Liebe Freunde.
Ich habe vier unterschiedliche Fragen:
1. Ist DJI-Phantom-Aufstieg Sondernutzung kommunaler Flächen?
Bereits vor zwei Jahren habe ich mich an dieser Stelle an euch gewandt mit der Bitte, eure Erfahrung zum Fragenkreis „Drohne (gewerbliche Nutzung)” und „Sondernutzung von kommunalen Flächen (damit verbunden Geldforderung der entsprechenden Kommune)” mitzuteilen.
| hier |
Meine Heimatstadt (bzw. ein einzelner Vertreter aus der Ordnungsbehörde | in Rostock) drängt mich (nachdem ich kurze Aufstiege „am Rande des öffentlichen Grüns” angezeigt habe) in (inhaltlich und kommunikativ) sehr merkwürdigen Anrufen, einen Antrag für eine Sondernutzung städtischer Flächen zu stellen. Dies tat er schon vor zwei Jahren mehrfach massiv. Zwischenzeitlich war Ruhe. Jetzt hat er sich mit gleicher Forderung erneut telefonisch gemeldet.
Meine Frage: Gibt es unter euch möglicherweise inzwischen jemanden, dem es ähnlich ergeht? Und wenn ja, wie geht ihr damit um?
2. Ordnungsbehörde UND oder ODER Polizei?
In der „Allgemeinen Aufstiegserlaubnis (wie auch in der „Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen“ des Bundesverkehrsministerium | Stand März 2016) ist zu lesen: „Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die zuständige Ordnungsbehörde / Polizeidienststelle vorab zu informieren. Innerhalb von naturschutzrechtlichen Schutzgebieten ist die zuständige Naturschutzbehörde vorab zu informieren.“
Zwar bedeutet dieses „sind“ in „sind die zuständige...“, dass es sich um einen Plural handelt, also möglicherweise beide gemeint sind. Aber die Formulierung „Ordnungsbehörde / Polizeidienststelle“ lässt meines Erachtens auch die Interpretation „Ordnungsbehörde ODER Polizeidienststelle“ zu. Wie seht ihr das? Und wie handhabt ihr das?
3. Geschlossene Ortschaft, was ist das in unserem Sinne?
In dem in Punkt 2 genannten Abschnitt in der „Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen“ ist meines Erachtens auch die Formulierung „Innerhalb geschlossener Ortschaften“ nicht sehr glücklich gewählt. „Geschlossene Ortschaften als definierbare Kategorie gibt es meines Erachtens nur in der Straßenverkehrsordnung, wo diese (jedoch nur an Ein- und Ausfahrtstraßen) durch Ortseingangs- und -ausgangsschilder begrenzt werden.
Was, wenn man in einer flächenmäßig sehr großen Ortschaft lebt, diese in einer oder mehreren Himmelsrichtungen über mehrere Kilometer Peripherie weder solche Einfahrtsstraßen (und damit keine Ortseingangsschilder) noch geschlossene Bebauung, stattdessen aber Felder, Ödland etc. hat?
In Rostock gibt es zudem viele Hektar große Felder und Ödlandflächen (z.T. ohne besonderen Schutzstatus) innerhalb der durch Ortseingangsschilder begrenzten (geschlossenen Ortschaften).
Der Logik des Textes mit den Regel-Vorgaben folgend, dürfte ich unmittelbar vor dem Ortseingangsschild fliegen, ohne die Behörden zu informieren. Selbst dann, wenn „außerhalb“ noch etwas Siedlung usw. vorhanden ist. Ebenso in Ortschaften, die laut Straßenverkehrsordnung eine „offene Ortschaft“ (mit grünem Ortshinweisschild), also keine geschlossene Ortschaft darstellen.
Wie seht ihr das?
4. Drohnengesetz
Ich freue mich eigentlich auf das angekündigte Drohnengesetz, denn ich gehe davon aus, dass meine Interessen damit gestärkt werden. Weiß einer von euch Näheres, insbesondere, wann es kommen soll?
Vielen Dank, dass ihr euch meine Probleme durchgelesen habt, viele Grüße, Achim T.
Ich habe vier unterschiedliche Fragen:
1. Ist DJI-Phantom-Aufstieg Sondernutzung kommunaler Flächen?
Bereits vor zwei Jahren habe ich mich an dieser Stelle an euch gewandt mit der Bitte, eure Erfahrung zum Fragenkreis „Drohne (gewerbliche Nutzung)” und „Sondernutzung von kommunalen Flächen (damit verbunden Geldforderung der entsprechenden Kommune)” mitzuteilen.
| hier |
Meine Heimatstadt (bzw. ein einzelner Vertreter aus der Ordnungsbehörde | in Rostock) drängt mich (nachdem ich kurze Aufstiege „am Rande des öffentlichen Grüns” angezeigt habe) in (inhaltlich und kommunikativ) sehr merkwürdigen Anrufen, einen Antrag für eine Sondernutzung städtischer Flächen zu stellen. Dies tat er schon vor zwei Jahren mehrfach massiv. Zwischenzeitlich war Ruhe. Jetzt hat er sich mit gleicher Forderung erneut telefonisch gemeldet.
Meine Frage: Gibt es unter euch möglicherweise inzwischen jemanden, dem es ähnlich ergeht? Und wenn ja, wie geht ihr damit um?
2. Ordnungsbehörde UND oder ODER Polizei?
In der „Allgemeinen Aufstiegserlaubnis (wie auch in der „Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen“ des Bundesverkehrsministerium | Stand März 2016) ist zu lesen: „Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die zuständige Ordnungsbehörde / Polizeidienststelle vorab zu informieren. Innerhalb von naturschutzrechtlichen Schutzgebieten ist die zuständige Naturschutzbehörde vorab zu informieren.“
Zwar bedeutet dieses „sind“ in „sind die zuständige...“, dass es sich um einen Plural handelt, also möglicherweise beide gemeint sind. Aber die Formulierung „Ordnungsbehörde / Polizeidienststelle“ lässt meines Erachtens auch die Interpretation „Ordnungsbehörde ODER Polizeidienststelle“ zu. Wie seht ihr das? Und wie handhabt ihr das?
3. Geschlossene Ortschaft, was ist das in unserem Sinne?
In dem in Punkt 2 genannten Abschnitt in der „Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen“ ist meines Erachtens auch die Formulierung „Innerhalb geschlossener Ortschaften“ nicht sehr glücklich gewählt. „Geschlossene Ortschaften als definierbare Kategorie gibt es meines Erachtens nur in der Straßenverkehrsordnung, wo diese (jedoch nur an Ein- und Ausfahrtstraßen) durch Ortseingangs- und -ausgangsschilder begrenzt werden.
Was, wenn man in einer flächenmäßig sehr großen Ortschaft lebt, diese in einer oder mehreren Himmelsrichtungen über mehrere Kilometer Peripherie weder solche Einfahrtsstraßen (und damit keine Ortseingangsschilder) noch geschlossene Bebauung, stattdessen aber Felder, Ödland etc. hat?
In Rostock gibt es zudem viele Hektar große Felder und Ödlandflächen (z.T. ohne besonderen Schutzstatus) innerhalb der durch Ortseingangsschilder begrenzten (geschlossenen Ortschaften).
Der Logik des Textes mit den Regel-Vorgaben folgend, dürfte ich unmittelbar vor dem Ortseingangsschild fliegen, ohne die Behörden zu informieren. Selbst dann, wenn „außerhalb“ noch etwas Siedlung usw. vorhanden ist. Ebenso in Ortschaften, die laut Straßenverkehrsordnung eine „offene Ortschaft“ (mit grünem Ortshinweisschild), also keine geschlossene Ortschaft darstellen.
Wie seht ihr das?
4. Drohnengesetz
Ich freue mich eigentlich auf das angekündigte Drohnengesetz, denn ich gehe davon aus, dass meine Interessen damit gestärkt werden. Weiß einer von euch Näheres, insbesondere, wann es kommen soll?
Vielen Dank, dass ihr euch meine Probleme durchgelesen habt, viele Grüße, Achim T.