Welche Haftpflicht bei überwiegend privatem, freizeitlichen Einsatz und ab und zu "gewerblich"

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Welche Haftpflicht bei überwiegend privatem, freizeitlichen Einsatz und ab und zu "gewerblich"

      Hallo,
      :)
      wie in der Überschrift angegeben.

      Wobei wie bei vielen Drohnen-Forum.de-Mitgliedern ebenfalls nur wenige Fotos für mehr künstlerische als gewerbliche? Zwecke gemacht werden sollen.

      Für diese Jahr besteht noch die DMO-Versicherung, die dann "für die Katz" wäre. - Gewerblich hat bei DMO zu viele Einschränkungnen

      Es gibt ja nur zwei Versicherungen, die in Frage kommen:

      1. über Drohnen-Forum.de,
      2. drohnen-versicherung.de - neue Fassungen

      Zu welcher würdet Ihr tendieren?

      Danke.

      MfG
      Eurofoto1

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schwalbe ()

    • Bei der DMO müsstest Du Deinen ModellHPV auf den "Firmenvertrag mit Foto-, Film- und Videoaufnahmen" erweitern, kostet dann nur die Differenz zum Modelltarif bei bestehender ModellHPV.
      Geht auch ohne Gewerbeschein, gibst auf dem Antrag bei Firma Vor und Nachname an.
      Beim DMFV ist es die Vereinsmitgliedschaft, due Basisversicherubg und diverse Zusatzpakete und hier gibt's auch etwas.
      In jedem Fall benötigst du eine der Versicherung für den Erhalt einer AE bzw. bei Nutzung einer AV.
      Luftfahrzeugfernführer:
      ARD2 "Little Sister" D-LDS-03A
      P1 "Little Brother" D-LDS-05
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