Für Drohnen sollen strengere Sicherheitsregeln kommen
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
-
-
- Werbung
Schau mal hier:
Das könnte Dich interessieren Link klicken -
Die Inhalte zum Kenntnisnachweis (über 5kg, über 100m, etc.) dürften sich hieran orientieren: §115 LuftPersV
-
Ist ja was ganz Neues...
-
benider schrieb:
Ist ja was ganz Neues...
-
Leightweight Racer
Quelle, siehe Threadstarter:
"In der Verordnung vorgesehen ist auch eine Regelung für Videobrillen, mit denen Nutzer live Bilder einer Drohnen-Kamera empfangen können. Damit soll es noch als erlaubter Flug in Sichtweite gelten, wenn die Drohne nicht schwerer als 250 Gramm ist und nicht höher als 30 Meter steigt. Zulässig sein soll dies laut Ministerium außerdem auch, wenn jemand anders die Drohne "ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen"" -
Wie schwer ist denn so ein 250er Racer?
-
Geht doch nur um UAS.
-
Nö.
-
Definiere "Drohne"Mein Hangar:
DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern -
-
Wenn 250g das max. Gewicht für eine Nutzung i.Verb.m. Videobrille wäre, dann steht die Racerszene bald mit 1S/2S Akkus da. Kannste knicken. Min. 400g wiegt sowas nunmal mit Akku. Das wäre das Aus.
-
Aloha!
Das dort in dem Artikel erwähnte Dokument des Bundesministeriums ( s. PDF) beinhaltet eindeutig
Folgendes:
"Diese Broschüre soll als Orientierung dienen und diewichtigsten Informationen zusammenfassen, die beider Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen zubeachten sind.
Für den Aufstieg von zu Sport- und Freizeitzwecken ge-nutzten Multikoptern gelten die Bestimmungen überden Aufstieg von Flugmodellen der §§ 19 - 21 LuftVO. "
Kommende Änderungen werden also für UAS bei gewerblicher/kommerzieller ihre Auswirkungen haben.
Für die meisten von uns als Hobby- und Freizeitpiloten erkenne ich da keine neuen Reglementierungen oder Restriktionen, oder?
safe landings
Dieter -
Der verlinkte PDF bezieht sich klar und eindeutig nur auf UAS. Die Informationsschrift des BMVI ist mit letzten, geringfügigen Anpassungen im März dieses Jahres, aber auch schon ziemlich alt. Hat trotz Verlinkungen in diesem Heise-Beitrag aber mit dem neuen Gesetzentwurf im direkten Zusammenhang rein gar nichts zu tun.
Von demher sich nur an der Pressemitteilung orientieren und da steht auch die Drohne für den "Freizeitspaß im Graten" mit drin. Die Neuregelungen umfasst somit alles was im Volksmund unter der Begrifflichkeit "Drohen" zusammengefasst wird. Das sind dann eben UAS und die zum Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung betriebenen, Flugmodelle.
Mal abwarten, was dann im offiziellen Gesetzestext drin steht. Hoffentlich gibt es dann auch einen offizielle Broschüre wo es nicht wieder unendliche Interpretationsspielräume gibt. -
Kermit the Frog schrieb:
Wenn 250g das max. Gewicht für eine Nutzung i.Verb.m. Videobrille wäre, dann steht die Racerszene bald mit 1S/2S Akkus da. Kannste knicken. Min. 400g wiegt sowas nunmal mit Akku. Das wäre das Aus.
Reicht doch... -
Kermit the Frog schrieb:
Wenn 250g das max. Gewicht für eine Nutzung i.Verb.m. Videobrille wäre, dann steht die Racerszene bald mit 1S/2S Akkus da. Kannste knicken. Min. 400g wiegt sowas nunmal mit Akku. Das wäre das Aus.
-
Die dobby ist nicht mit der mavic zu vergleichen...besitzt nichtmal ein Gimbal. Und fdie Reichweite entspricht der eines Spiielzeugs..
[tt]
[/tt] -
JeyTea schrieb:
Die dobby ist nicht mit der mavic zu vergleichen...besitzt nichtmal ein Gimbal.
-
Du hast die Mavic in einem Atemzug mit der Dobby benannt:
"Naja, eine Dobby ist eine vollwertige Drohne und wiegt 199g
nach Gesetz also ein Spielzeug.
GPS, Glonass, 4K Kamera, followme, klappbar, kleiner als eine Mavic, 340€"
Schande über dein Haupt -
Und bei der Reivhweite von 100m ist es doch auch ein Spielzeug.
-
Hat die Einstufung zum Spielzeug einen praktischen Nutzen?
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
- Reddit 0