ich habe mal eine Frage an die erfahreren Leute (gegenüber mir )
Ich habe eine Aufstiegs Genehmigung und bin damit mit meinem P3 unterwegs und darf damit ja 100m hoch fliegen
Wie sieht das aus wenn man Bilder aus Helikopter oder aus sportfluggeräten aus macht? Muss man da auch Genehmigungen vor Veröffentlichungen haben?
Mit den Flughöhen habe ich mir auch malnso nebenbei die Frage gestellt, warum man mal ehrlich gesagt mit einer Drohne und Aufstiegs Genehmigung 100 m hoch darf und im Gegensatz bei den Sportfliegern Mindesthöhe irgendwas mit 600 Metern als vorgaben gelten.
Wenn ich würde mit der Drohne doch auch keine grössere Gefährdung sein als ein hobbypilot. Und wenn man sagen könnte, das man mit derbdrohne die Sportflieger selbst gefährdet, dann wäre es doch sicher Unsinn, wenn als privat geltende drohnenpiloten auch höher fliegen dürfen.
Gabs sicher schon disskussionen, aber vielleicht findet jmd. Ein paar einleuchtende Worte für mich
Ich habe eine Aufstiegs Genehmigung und bin damit mit meinem P3 unterwegs und darf damit ja 100m hoch fliegen
Wie sieht das aus wenn man Bilder aus Helikopter oder aus sportfluggeräten aus macht? Muss man da auch Genehmigungen vor Veröffentlichungen haben?
Mit den Flughöhen habe ich mir auch malnso nebenbei die Frage gestellt, warum man mal ehrlich gesagt mit einer Drohne und Aufstiegs Genehmigung 100 m hoch darf und im Gegensatz bei den Sportfliegern Mindesthöhe irgendwas mit 600 Metern als vorgaben gelten.
Wenn ich würde mit der Drohne doch auch keine grössere Gefährdung sein als ein hobbypilot. Und wenn man sagen könnte, das man mit derbdrohne die Sportflieger selbst gefährdet, dann wäre es doch sicher Unsinn, wenn als privat geltende drohnenpiloten auch höher fliegen dürfen.
Gabs sicher schon disskussionen, aber vielleicht findet jmd. Ein paar einleuchtende Worte für mich