls so viele Unwägbarkeiten drin, die man immer erst rückblickend beurteilen kann, wenn man 90 Jahre alt ist. Von daher komme ich meiner eigenen Abgabepflicht brav nach, um kein Bußgeld zahlen zu müssen, werde mich dort aber nicht melden, um Mitglied zu werden. Denn die müssten mich wohl zähneknirschend nehmen. Auch wenn mit jedem neuen Mitglied das Defizit noch größer wird.

      Mein Finanzamt ist sich übrigens total sicher, dass ich gewerblich und nicht künstlerisch tätig bin. So zahle ich brav Gewerbesteuer und IHK-Beitrag. Jeder dreht es sich so, wie er am besten kassieren kann.

      Dann wäre ich eher dafür, alle Selbständigen in das Sozialversicherungssystem einzubeziehen. Denn da gibt es Unmengen von Leuten, die geradewegs in die Altersarmut steuern.

      Matthias
    • Das mit de rGewerbesteuer ist so eine Sache. Die wird in der Regel erst einmal grundsätzlich erhoben, die Anlage GSE unterscheidet da nicht, und man kann sich nur im Widerspruchsverfahren dagegen wehren. Bei mit war das noch nicht relevant, da ich bei dem Teil meiner Tätigkeit, die künstlerich ist, hohe Kosten geltend mache und praktisch keinen Gewinn über habe. Das soll dies Jahr anders laufen, da will ich weniger gewerblich machen und mehr künslterisch. Und dann werde ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und für die Einkünfte aus der künstlerischen Tätigkeit eine getrnnte Veranlagung ohne Gewerbesteuer verlangen.
    • Ich kann auch nur jedem raten, die Finger von der Gewerbeanmeldung zu lassen solange man das eher als Hobby betrachtet.
      Kaum ist die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde unterschrtieben, flattern Kopien auf die Tische unzähliger Parasiten, angefangen vom Finanzamt über IHK, Abfallwirtschaftsamt und so weiter, die alle am neu zu backenden Kuchen teilhaben wollen, noch ehe feststeht, ob überhaupt genug Teig vorhanden und das Endprodukt genießbar ist. Und am besten ist, man stellt sofort einen hauptberuflichen Buchhalter ein, sonst kommt man kaum mehr zum produktiven Arbeiten.
      So ist Deutschland, alles bis zum Wahnsinn reglementiert und jeder Selbstständige ist eigentlich eine arme Sau.

      djtoben hat Glück, dass sie ihm nicht auch gleich noch eine Gewerbemülltonne aufgedrückt haben. So war's damals bei mir...

      Gruß Gerd
    • Ich hab' da auch noch jemanden zu bieten, der was vom Kuchen abhaben mag:

      Die Berufsgenossenschaft Verkehr möchte gerne jährlich EUR 91,14 von mir.
      Bin mal gespannt, was aus meinen Widerspruch wird.
      Wie es scheint, gehen die davon aus, dass ich für den Geschäftszweck "Aufnahme und Verkauf von Luftbildern" zwingend selbst mit in die Luft gehen muss.
    • Gehörst Du denn überhaupt in die BG Verkehr? Die haben tatsächlich die Unternehmerpflichtversicherung. Aber Medienbetriebe gehören üblicherweise zur BG ETEM. Dort besteht die Pflichtversicherung nur für Unternehmer aus dem Bereich der ehemaligen BG Druck und Papier. Filmleute gehören aber in den Bereich der ehemaligen BG FE (Feinmechanik und Elektrotechnik), und da ist der Unternehmer selbst nicht pflichtversichert.

      Ansonsten ist aber eine gesetzliche Unfallversicherung gar nicht so verkehrt. Du brauchst dann nur noch eine, die das Privatleben abdeckt.

      Matthias
    • Naja, erstens hab ich eine in meinem normalen Job in einer Bank. Uns zweitens ließe sich mit der gigantischen Versicherungssumme von 23.000 Euro nicht viel Schaden sinnvoll abdecken.

      Aber danke für die Info bzgl. BG FE. Sollte die BG Verkehr meinem Widerspruch nicht stattgeben, kann ich das noch ins Felde führen.