Hallo zusammen,
wie in einigen anderen Threads ja schon zu lessen, habe ich ein kleines, nebenberufliches Gewerbe für meine P3A angemeldet.
Und ich würde gerne Luftaufnahmen von Häusern anfertigen. Dabei kann es natürlich vorkommen, dass auch Nachbarhäuser und -grundstücke mit auf den Bildern zu sehen sein können.
Um nun nicht gleich bei den ersten Aufnahmen Probleme zu bekommen, weil sich der eine oder ander Hauseigentümer in seiner Privatshäre beeinträchtigt fühlt, wenn sein Haus/Grundstück auf dem Bild zu erkennen ist, würde ich gerne Eure Meinung zur Frage wissen, ab welcher Flughöhe ihr davon ausgeht, dass der Detailgrad der Bilder nicht mehr für eine Beeinträchtigung der Privatsphäre ausreicht bzw. keine Menschen eindeutig identifizierbar sind.
Meines Wissens gibt es hierzu noch keine abschließende Rechtssprechung.... vielleicht besteht ja aber hier Interesse an einem gemeinsam in Auftrag gegebenen Gutachten bei einer Kanzlei?
Beste Grüße
wie in einigen anderen Threads ja schon zu lessen, habe ich ein kleines, nebenberufliches Gewerbe für meine P3A angemeldet.
Und ich würde gerne Luftaufnahmen von Häusern anfertigen. Dabei kann es natürlich vorkommen, dass auch Nachbarhäuser und -grundstücke mit auf den Bildern zu sehen sein können.
Um nun nicht gleich bei den ersten Aufnahmen Probleme zu bekommen, weil sich der eine oder ander Hauseigentümer in seiner Privatshäre beeinträchtigt fühlt, wenn sein Haus/Grundstück auf dem Bild zu erkennen ist, würde ich gerne Eure Meinung zur Frage wissen, ab welcher Flughöhe ihr davon ausgeht, dass der Detailgrad der Bilder nicht mehr für eine Beeinträchtigung der Privatsphäre ausreicht bzw. keine Menschen eindeutig identifizierbar sind.
Meines Wissens gibt es hierzu noch keine abschließende Rechtssprechung.... vielleicht besteht ja aber hier Interesse an einem gemeinsam in Auftrag gegebenen Gutachten bei einer Kanzlei?
Beste Grüße