Das thema lärmbelästigung durch drohnen wurde schon rauf und runter behandelt. Aber wie sieht es mit flügen an we oder feiertags in der nähe von ortchaften aus? Das lärmschutzgesetz sieht hier eindeutige regelungen vor. Gelärmt darf an diesen tagen nicht (bohren hämmern, rasen mähen).
Lärmbelästigung durch Drohnen am Wochenende
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J.W.Alker schrieb:
...wie sieht es ... an we ...aus? Das lärmschutzgesetz sieht hier eindeutige regelungen vor. Gelärmt darf an diesen tagen nicht (bohren hämmern, rasen mähen).
Poste doch mal im Detail, was in dem Lärmschutzgesetz so alles "eindeutig" geregelt ist. Dann haben wir hier schon mal eine Diskussionsgrundlage... -
Du hast recht, es dreht sich um sonntage und feiertage. Die liste mit bohren, hämmern, rasen mähen kann man beliebig vortsetzen. Der nachbar kann an allen anderen tagen bis 22.00 lärmen und ich muss das bis zu einer gewissen lautstärke hinnehmen. nur eben an son und feiertagen nicht. Ich komme auf dieses Thema weil es ähnliche situationen gab, die hier auch schon diskutiert wurden, bei sich anwohner (sicherlich auch aus unwissenheit was ein drohnenpilot darf und was nicht) sich beschwert hatten. Ich stell mich mal auf die seite eines anwohners, der am sonntag im garten liegt und die ersten frühlingsstahlen genießen möchte. Der fühlt sich nun durch das gesumme gestört. Zu recht oder zu unrech? Die drohne muss ja nicht gerade über sein grundstück fliegen, aber sie ist in hörweite. Lt. Dem luftfahrtgesetz ist das fliegen über oder in der nähe einer ortschaft u.u. erlaubt. Also wisst ihr von rechtlichen unterschieden in bezug auf lärmbelästigung an sonn und feiertagen zu fliegen?
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Ja, das geht mir auch so. Da gibt es einen Sportflugplatz in der Nähe und die
fliegen auch Sonn- und Feiertags, weil die meisten Piloten da natürlich Zeit haben.
Dabei umkreist gefühlt jeder der Piloten 3 mal am Tag in 300m Höhe das Münster.
Bei so einem Kreisflug muss wohl ordentlich Gas gegeben werden, damit die Kisten
ihre Höhe halten.
Alles was ich bisher so gehört habe ist, dass ich dies als Stadtbewohner dulden muss. -
Danke für die antwort. Das thema düfte eher die hobby piloten betreffen. Bei gewerblichen flügen muss sowieso eine (einzel-) aufstiegsgenehmigung erfolgen. Und das heisst dann ja oder nein. Vielleicht ist jemand aus diesem forum mit diesem thema konftroniert gewesen, der noch etwas genaueres weiss. Dann könnte man vor ort besser argumentieren falls notwendig. Ich habe bisher auch von keiner Einschränkung an son- und feiertagen gehört. Aber sicher ist sicher
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Daür gibt es das Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG) und die dazugehördenden Verordnungen. Da steht drin, was man so an Einwirkungen von außen zu dulden hat. Da wird dann z.B. zwischen Wohngebieten, Mischgebieten und Gewerbegebieten unterschieden. Wenn jemand im Gewerbegebiet sein Haus baut, dann wird der viel höhere Lärmpegel hin nehmen müssen, als jemand, der im Wohngebiet wohnt.
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J.W.Alker schrieb:
...Das thema düfte eher die hobby piloten betreffen. Bei gewerblichen flügen muss sowieso eine (einzel-) aufstiegsgenehmigung erfolgen. Und das heisst dann ja oder nein. Vielleicht ist jemand aus diesem forum mit diesem thema konftroniert gewesen, der noch etwas genaueres weiss...
Auf Anfrage hat mit die hier zuständige Landesbehörde mitgeteilt, das eine Überflug in "ausreichender Höhe"* hin genommen werden muss, ein Schweben über fremde Grundstücke allerdings nicht. Die Heizluftballone am Sonntagmorgen so gegen 05:00 muss ich auch dulden und das Geräusch ist um einiges lauter von den dadurch bellenden Hunden mal ganz abgesehen.
Die durch höher 50m fliegende Kopter um 1kg Startgewicht erzeugten Geräusche sind übrigens rein messtechnisch sehr gering
Genau zu klären geht es eigentlich nur über die Gerichte - also Abwarten bis es mal dazu kommt.
*) hier 60m und höherGruß aus der Nordheide
GThomas
- Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen - -
Wie definierst Du "in der Nähe von Ortschaften"?
Da ich das Fliegen über bewohntem Gebiet für zu risikoreich halte, stellt sich die Frage für mich nur sehr bedingt. Sobald man am Rand der Ortschaft ein paar Meter von den Häusern weg ist, hört man nur noch sehr wenig vom Kopter. Klar, das Gesumme ist in einem Frequenzbereich, der durchaus nervig sein kann, aber das sind andere Sachen auch (wie bereits angesprochen: Motorflieger, Motorräder, etc.). Für benzinbetriebene Fluggeräte gilt ein Mindestabstand von 1,5km (wenn ich das richtig im Kopf habe) von Ortschaften, bei Elektrofliegern (zu denen ich die Kopter zähle), gibts da keine Vorgabe.
In größeren Parks würde ich sowieso ausreichend Abstand zu sonnenhungrigen Besuchern halten, also ist die Frage hier auch ziemlich relativ.Mein Hangar:
DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
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