Der aktuelle Absturz eines Hubschraubers bei einer SEK-Übung aus 130 m Höhe zeigt drastisch die Gefährlichkeit solcher Fluggeräte.
Ich fordere daher eine konsequente Reglementierung der flugrechtlichen Bestimmungen für den Betrieb solcher Fluggeräte: Zur Verdeutlichung stelle ich für die Hubschrauber Technik und Luftrecht den geltenden Anforderungen für Multikopter (Bsp. Österreich) gegenüber.
Da es wahrscheinlich mehr Hubschrauber (Polizei, Feuerwehr, SAR, Regierung, private Unternehmen, Privatpersonen, Armee,...) als Multikopter gibt, drängt sich die Forderung auf, diese äußerst gefährlichen Fluggeräte, die ja im Gegensatz zu Multikoptern auch noch manntragend sind, also Menschen im Fluggerät diesen Gefahren aussetzt sind, ganz zu verbieten.
Ich fordere daher eine konsequente Reglementierung der flugrechtlichen Bestimmungen für den Betrieb solcher Fluggeräte: Zur Verdeutlichung stelle ich für die Hubschrauber Technik und Luftrecht den geltenden Anforderungen für Multikopter (Bsp. Österreich) gegenüber.
Multikopter | Eurokopter |
5 kg Abfluggewicht und Gefährdungspotential bei Absturz aus 100m Höhe | 3300 kg Abfluggewicht und Gefährdungspotential aus unbegrenzter Höhe |
Flughöhe max. 100 m | Flughöhe unbegrenzt |
Anzahl Propeller größer 4 wegen Ausfallsicherheit | Anzahl Propeller 1 ! |
redundante Flugsteuerung | redundante Flugsteuerung? |
Fliegen über Menschen und besiedeltem Gebiet grundsätzlich verboten (evtl. Ausnahmegenehmigungen) | Fliegen über Menschen und besiedeltem Gebiet ohne Einschränkung erlaubt |
Da es wahrscheinlich mehr Hubschrauber (Polizei, Feuerwehr, SAR, Regierung, private Unternehmen, Privatpersonen, Armee,...) als Multikopter gibt, drängt sich die Forderung auf, diese äußerst gefährlichen Fluggeräte, die ja im Gegensatz zu Multikoptern auch noch manntragend sind, also Menschen im Fluggerät diesen Gefahren aussetzt sind, ganz zu verbieten.