Genehmigung Bilder aus heli, Fallschirm, etc.?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Genehmigung Bilder aus heli, Fallschirm, etc.?

      ich habe mal eine Frage an die erfahreren Leute (gegenüber mir ;) )

      Ich habe eine Aufstiegs Genehmigung und bin damit mit meinem P3 unterwegs und darf damit ja 100m hoch fliegen X(

      Wie sieht das aus wenn man Bilder aus Helikopter oder aus sportfluggeräten aus macht? Muss man da auch Genehmigungen vor Veröffentlichungen haben?

      Mit den Flughöhen habe ich mir auch malnso nebenbei die Frage gestellt, warum man mal ehrlich gesagt mit einer Drohne und Aufstiegs Genehmigung 100 m hoch darf und im Gegensatz bei den Sportfliegern Mindesthöhe irgendwas mit 600 Metern als vorgaben gelten.

      Wenn ich würde mit der Drohne doch auch keine grössere Gefährdung sein als ein hobbypilot. Und wenn man sagen könnte, das man mit derbdrohne die Sportflieger selbst gefährdet, dann wäre es doch sicher Unsinn, wenn als privat geltende drohnenpiloten auch höher fliegen dürfen.

      Gabs sicher schon disskussionen, aber vielleicht findet jmd. Ein paar einleuchtende Worte für mich :)
    • boesi666 schrieb:


      Wie sieht das aus wenn man Bilder aus Helikopter oder aus sportfluggeräten aus macht? Muss man da auch Genehmigungen vor Veröffentlichungen haben?
      Nein, die Luftbildfreigabe wurde 1990 komplett abgeschafft. Es ist nur verboten, Luftaufnahmen zu veröffentlichen, welche die Sicherheit der Bundesrepublik oder die Schlagkraft der Truppe gefährden könnten. Und natürlich darf man nicht in den persönlichen Lebensbereich von Menschen eindringen.

      Ansonsten zu Deiner generellen Frage: Das sind ganz einfach unterschiedliche Rechtskreise, die unterschiedlich behandelt werden.

      Matthias
    • Hallo Matthias,

      danke fur deine Antwort. Ok. Na da ich nun einen Bekannten habe, der selbst fliegen tut und dort bilder in zB. 600 meter macht und ich davon auch bilderbnutzen kann, stellt sich fur mich nur die frage, ob bei veröffentlichung auf meiner homepage da mal jemand sagt, ich fliege doch multicopter und darf nicht so hoch fliegen. Kann ja niemand richtig beweisen, ob ein Foto nun mit der Drohne oder ob es von einem Sportflieger gemacht wurde,oder? Ob das uberhaupt einen interessiert?
    • boesi666 schrieb:

      Hallo Matthias,

      danke fur deine Antwort. Ok. Na da ich nun einen Bekannten habe, der selbst fliegen tut und dort bilder in zB. 600 meter macht und ich davon auch bilderbnutzen kann, stellt sich fur mich nur die frage, ob bei veröffentlichung auf meiner homepage da mal jemand sagt, ich fliege doch multicopter und darf nicht so hoch fliegen. Kann ja niemand richtig beweisen, ob ein Foto nun mit der Drohne oder ob es von einem Sportflieger gemacht wurde,oder? Ob das uberhaupt einen interessiert?
      Na sage mal - wenn jemand was von Dir will, muss er Dir ein individuelles Fehlverhalten nachweisen. Nicht umgekehrt. Du kannst doch aus einer Cessna oder einem Segelflieger so viele Bilder machen wie Du möchtest, und sie natürlich auch veröffentlichen.

      Du musst nachträglich jedenfalls niemandem nachweisen, dass Du _nicht_ mit einem Copter geflogen bist, das wäre ja noch schöner... (das gilt natürlich nur, wenn sich nicht unmittelbar aus der veröffentlichten Videoaufnahme der komplette Sachverhalt ergibt)

      Matthias
    • Pianist schrieb:

      boesi666 schrieb:

      Hallo Matthias,

      danke fur deine Antwort. Ok. Na da ich nun einen Bekannten habe, der selbst fliegen tut und dort bilder in zB. 600 meter macht und ich davon auch bilderbnutzen kann, stellt sich fur mich nur die frage, ob bei veröffentlichung auf meiner homepage da mal jemand sagt, ich fliege doch multicopter und darf nicht so hoch fliegen. Kann ja niemand richtig beweisen, ob ein Foto nun mit der Drohne oder ob es von einem Sportflieger gemacht wurde,oder? Ob das uberhaupt einen interessiert?
      Na sage mal - wenn jemand was von Dir will, muss er Dir ein individuelles Fehlverhalten nachweisen. Nicht umgekehrt.

      Ganz so simpel ist es leider nicht. Dazu mal "Anscheinsbeweis" und vor allem "sekundäre Beweislast" recherchieren.

      Ansonsten könnte jemand ja einfach nur behaupten, seine Drohnenfotos aus 600m Höhe wären aber eigentlich aus einer Piper heraus geschossen worden. ;)
    • skyscope schrieb:


      Ganz so simpel ist es leider nicht. Dazu mal "Anscheinsbeweis" und vor allem "sekundäre Beweislast" recherchieren.
      Wir bewegen uns hier im Ordnungs- und ggf. im Strafrecht, nicht im Zivilrecht. Das bedeutet: Die Behörde muss nachweisen, dass ein Copter genutzt wurde. Nicht ich muss beweisen, dass ich keinen benutzt habe. Wenn natürlich alles vom Start bis zur Landung in einem Video zu sehen ist, dann ist die Sache klar. Wenn aber nur ein einzelnes Foto vorliegt, dann muss die Aussage reichen, dass es aus einem Hubschrauber oder einem Kleinflugzeug gemacht wurde.

      Nehmen wir mal den höhenmäßig umgekehrten Fall: Du zeigst im Internet eine wunderschöne Fahraufnahme eines Bootes aus zehn Metern Höhe. Winkel der Kamera und Abstand zum Boot bleiben genau gleich. Im Hintergrund ist die Glienicker Brücke zu sehen, somit also ganz klar innerhalb einer Flugverbotszone. Nun meldet sich die Behörde bei Dir. Du entgegnest, dass die Aufnahme nicht mittels Copter entstanden ist, sondern sich die Kamera am Mast eines Segelbootes befand. Damit ist die Sache erledigt.

      Matthias
    • Ich danke Euch für die Antworten und Meinungen.

      War da eben unsicher... Wisst ja: Anschiss lautet Überall. Und beim veröffentlichen aufeiner Seite wo ich mich als Besitzer einer Drohne ausgebe, habe ich nur Bedenken gehabt, unnötiger Weise mir Ärger ein zu handeln. Aber die Bilder, die mein Bekannter während seiner Flüge macht, sind echt zu schade, um sie nicht zeigen zu dürfen und ich bekomme diese nun freundlicherweise zur Verfügung gestellt.
    • skyscope schrieb:

      Ganz so simpel ist es leider nicht. Dazu mal "Anscheinsbeweis" und vor allem "sekundäre Beweislast" recherchieren.

      Ansonsten könnte jemand ja einfach nur behaupten, seine Drohnenfotos aus 600m Höhe wären aber eigentlich aus einer Piper heraus geschossen worden. ;)
      So ebbs liese sich aber anhand von Fluglogs ohne Probleme Nachweisen / Widerlegen. So mit ganz ohne Genehmigung fliegt sichs schlecht (oder, besser gesagt, ned so oft bis man Dir den Lappen knipst! ;) )

      Viele Grüße
    • cmoss schrieb:

      Einfache Lösung: Keine Videos auf Youtube stellen, bzw. dort nicht listen!
      Ich empfehle meinen Auftraggebern tatsächlich, die Filme selbst vorzuhalten und nicht Plattformen wie Youtube zu nutzen, das hat viele gute Gründe. Auch wenn den meisten das egal ist. Aber in diesem Fall hier sehe ich keinen Grund, warum jemand eine derartige Selbstzensur üben sollte. Er fotografiert aus einem Flugzeug und hat hat die Sorge, dass jemand meinen könnte, dass das ein Copter gewesen sei. Ich finde, dass das einfach zu weit geht. Wir leben glücklicherweise in einem freien Land, und da darf man erlaubte Dinge einfach machen, ohne dabei ein schlechtes Gewissen zu haben.

      Matthias
    • Pianist schrieb:

      cmoss schrieb:

      Einfache Lösung: Keine Videos auf Youtube stellen, bzw. dort nicht listen!
      Ich empfehle meinen Auftraggebern tatsächlich, die Filme selbst vorzuhalten und nicht Plattformen wie Youtube zu nutzen, das hat viele gute Gründe. Auch wenn den meisten das egal ist. Aber in diesem Fall hier sehe ich keinen Grund, warum jemand eine derartige Selbstzensur üben sollte. Er fotografiert aus einem Flugzeug und hat hat die Sorge, dass jemand meinen könnte, dass das ein Copter gewesen sei. Ich finde, dass das einfach zu weit geht. Wir leben glücklicherweise in einem freien Land, und da darf man erlaubte Dinge einfach machen, ohne dabei ein schlechtes Gewissen zu haben.
      Matthias
      Na wer weiß. villeicht fliegt er auch einen Kopter und kurvt gerne mal in großen Höhen rum und gibt dann vor, die Bilder seine aus einem Sportflugzeug gemacht worden?

      Auch in einem freien Land müssen Luftfahrzeuge Flugbücher führen. Wenn eine Behörde den Verdacht hat, da würde jemand versuchen, zu Schwindeln, würde sie einfach die Kennung des Flugzeuges erfragen und das Flugbuch anfordern. Steht da kein entsprechender Flug drin, hat man ein Problem. Gibt man nicht an, mit welchem Flugzeug man unterwegs war, hat man ebenfalls ein Problem.
    • Wow, wird ja zu der richtigen Diskussion hier ;) ...

      Esngeht mir dabei nur um en paar Bilder denich nunmal nutzen darf,bwelchebebwn nicht ich, sondern jemand anderes erstellt habe. Ich finde eben, dass sie meine web Seite noch etwas abrunden würden.
      Klar kann das Argument kommen, dassnich dann als drohnenflieger bein nachfrage angeben könnte, das die Bilder nicht durch meine Drohne entstanden sind, obwohl das nicht stimmen würde.

      Gut und genau das ist eben einer der Punkte , welcheb mich eben verunsichern. plus eben die bereits geklärte Frage, ob eben nur Drohnen Piloten auf die genehmigung angewiesen sind, bevor sie was veröffentlichen dürfen. Warum bei Veröffentlichung ein unterschied zwischen Drohnen Pilot und einem Sportflieger gemacht werden, verstehe ich zwar nicht, aber das ist halt eben so hinzunehmen.

      Aber ehrlich gesagt, ich empfinde das alles recht schwammig
      Danke für eure Hinweise.
    • Pianist schrieb:

      ...somit also ganz klar innerhalb einer Flugverbotszone. Nun meldet sich die Behörde bei Dir. Du entgegnest, dass die Aufnahme nicht mittels Copter entstanden ist, sondern sich die Kamera am Mast eines Segelbootes befand. Damit ist die Sache erledigt.

      Ja, so ist das im deutschen Strafrecht: Der Tatverdächtigte kann sich durch Behauptung völlig entlasten, es finden keinerlei weitere Ermittlungen statt und das Verfahren wird eingestellt.

      ;)
    • Da ich beruflich viel aus einem Helicopter Fotografiere, aber es mir noch nie in den Sinn gekommen ist das jemand behaupten würde es wäre eine Drohne gewesen..und ides auch völlig lächerlich ist (!) mache ich mir da üüüüberhaupt nicht ansatztweise Gedanken drüber :thumbup: :thumbsup:

      Das ist ja das perfiede, alle regen sich Luftbilder der Drohne auf, aber jeder Tourist in Heißluftballon, Heli, Flugzeug etc etc Knipst seit es die Fliegerei gibt wild drauf los...und keinen Interessiert´s ..
      Zumal ich mit 400mm Objektiv und Vollformat DSLR aus 600m Höhe noch deutlich Nachbars Garten und Gesichter und "nette Damen" auf den Bilder erkennen könnte .. ;) :D
    • skyscope schrieb:

      Ja, so ist das im deutschen Strafrecht: Der Tatverdächtigte kann sich durch Behauptung völlig entlasten, es finden keinerlei weitere Ermittlungen statt und das Verfahren wird eingestellt.

      ;)
      Das heisst also, ich muss keine Steuern bezahlen, und bei der Hauptverhandlung muss ich dann einfach nur sagen: Ich wars nicht, und dann ist die Sache erledigt?

      Wau, toller Tip, danke, das muss ich unbedingt mal probieren!!
      :D
    • RC-Role schrieb:

      Ich stelle fest:
      Für uns hier ist nix so richtig gescheit wasserdicht geregelt in Deutschland. Und solange etwas nicht mindestens 100% sicher ist, macht man es lieber nicht?!
      Das dürfte das einzige sein, was 100%ig ist, ja.

      Wenn man eine Frage stellt ob man hier oder dort fliegen/filmen darf, wird man von 8 Leuten 10 verschiedene Antworten bekommen. Und im Endeffekt weiss es jeder so gut wie der andere: Nämlich gar nicht!

      :(
    • Crowsys schrieb:

      skyscope schrieb:

      Ja, so ist das im deutschen Strafrecht: Der Tatverdächtigte kann sich durch Behauptung völlig entlasten, es finden keinerlei weitere Ermittlungen statt und das Verfahren wird eingestellt.

      ;)
      Das heisst also, ich muss keine Steuern bezahlen, und bei der Hauptverhandlung muss ich dann einfach nur sagen: Ich wars nicht, und dann ist die Sache erledigt?
      Wau, toller Tip, danke, das muss ich unbedingt mal probieren!!
      :D

      Genau, allerdings kommt es ja nur zu einer Verhandlung, wenn Du nicht vorher schon so pfiffig warst, alles abzustreiten. :D

      ___

      Ansonsten amüsiert es mich, dass es immer noch Klärungsbedarf gibt. Bekanntlich und hier im Forum mannigfaltig auseinander dividiert ist alles ziemlich eindeutig geregelt, nur eben nicht innerhalb einer einzelnen Verordnung. Schmeisst man Luftrecht, Strafrecht (§ 201 StGB) und KunstUrhG nicht in einen Topf, kann man sich gut orientieren, wenn es auch nicht mühelos gelingen mag, und man ab und an auch einfach mal die Forensuche bemüht.
    • skyscope schrieb:



      Ansonsten amüsiert es mich, dass es immer noch Klärungsbedarf gibt. Bekanntlich und hier im Forum mannigfaltig auseinander dividiert ist alles ziemlich eindeutig geregelt, nur eben nicht innerhalb einer einzelnen Verordnung. Schmeisst man Luftrecht, Strafrecht (§ 201 StGB) und KunstUrhG nicht in einen Topf, kann man sich gut orientieren, wenn es auch nicht mühelos gelingen mag, und man ab und an auch einfach mal die Forensuche bemüht.
      Naja, Grundsätzlich gebe ich Dir da schon recht, aber das wirklich große Problem sind eben auch die vielen Verordnungen.
      In der einen ist es Erlaubt, in der anderen Verboten und in der dritten gar nicht erst Erwähnt.
      Noch dazu kommt dann die generelle Frage, ob das nur auf die "gewerblichen" zutrifft oder auf alle. Und überhaupt!! Was ist überhaupt gewerblich, was ist privat oder spielt das evtl. auch gar keine Rolle?

      Um dem ganzen dann noch die Krone aufzusetzen kann man sich dann natürlich noch trefflich streiten, wer denn nun die höchste Hoheit hat? Bund/Länder/Kommune/DFS oder vielleicht nicht doch Onkel Erwin??

      So gesehen ist also alles völlig klar und doch gar nix!

      Viele Grüße