Verletzung der Privatsphäre? Oder doch nicht?

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    • Verletzung der Privatsphäre? Oder doch nicht?

      Hallo zusammen,

      wie in einigen anderen Threads ja schon zu lessen, habe ich ein kleines, nebenberufliches Gewerbe für meine P3A angemeldet.
      Und ich würde gerne Luftaufnahmen von Häusern anfertigen. Dabei kann es natürlich vorkommen, dass auch Nachbarhäuser und -grundstücke mit auf den Bildern zu sehen sein können.

      Um nun nicht gleich bei den ersten Aufnahmen Probleme zu bekommen, weil sich der eine oder ander Hauseigentümer in seiner Privatshäre beeinträchtigt fühlt, wenn sein Haus/Grundstück auf dem Bild zu erkennen ist, würde ich gerne Eure Meinung zur Frage wissen, ab welcher Flughöhe ihr davon ausgeht, dass der Detailgrad der Bilder nicht mehr für eine Beeinträchtigung der Privatsphäre ausreicht bzw. keine Menschen eindeutig identifizierbar sind.

      Meines Wissens gibt es hierzu noch keine abschließende Rechtssprechung.... vielleicht besteht ja aber hier Interesse an einem gemeinsam in Auftrag gegebenen Gutachten bei einer Kanzlei?

      Beste Grüße
    • Danke, ein guter Anfang.

      Wobei das irgendwie auch weltfremd ist, da sich das Persönlichkeitsrecht ja durch das Überflugverbot gar nicht wirksam schützen lässt. Er könnte ja immer noch bis zur Grundstücksgrenze fliegen und "sieht" genau so viel wie wenn er direkt über dem Grundstück steht. Zumindest wenns keine riesige Villenanlage ist.
    • Das Problem bei einem Gutachten wird sein, dass dieses für jedes Copter- bzw. Kameramodell separat gemacht werden müsste, denke ich mal. Von 2MP bis DSLR ist da ja alles möglich.
      Pauschal allen Coptern eine rechtsichere Höhe zuzusprechen wird wohl eher nicht möglich sein.
      Ich stamme aus Ironien - nahe der sarkastischen Grenze.
    • Hallo Superheld,
      meine Erfahrungen, schwieriges Thema.
      Bei meine "Häuserknipssession's" stand ich bis jetzt IMMER in in irgendeinem fremden Luftraum. Bei meiner letzten Aktion habe ich bestimmt auf 4 Grundstücken einen Schwebeflug vollzogen. All zu hoch ist man bei diesen Flügen in der Regel auch nicht. Der Aufmerksamkeit anderer, auch bei mir "uffem tiefere Land", kannst du dir in der Regel gewiss sein. Da man sich kennt, kein Thema. Wie das in 'fremdem' Revier aussieht ist denk ne andere Geschichte wenn man an den falschen Gerät.

      Wie ist das? Überfliegen in angemessener Höhe ist ja kein Thema. Aber 15-30 Meter über einem fremden Grundstück schweben ist doch rechtlich bestimmt nicht 'ohne'. Versucht es ma aus Spaß mit eurem Haus.
      Beim betrachten der Flüge auf Maps war ich sehr überrascht wie oft und auch wie tief ich auf anderen Grundstücken zugange war.
    • Superheld schrieb:

      Danke, ein guter Anfang.

      Wobei das irgendwie auch weltfremd ist, da sich das Persönlichkeitsrecht ja durch das Überflugverbot gar nicht wirksam schützen lässt. Er könnte ja immer noch bis zur Grundstücksgrenze fliegen und "sieht" genau so viel wie wenn er direkt über dem Grundstück steht. Zumindest wenns keine riesige Villenanlage ist.
      Leider falsch argumentiert. Verboten ist alles, was Hilfsmittel ist - im weitesten Sinne. Alsowärenur erlaubt, an der Grundstücksgrenze so zu fliegen, dass die Kameralinsen in Augenhöhe eines normalgewachsenen Menschen ist und die Optik nicht mehr sieht Ladys bloße Auge sehen würde, nix mit Tele, Restlichtverstärker oder Infrarot. Die Rechtsprechung neigt auch zur Seite des Empfindenden, nicht zu der des Verursachers.
      Wozu Signatur?
    • Superheld schrieb:

      Danke, ein guter Anfang.

      Wobei das irgendwie auch weltfremd ist, da sich das Persönlichkeitsrecht ja durch das Überflugverbot gar nicht wirksam schützen lässt. Er könnte ja immer noch bis zur Grundstücksgrenze fliegen und "sieht" genau so viel wie wenn er direkt über dem Grundstück steht. Zumindest wenns keine riesige Villenanlage ist.
      Kommt immer auf das Motiv an. In Einfamilienwohnsiedlungen wirst du oft über fremde Grundstücke fliegen.
      Auf der sicheren Seite bist du, wenn dein Kunde die Überfluggenehmigungen von seinen Nachbarn selbst einholt. Er kennt sie ja am besten. So aquiriert er vielleicht noch einen Kunden für dich.
      Immer schriftlich, denn der Nachbarschaftsfrieden kann kippen.
      Weiterhin kannst du angrenzende Grundstücke mit einer Unscharfmaske versehen. So kannst du sicher sein, dass dein Kunde die Persönlichkeitsrechte seiner Nachbarn nicht verletzt.

      Im Beispielfoto sind vorn rechts Personen im Bild, die somit geschützt sind.

    • Photograph schrieb:

      Superheld schrieb:

      Danke, ein guter Anfang.

      Wobei das irgendwie auch weltfremd ist, da sich das Persönlichkeitsrecht ja durch das Überflugverbot gar nicht wirksam schützen lässt. Er könnte ja immer noch bis zur Grundstücksgrenze fliegen und "sieht" genau so viel wie wenn er direkt über dem Grundstück steht. Zumindest wenns keine riesige Villenanlage ist.
      Leider falsch argumentiert. Verboten ist alles, was Hilfsmittel ist - im weitesten Sinne. Alsowärenur erlaubt, an der Grundstücksgrenze so zu fliegen, dass die Kameralinsen in Augenhöhe eines normalgewachsenen Menschen ist und die Optik nicht mehr sieht Ladys bloße Auge sehen würde, nix mit Tele, Restlichtverstärker oder Infrarot. Die Rechtsprechung neigt auch zur Seite des Empfindenden, nicht zu der des Verursachers.
      In dem Urteil wurde es dem Beklagten auferlegt, es zu unterlassen, das Grundstück seines Nachbarn mit einer Drohne – gleich ob mit oder ohne Kamera ausgestattet – zu überfliegen.
      Alles andere fällt unter den allgemeinen Schutz der Privatsphäre und hat nichts mit dem verbotenen Überflug zu tun.


      @ Andreas: Danke. Konstruktiv! :thumbsup: Wobei es ja nichtmal um die Überfluggenehmigung bei den verfremdeten Häusern geht (fliegt ja gar nicht drüber) sondern nur um die Aufnahme von Bildern. Dabei.... würdest Du in dem Beispiel von den Eigentümern links oben, rechts unten und auch rechts oben was einholen? Oder auch von denen weiter weg?

      Hier mal mal ein Beispiel, bei dem ich ohne juristische Bildung sagen würde, dass sich wohl niemand in seiner Privatsphäre gestört fühlen müsste, oder was meint ihr?
      Bilder
      • org_ce0e574cf4d23af6_1462025760000.jpg

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    • Ich mache oft mit unserem prof. Hexa vom Verlag, aber auch mit meiner kleinen Bebop Ansichtsfotos von Yachthäfen und da kommen sehr oft auch angrenzende Privatgrundstücke mit ins Bild. Da die Bilder veröffentlicht werden, sind wir bis auf ein einziges Mal gut gefahren, wenn wir die Eigentümer um ihr Einverständnis gebeten haben. Den meisten ging es sogar völlig am A... vorbei und einige fragten sogar, ob sie eine Kopie von dem Bild haben könnten. Lediglich ein Querulant wollte es nicht zulassen und dagegen vorgehen, wenn man seine ziemlich heruntergekommene Pension ganz am Rande des Hafengebietes (aber leider im Verdergrund) noch im unrenoviertem Zustand ablichtet. Er war der Meinung, es wäre geschäftsschädigend, wenn das Bild in einem Buch über Jahre sein Etablissement im alten unrenoviertem Zustand darstellt und es evtl. sogar Gäste abschreckt. Leider war es nicht möglich eine Hafenansicht zu machen, ohne dass sein Schuppen mit ins Bild rückt. Das blöde an der Sache war nur, dass er ggf. Recht bekommen würde. Um Ärger zu vermeiden habe ich daraufhin sein Grundstück samt Haus einfach in eine grüne Wiese verwandelt, wozu gibt es Photoshop. Irgendwo hat alles seine Grenze.

      Keiner hat das Recht am eigenen Haus im Bild :D
      Bilder
      • Bild.jpg

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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • biber schrieb:

      Um Ärger zu vermeiden habe ich daraufhin sein Grundstück samt Haus einfach in eine grüne Wiese verwandelt, wozu gibt es Photoshop.
      Mit Photoshop kannst du eine ganze Menge machen.
      Die grüne Wiese statt einer Pension ist auch wieder so eine Sache.
      Wenn ein potentieller Gast nun das Bild mit Wiese sieht, erweckt es den Eindruck als existiere die Pension nicht mehr. Der Gast storniert die Buchung, und der Pensionsbesitzer kann nicht renovieren weil er keine Einnahmen hat.

      skyscope schrieb:

      Solche Einstellungen sind völlig problemlos.
      Das sehe ich auch so.
    • @Pixhai
      ja, aber gegen ein nicht vorhandenes Motiv kann rechtlich keiner vorgehen. Im Eventualfall hätte der Eigentümer ja diese Argumente wegen der Geschäftsschädigung gar nicht anführen brauchen, was er wahrscheinlich auch nicht getan hätte. Es würde genügen, dass er uns verboten hat, sein Gebäude und Grundstück aus der Luft zu fotografieren. Da muss man bei Bildern, die veröffentlicht werden, noch ein bisschen mehr aufpassen, als bei privaten Bildern. Leider habe ich dies Foto nicht, es wurde mit dem prof. Hexa meiner Firma gemacht. Motiv: Hausrückseite (leider) etwas größer im Vordergrund, dahinter der Yachthafen, Blickrichtung Ostsee. Lang ins Wasser hinauslaufender Hafen, blöde Perspektive, ohne seine doofe Hütte keine vernünftige Ansicht vom Hafen. Mehr Höhe war auch nicht gut, da sonst keine Hafendetails mehr erkennbar sind. Die Bilder werden anschließend noch mit Pfeilen und Beschriftungen versehen, beispielsweise wo sind die Gastplätze, Sanitärgebäude, Kran, Slip, Tankstelle etc. Also was machen, entgegengesetzt vom Wasser aus fotografieren, aber jetzt ist seine Hütte im Hintergrund, zwar kleiner aber immer noch gut erkennbar. Da hatte ich die Schnauze voll, Hütte weg, Wiese rein und auf die Wiese den Erklärungstext vom Hafen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • "wenn sein Haus/Grundstück auf dem Bild zu erkennen ist,"
      Einfach weit so wie du bei Google Maps im Satellit Modus zoomen kannst...
      Außerdem gibts einen allgemeinen Luftraum, wo man auch überfliegen darf!
      Personen die eindeutig zu erkennen sind, was bei Gopro Coptern ohne Zoom bei 20m Höhe schon recht schwer ist,einfach unscharf machen...
    • Lufthoheit schrieb:

      "wenn sein Haus/Grundstück auf dem Bild zu erkennen ist,"
      Einfach weit so wie du bei Google Maps im Satellit Modus zoomen kannst...
      Außerdem gibts einen allgemeinen Luftraum, wo man auch überfliegen darf!
      Personen die eindeutig zu erkennen sind, was bei Gopro Coptern ohne Zoom bei 20m Höhe schon recht schwer ist,einfach unscharf machen...
      ja, aber leider muss man da verdammt aufpassen wenn etwas als Buch veröffentlicht wird, wenn einer ein Foto seines Grund und Bodens verbietet. Als Privatpilot der nur Bilder zum eigenen Nutzen macht, würde ich dem auch einen gestreckten zeigen.Vielleicht ist es auch vorauseilender Gehorsam, aber wenn irgend so ein Honk tatsächlich mit Hilfe eines Rechtsverdrehers mit seinem Einwand durchkommt, muss man unter Umständen eine ganze Buchauflage einstampfen und das kann einem Verlag schon mal 100-tausend Euro und mehr Verlust einbringen.
    • Leute, die das Spektrum Ihrer rechtlichen Möglichkeiten ausnutzen sind also Honks, die sich der Hilfe von Rechtsverdrehern bedienen... War gestern die Montagsdemo in Dresden früher aus oder warum kommt man dazu, so etwas zu artikulieren?

      Ich behaupte ja auch nicht, Phantombesitzer begehen sexuell motivierte Frustkäufe...

      Return to Style... Gentlemen.

      PS.: Nehmt doch mal Leute wie Bertrand: Glaubt jemand, der hätte je Ärger mit betroffenen Motiven bekommen? Er ist wahrscheinlich zur Zeit der beste Luftbildfotograf auf dem Planeten und schafft faszinierende Bilder ohne mit dem Gesetz oder den Leuten in Konflikt zu kommen. Was ist daran so schwer...?
      Wozu Signatur?
    • Gut, gut, Verwarnung ist akzeptiert. Es pfupft mich nur jedes Mal, wenn wieder die Grundhaltung durchschimmert: Ich habe eine Menge Geld für das Ding bezahlt, nun muss und will ich auch was damit dürfen. Neien! Stimmt leider so nicht. Das kann man von den Porschefahrern im Baustellenbereich lernen.
      Wozu Signatur?

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