Mavic Kauf ohne Rechnung

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    • Mavic Kauf ohne Rechnung

      Hallo zusammen,

      ich hätte die Möglichkeit einen DJI MAvic zu kaufen, der gem Verkäufer direkt bei DJI online bestellt wurde und nun von DJI noch mal wegen eines Fehlers getauscht wurde. Dem Mavic liegt keine Rechnung bei, da es von DJI keine Rechnung gegeben hat (?) aber eine Dokument, von DJI das den Austauch bescheinigt. Der Mavic ist ansonsten angabegemäß neu und versiegelt.

      Kann man ein solches Gerät (ohne Rechnung) kaufen und reicht der Austausch Beleg von DJI für etwaige Garantie/Gewährleistungsansprüche?

      Gruss Joerg
    • Schwierig zu sagen, ob es klappt oder nicht im Notfall.
      Ich stelle mir allerdings die Frage, warum bekommst du vom Verkäufer nicht die " erste " Rechnung?
      Denn die, mit dem Austauschbeleg müsste dann m.E. ausreichen. Der Verkäufer braucht die Rechnung doch gar nicht mehr.
      Oder sehe ich das falsch...


      ups....@skyscope war schneller
    • Eigentlich sollte die Garantiefrage doch klar sein. Am Ende weiß DJI doch auch, wann die Mavic auf den Markt gekommen ist. Im schlechtesten Falle hast Du eben ab Erscheinungsdatum 2 Jahre Garantie auch ohne Beleg!

      Oder sehe ich das falsch?
    • Das wird wohl ausschließlich DJI sagen können (Bzw. vielleicht gibt es ja Erfahrungswerte).

      Hier gibt es ja wieder das Problem mit Gewährleistung != Garantie

      Gewährleistung: Dein dir per Gesetz zugestandenes Recht auf mangelfreie Ware. Dieses gilt EU-weit und räumt dir entsprechende Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch den Händler ein. Der Händler kann sich die Bedingungen hier nicht aussuchen (Auch wenn gern z.B. auf den Hersteller verweisen) und das auch nicht von irgendwelchen Anforderungen abhängig machen. So wird generell ja gern eine Rechnung verlangt, wenn man die Ansprüche durchsetzen möchte. Faktisch braucht man vor dem Gesetz aber nur einen Kaufnachweis. Das _kann_ der Einfachheit halber eine Rechnung sein. Emailverkehr, etc. bis hin zu Zeugen tun es aber auch.
      Problem: Kauft man von DJI ist DJI China Vertragspartner - Die sind nicht an EU-Recht gebunden und müssen somit keine Gewährleistung geben.

      Garantie: Eine freiwillige Leistung des Herstellers. Diese kann er beliebig ausgestalten. Üblich ist es mittlerweile, hier für Endkunden zwei Jahre zu geben, um mit der Gewährleistung deckungsgleich zu sein (Weil sich die Händler sonst nämlich bedanken, wenn der Mist an ihnen hängenbleibt). Diese kann aber an alle möglichen und unmöglichen Bedingungen geknüpft sein (Nur für Erstkäufer, nur mit Originalrechnung, nur wenn man den Antrag im grünen Hemd stellt). Eine Garantie scheint DJI wohl anzubieten. Die Bedingungen stehen auch ziemlich klar auf Store Seite: Link zur DJI Webseite

      -> "Sie stellen einen gültigen Kaufbeweis, Quittung oder Auftragsnummer zur Verfügung (für DJI Direct Sales)."

      In dem Punkt scheinen sie also zumindest recht entgegenkommend zu sein.
    • Ist es nicht grundsätzlich so, daß nur der Erstkäufer die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen kann? Der Zweitkäufer müßte sich genau genommen an den Erstkäufer halten.
      So ist es zumindest hier beschrieben und so habe ich es auch schon mehrfach gelesen.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Diet schrieb:

      Ist es nicht grundsätzlich so, daß nur der Erstkäufer die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen kann? Der Zweitkäufer müßte sich genau genommen an den Erstkäufer halten.
      So ist es zumindest hier beschrieben und so habe ich es auch schon mehrfach gelesen.
      Da gab es sogar schon mal Probleme mit Media markt & Saturn. Bei teureren Sachen lass ich mir vom verkäufer zusammen mit der (personalisierten, bei anonymer ists egal) Originalrechnung eine Abtretung der Gewährleistungsrechte mitschicken.

      Siehe z.B. hier:

      n-tv.de/ratgeber/Gibt-es-eine-…ntie-article13695921.html


      Ender
    • Diet schrieb:

      Ist es nicht grundsätzlich so, daß nur der Erstkäufer die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen kann? Der Zweitkäufer müßte sich genau genommen an den Erstkäufer halten.
      So ist es zumindest hier beschrieben und so habe ich es auch schon mehrfach gelesen.
      Ja, das trifft für die Gewährleistung zu. Soweit ich die Garantiebedingungen von DJI gerade beim überfliegen richtig interpretiert habe, ist es für deren Garantie aber unerheblich - Es muss nachgewiesen werden, dass die Drohne von Ihnen gekauft wurde und wann - Nicht unbedingt, dass man es auch selbst war...
    • @Joerg Brehm: DJI stellt keine korrekte Rechnung aus. Schon gar nicht mit MwSt.. Hier empfiehlt sich, dass jeder bei der Bestellung direkt bei DJI einen Screen-Shot während der Bestellung macht. (ist generell gut, auch für Probleme bei der Zollabwicklung).

      In dem Kauf sehe ich jetzt kein Problem. Der Verkäufer soll einen Ausdruck von seiner Bestellung in seinem DJI-Account machen und dem Mavic beilegen. Danach macht Ihr einen formlosen Kaufvertrag wo der Verkäufer hervorgeht. Evtl. dass er für den Garantiefall als Besitzer auftritt. Wobei DJI im Garantiefall anhand der Serien-Nr. die Herkunft erkennen kann.
    • Vielen Dank an alle. Ich habe mich mittlerweile eh gegen den Kauf entschieden. Der Preis war ok, aber mich stören immer noch die vielen Fälle bei denen sich der Mavci plötzlich, auch nach neuestem Firmwareupdate, nicht mehr steuern lässt. Da der Mavic mit zum Filmen mit nach Mittelamerika sollte, ist für mich der Mavic noch nicht sicher genug. Da warte ich lieber noch bis der Beat-Test zu Ende ist und eine ausgereifte Software- /Hardware Kombi da ist.

      @quadle: das mit dem Screenshot ist gut.

      gruß