Rechtslage youtube videos über bewohntem gebiet

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    • Rechtslage youtube videos über bewohntem gebiet

      hallo!
      kurze frage aus interesse?
      angenommen ich lade ein video auf youtube hoch indem ich weit über 500 meter und über besiedeltem gebiet, bzw in einer stadt fliege... kann ich dann angezeigt werden? info: man erkennt keine menschen, autokennzeichen oder sonst etwas in die richtung.
      bzw. schaut da eine behörde regelmäßig? sind ja sehr viele videos online... würde mich interessieren...
      LG
    • Da würde ich mir an Deiner Stelle eher Gedanken über die 500m Flughöhe machen als um jemand, der Dich wegen der Bilder anzeigt.
      Solange keine Details zu erkennen sind, wie z.B. Autonummern, identifizierbare Menschen oder auf Details an Häusern und Gärten, sehe ich da keine Gefahr. Ein guter Vergleich ist Google Maps in der Satelliutenansicht.

      Gruß Gerd
    • fabianfruehstueck schrieb:

      ... indem ich


      1) weit über 500 meter und
      2) über besiedeltem gebiet, bzw
      3) in einer stadt fliege...


      kann ich dann angezeigt werden? .. bzw. schaut da eine behörde regelmäßig?
      Angezeigt werden kann man immer, aber hat es Konsequenzen?

      1) ja
      2) nein, in ausreichender Höhe aber noch gut sichtbar - wenn keine Menschenmenge überflogen wird
      3) nein, in ausreichender Höhe aber noch gut sichtbar

      Und regelmäßig muss eine Behörde nicht schauen, einmal reicht. ;)
    • Keine Ahnung mit was für einen Kopter Du da unterwegs bist. So ein Bild aus 500m Entfernung vom aufgenommenem Objekt interessiert eher nicht. Mach so ein Bild mal mit dem Handy aus so einer Entfernung, da sind auch kaum noch Details zu erkennen. Ausgenommen Du fliegst da ein Teil zu 20.000€ und mehr mit einer hochauflösenden Kamera.

      Mit AE hast Du ja in den Auflagen stehen was Du darfst bzw. aws und wo Du Dir die Genehmigung vorher zu holen hast.

      Ansonsten erfolgt eine Anzeige fast immer durch anderen Flieger die ihr Geld damit verdienen.

      P.S. Die Aufnahmen in D bei GMaps sind übrigens die teilweise mit einer rel. hohen Auflösung betrachtet werden können.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von GThomas ()

    • Wenn Du Videos auf YouTube hochlädst musst Du auch dafür gerade stehen. Sind darauf Regelverstöße erkennbar lieferst Du damit auch den Beweis. Und selbstberständlich können solche Videos auch als Beweisführung heran gezogen werden. Nur stellen solche Verstöße in erster Linie mal Ordnungswiedrigkeiten dar und da wird so ein Aufwand erst mal nicht betrieben. Bei Anzeigen durch Dritte kann das anders aussehen.

      Wenn Du aber nur Fliegst um Aufnahmen für Deinen YouTube-Kanal zu machen, fliegst Du nicht mehr zum Zweck der "Sport- und Freizeitgestaltung" und benötigst dann eine Aufstiegserlaubniss. Das übersteigt schnell mal das Ansinnen, Aufnahmen welche zum o.g. Zweck gemacht wurden, auch mal Online zu stellen.
    • Die Frage verstehe ich jetzt echt nicht..... es wird Gefilmt und Fotografiert wie dulle aus jedem Flugzeug, von jedem Berg aus jeder Seilbahn etc etc etc.
      Ist doch völlig normal und völlig legal. Häuser und Städte werden nicht zur Aera51 nur weil ein Bild/Video von einer Drohne gemacht werden ;)
      500m Abstand ist schon weeit weg!
    • quadle schrieb:

      Wenn Du aber nur Fliegst um Aufnahmen für Deinen YouTube-Kanal zu machen, fliegst Du nicht mehr zum Zweck der "Sport- und Freizeitgestaltung" und benötigst dann eine Aufstiegserlaubniss. Das übersteigt schnell mal das Ansinnen, Aufnahmen welche zum o.g. Zweck gemacht wurden, auch mal Online zu stellen.
      ...also haben alle Filmer hier privat eine Aufstiegserlaubniss ??
      Für meinen privaten Yutube-Kanal brauch ich eine Aufstiegserlaubniss??
      Wo steht das denn...?
      Das wäre mir neu, und muß sofort alle Filmchen löschen.
    • quadle schrieb:

      Wenn Du Videos auf YouTube hochlädst musst Du auch dafür gerade stehen. Sind darauf Regelverstöße erkennbar lieferst Du damit auch den Beweis. Und selbstberständlich können solche Videos auch als Beweisführung heran gezogen werden. Nur stellen solche Verstöße in erster Linie mal Ordnungswiedrigkeiten dar und da wird so ein Aufwand erst mal nicht betrieben. Bei Anzeigen durch Dritte kann das anders aussehen.

      @quadle
      Was mich interessieren würde ist der Punkt des Piloten. Wie wollen die beweisen, dass der Youtubeinhaber auch geflogen ist. Wenn er sich nicht grad präsentiert im Video, verneint und den Mund hält...

      Nahezu unmöglich zu beweisen. Klar, ein Indiz ist da, aber im Zweifel ist wohl doch immer noch für den Angeklagten zu entscheiden.
    • Michael Stenger schrieb:

      quadle schrieb:

      Wenn Du aber nur Fliegst um Aufnahmen für Deinen YouTube-Kanal zu machen, fliegst Du nicht mehr zum Zweck der "Sport- und Freizeitgestaltung" und benötigst dann eine Aufstiegserlaubniss. Das übersteigt schnell mal das Ansinnen, Aufnahmen welche zum o.g. Zweck gemacht wurden, auch mal Online zu stellen.
      ...also haben alle Filmer hier privat eine Aufstiegserlaubniss ??Für meinen privaten Yutube-Kanal brauch ich eine Aufstiegserlaubniss??
      Wo steht das denn...?
      Das wäre mir neu, und muß sofort alle Filmchen löschen.
      Ich glaub, dass musst du sobald Werbung geschaltet ist und du damit Geld verdienst.
    • niemand kann dir nachweisen das du das gefilmt hast wenn du es hochlädst...du bist nur dafür verantwortlich was darauf zu sehen ist...da kann es anzeigen geben wenn du den nachbarn in der sauna filmst...sind keine details erkennbar kann dir auch keiner einen strick draus drehen, schon garnicht was den flug betrifft, du bist in dem fall ERSTMAL nur für die veröffentlichung verantwortlich

      wenn du beim fliegen bist und du innerhalb der gesetzlichen regelungen fliegst kann dir auch beim fliegen keiner etwas sagen zwecks filmen, solange du nicht in die privatsphäre 3. eindringst...nachbar-->Sauna...dabei geht es aber auch nur um das fliegen...solange du das material nicht öffentlich machst kann dir da auch keiner was wenn da kennzeichen etc gefilmt werden...nur wenn dein kopter dabei jmd belästigt oder ähnliches

      wenn du fliegst und dich fragt jmd dann ist das immer zum zwecke der freizeitgestalltung...dir kann auch niemand vorwerfen, dass wenn du einen yt channel hast du gerade nur fliegst um den film zu machen...kann auch ein testflug sein!!

      danach kannst du dich ja auch noch umentscheiden ihn hochzuladen, keiner kann zu dir kommen und sagen den film hast du heute hochgeladen und bist damit vor einer woche geflogen und jetzt ist dein flug verboten gewesen weil er zwecks YT war...dabei gilt immer der ZEITPUNKT des fliegens!!!!

      problematisch kann es werden wenn du auf deinem yt chanel die geldfunktion aktivierst, dann kann man sagen der flug ist kommerziell...dann würde es vor dem richter auch engwerden wenn du sagst ich bin nicht mir der absicht geflogen es hochzuladen und geld zu verdienen, denn dann würde man sagen der flug war kommerziell und du hättest eine AE gebraucht...


      ABER auf keinen fall ändert sich der zweck deine fluges nachträglich mit dem hochladen bei YT
      Grüße The Falcon
    • Michael Stenger schrieb:

      quadle schrieb:

      Wenn Du aber nur Fliegst um Aufnahmen für Deinen YouTube-Kanal zu machen, fliegst Du nicht mehr zum Zweck der "Sport- und Freizeitgestaltung" und benötigst dann eine Aufstiegserlaubniss. Das übersteigt schnell mal das Ansinnen, Aufnahmen welche zum o.g. Zweck gemacht wurden, auch mal Online zu stellen.
      ...also haben alle Filmer hier privat eine Aufstiegserlaubniss ??Für meinen privaten Yutube-Kanal brauch ich eine Aufstiegserlaubniss??
      Wo steht das denn...?
      Das wäre mir neu, und muß sofort alle Filmchen löschen.
      dmfv.aero/recht/modelle-mit-kamera-das-muss-man-wissen/ Die Niedersachsen sehen das derzeit aber noch anders, wie auch aus den Kommentaren vom Herrn Ende zu erkennen ist. Die wollen bei veröffentlichungen immer noch eine AE....
    • @Michael Stenger: Wenn Du richtig gelesen hättest, siehst Du, dass es eben nicht alle Arten der Aufnahmen betrifft.

      Die Differenzierung steht in den "Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)"

      uavdach.org/aktuell/NFL-1-281-13.pdf

      Hier wird als Abgrenzung eben der "Zweck zur Sport- und Freizeitgestaltung" genannt. Das Fliegen und dabei das machen von Aufnahmen fällt unter diesen Zweck und darf daraufhin auch Veröffentlicht werden. Wenn ich aber zum dem Zweck aufsteige um für einen/meinen YouTube-Kanal gezielt Aufnahmen zu machen, erfolgt dies meines Erachtens nicht mehr zum "Zweck zur Sport- und Freizeitgestaltung".
    • Flitzi the Nut schrieb:

      Was mich interessieren würde ist der Punkt des Piloten. Wie wollen die beweisen, dass der Youtubeinhaber auch geflogen ist. Wenn er sich nicht grad präsentiert im Video, verneint und den Mund hält...

      Nahezu unmöglich zu beweisen. Klar, ein Indiz ist da, aber im Zweifel ist wohl doch immer noch für den Angeklagten zu entscheiden.
      naja... es gibt ja auch fälle, in denen motorradfahrer (gopro auf tacho zeigend) wie bekloppt mit 300 sachen auf landstrassen oder zu schnell durch städte brettern und das hochladen... die gehen auch regelmäßig sitzen, obwohl man da garnichts vom fahrer erkennt... 1815.ch/news/wallis/aktuell/mo…tifiziert-und-angehalten/