Kann mein Grundstücksnachbar Anstoss am Aufstieg meiner Drohne von meinem eigenen Grundstück aus nehmen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Kann mein Grundstücksnachbar Anstoss am Aufstieg meiner Drohne von meinem eigenen Grundstück aus nehmen?

      Mein Grundstücksnabachbar hat wie ich ein freistehendes Haus mit ca. 800qm Gartenfläche. Er hat eine grundsätzlich starke Aversion gegen Drohnen.
      Er hat von mir eine schriftliche Zusage, dass ich sein Grundstück nicht überfliege und keine Fotos mache.

      Ich habe ihm aber schriftlich mitgeteilt, das ich ein-bis zweimal pro Jahr mit meiner Drohne mein Dach und auch die Regenrinne wegen Laubbefall überwache und
      eher selten von meinen Garten aus senkrecht aufsteigen werde. Ich habe auch geschrieben, dass dabei ein Brummton weniger als halb so laut wie ein Rasenmäher
      entstehlt.

      Anmerkung: Der senkrechte Aufstieg wird höchstens 2-3mal pro Monat werktags (zu Wochenende eher weniger) erfolgen, wenn mein Nachbar zur Arbeit und garnicht zugegen ist.

      Meine Frage: Kann meine Nachbar mir den Aufstieg von meinem Garten aus rechtlich verbieten oder einschränken lassen?
    • Gegen den Aufstieg von Deinem Grundstück kann er nichts unternehmen. Er hat jedoch Möglichkeiten Dir Stress zu machen, wenn er der Ansicht ist, dass er in Seinem Recht am eigenen Bild bzw. dem persönlich geschützen Bereich rechtswidrig beeinträchtigt wird. Von dem her Ihm am besten keinen Anlass geben, dass er zu dieser Auffassung kommt und sicherheits halber bis zu einer Höhe wo er die Ausrichtung nicht mehr eindeutig erkennen kann, immer mit zum Nachbarn, kameraabgwandter Seite aufsteigen. Um gegen Dich vorzugehen braucht er schon einen begründeten Verdacht.
    • Phantom Martin schrieb:

      Im Zweifelsfall bei Stress würde ich ihm die flight Logs auf Smartphone oder Tablett zeigen. Hier ist immer zusehen wie der Kopter bzw. Kamera ausgerichtet ist. Position und Richtung der Kamera. Da kann man schon gut argumentieren das du ihn nicht gefilmt hast.
      1. ich würde den gar nichts zeigen, so einen Idioten haben wir hier auch, der hat auch schon mehrmals probiert was gegen mich zu unternehmen. Leider mehrfach ohne Erfolg. Das sind in meinen Augen arme Spinner und sonst nichts.
    • Zeitverschwendung, mit so jemandem auch nur einen Moment lang die wertvolle Atemluft zu verbrauchen, um dem wohlgefälliges, eigenes Verhalten zu schwören! ?(

      Mach' wozu Du Spaß hast in Deinem Garten. Sei ' nicht so unterwürfig. Wozu? Wenn den etwas stört, dann soll er tätig werden.
      Um Dir Fehlverhalten nachzuweisen - das sagt schon das Wort - muß er BEWEISE bringen. Und wenn Du alles das unterlässt, z.B. Ausspionieren mit der Kamera, oder sein Grundstück zu überfliegen, dann kann er sich Kopf stellen. Er wird sich höchstens noch mehr über Dich ärgern, weil Du plötzlich nicht mehr unterwürfig bist. Und Euer ohnehin schon schlechtes Nachbarverhältnis dürfte davon nicht besser werden. Was soll's?
      Das Einzige, wo ich drauf achten würde, wäre der Lärmpegel meiner Drohne. Denn wenn die lauter ist, als ein Benzinrasenmäher, könnte das tatsächlich einen Versuch von ihm geben, Dich wegen Lärmbelästigung privat zu verklagen. Aber sowas kann man ja messen und dann hat man was in der Hand als Gegenargument. Ich würde dann auch einmal den Lärm von seinem Rasenmäher messen. Ganz egal, ob Benzin, oder Strom. Beide Arten sind laut.

      Aber eigentlich würde ich dem keine Beachtung schenken - dem Nachbarn. So etwas kenne ich von meiner Zeit, als wir noch unser erstes Haus hatten und als Hausbesitzer noch unerfahren waren.
      Solche Nachbarn scheint es in Deutschland an jeder Ecke zu geben. Igitt!

      Bei mir in Kanada bin ich Welten von sowas entfernt. Und das ist gut so! :thumbup:
    • Erstmal allen Danke für Eure Einschätzungen und Antworten. Meine Frage ist geklärt. Auch wenn ich legal handle, muss ich abwägen,
      ob ich das bisher gute Nachbarschaftsverhältnis auf's Spiel setze.

      Ein persönliches Gespräch ist da immer am zweckführendsten. WEnn er allerdings von seiner Seite aus ein Gespräch meidet und gleich über Anzeigen seiner Aversion statt gibt, wird er bei mir auf Granit beissen.
    • I

      Flairdi schrieb:

      Erstmal allen Danke für Eure Einschätzungen und Antworten. Meine Frage ist geklärt. Auch wenn ich legal handle, muss ich abwägen,
      ob ich das bisher gute Nachbarschaftsverhältnis auf's Spiel setze.

      Ein persönliches Gespräch ist da immer am zweckführendsten. WEnn er allerdings von seiner Seite aus ein Gespräch meidet und gleich über Anzeigen seiner Aversion statt gibt, wird er bei mir auf Granit beissen.
      Ich finde Deine Vorgehensweise genau richtig. Es ist schließlich Dein Nachbar, mit dem Du wahrscheinlich noch eine sehr lange Zeit auskommen musst. Wenn sich "nur" aufgrund des Drohnenthemas Eure Geister scheiden, aber dafür sonst das Verhältnis gut ist, dann hast Du m. E. total korrekt gehandelt. Und wenn Du dann noch diese Aktionen machst, wenn Dein Nachbar nicht zugegen ist, wird das Thema Euch sicher nicht im Wege stehen.
      Wetter... Check
      Versicherung... Check
      Akkus geladen... Check
      Kopter einwandfrei... Check
      Laune... Check

      ...Es kann losgehen!!!
    • Mal ganz ehrlich gesagt so wie er das schildert, kann die Nachbarschaft doch eh nicht gut sein. Ich glaube heutzutage geht es gar nicht mal darum dass man vielleicht in Nachbars Garten gucken könnte, der Hauptgrund heute warum es meist zu Streitigkeiten in der Nachbarschaft kommt,ist doch immer der Neid und nichts anderes. ;) Ich kann hier nur sagen lass dir dein Hobby nicht von anderen Menschen verderben und fliege genau dann wenn es dir Spaß macht. Das Leben ist zu kurz um sich von anderen abhängig machen zu lassen. :D
    • Flairdi schrieb:

      Erstmal allen Danke für Eure Einschätzungen und Antworten. Meine Frage ist geklärt. Auch wenn ich legal handle, muss ich abwägen,
      ob ich das bisher gute Nachbarschaftsverhältnis auf's Spiel setze.

      Ein persönliches Gespräch ist da immer am zweckführendsten. WEnn er allerdings von seiner Seite aus ein Gespräch meidet und gleich über Anzeigen seiner Aversion statt gibt, wird er bei mir auf Granit beissen.

      Vielleicht hast Du im Sommer mal Lust auf ein Coptertreffen bei Dir im Garten, falls er sich quer stellt? :D

      Lass Dich nicht ärgern!
    • Flairdi schrieb:

      ...Er hat von mir eine schriftliche Zusage, dass ich sein Grundstück nicht überfliege und keine Fotos mache.

      Ich habe ihm aber schriftlich mitgeteilt, das ich ein-bis zweimal pro Jahr mit meiner Drohne mein Dach und auch die Regenrinne wegen Laubbefall überwache...
      Hast Du eine Aufstiegsgenehmigung Deiner Landesluftfahrtbehörde oder fliegst Du Deinen Kopter als Flugmodell zu Freizeitzwecken?

      Ohne Aufstiegsgenehmigung hast Du mit so einer schriftlich gegebenem Erklärung dem Nachbarn unnötig einen Anlass zur Veranlassung eines OWI-Verfahrens gegeben und ich würde so eine schriftliche Erklärung schnellstens zurück ziehen bzw. widerrufen denn Dachrinnen kontrollieren mit dem Kopter fällt sicher nicht unter Freizeitflügen.


      Flairdi schrieb:

      ...Meine Frage: Kann meine Nachbar mir den Aufstieg von meinem Garten aus rechtlich verbieten oder einschränken lassen?...
      Unter meinen ca.100 Nachbarn in Sichtweite meiner Kopterflüge sind auch einige die sich fürchterlich aufregen und mir alle möglichen rechtlichen Schritte, auch schriftlich, angedroht haben. Polizeianrufe über die 110 gehören auch dazu.
      Hier ist allerdings das eigene Grundstück bzw. da wo Genehmigungen bestehen rund 20.000qm groß.

      Selbstverständlich versuche ich selbst alle Grundstücksüberflüge Anderer unter 80m Flughöhe zu vermeiden. Sind mir die "Meckerer" bekannt, fliege ich, soweit vermeidbar, nicht über diese Grundstücke. Grundsätzlich ist es aber sehr schwer, weil man nicht wirklich erkennen kann, wo bzw. über welchen Grundstück sich ein Kopter in z.B. 150m Flughöhe befindet.

      Nach Rückfrage bei meiner Landesluftfahrtbehörde im östlichen Niedersachsen sind grundsätzlich Überflüge in den von mir geflogenen Flughöhen nicht zu beanstanden und bedürfen auch keinerlei Genehmigung wenn ich meinen Kopter als Flugmodell zu Freizeitzwecken fliege. Huvern zählt allerdings laut Behörde nicht als Überflug!

      Grundsätzlich gilt auch bei uns in D: "...der Luftraum ist frei...", auch über Nachbargrundstücken wenn ich genügend hoch unterwegs bin.

      Allerdings würde ich auch immer Provokationen vermeiden.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GThomas ()

    • Dieselfan schrieb:

      Ich werfe da mal provokatorisch die kommenden Neuregelungen in die Arena.
      Wäre die Frage dann auch noch mit dem derzeit kategorischen "NEIN" zu beantworten?

      Ein kategorisches Nein gibt es auch heute nicht, denn Luftrecht ist da nicht das Entscheidende.
      Geht man mit einem Kamera-Copter - insbesondere mit gewissem Weitwinkel - in die Höhe und hat nicht zufälligerweise ein Tausende von qm großes Grundstück, dürfte irgendwann unweigerlich das Nachabargrundstück zu sehen sein, selbst wenn man die Kamera konsequent 90° nach unten ausrichtet. Das reicht für den Tatbestand des Eingriffs in den höchstpersönlichen Lebensbereich, unabhängig davon, ob aufgenommen wird oder nicht. Die Funk-Übertragung des Bildes reicht.

      Ob das nun in einem konkreten Fall tatsächlich so ist oder nicht, spielt erst mal keine Rolle, denn fliegt ein Copter auch auf dem eigenen Grundstück des Piloten durch die Gegend, kann ein genervter direkter Nachbar nun einfach Strafanzeige stellen, mit dem Hinweis auf die mögliche Beweissicherung durch das Copter-Logfile.
      Insbesondere bei der momentanen Hysterie ist dann der Copter erst mal weg. Und gleichgültig, ob da was bei raus kommt: Macht der Pilot weiter, kann das wieder und wieder so weiter gehen - dIe reine Tatsache, dass eine Kamera unter dem Copter hängt, ist für einen individuellen Tatverdacht hinreichend genug. Irgendwann wird dann ein Richter die gegenseitigen Interessen abwägen und das war es dann mit dem Copter-Flug (mit Kamera!) im heimischen Garten - wahrscheinlich für alle, denn dann gibt es einen Präzedenzfall.

      Anstatt also auf sein Luftrecht zu pochen, welches mit Kamera-Coptern im heimischen Garten eine völlig untergeordnete Rolle spielt, sollte man also besser das Hirn auf gegenseitige Rüchsichtnahme kalibrieren, und beim Fliegen einfach niemanden in dessen privaten Lebensbereichen stören. Dann klappts auch mit dem Nachbarn.
      Was Du nicht willst was man Dir tu, und so weiter.

      Die kommende Neuregelung spielt da nur insofern rein, als dass zukünftig auch gemäß Luftrecht Überflüge über Wohngrundstücke ohne ausdrückliche Genehmigung verboten sind. Gemäß Luftrecht könnte man also in seinem eigenen Garten weiterhin aufsteigen, das Strafrecht wird davon aber nicht tangiert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Dieselfan schrieb:

      Ich werfe da mal provokatorisch die kommenden Neuregelungen in die Arena.
      Wäre die Frage dann auch noch mit dem derzeit kategorischen "NEIN" zu beantworten?
      Die kommende Neuregelung spielt da nur insofern rein, als dass zukünftig auch gemäß Luftrecht Überflüge über Wohngrundstücke ohne ausdrückliche Genehmigung verboten sind. Gemäß Luftrecht könnte man also in seinem eigenen Garten weiterhin aufsteigen, das Strafrecht wird davon aber nicht tangiert.
      Sicher auch wieder auslegungs-, diskussionswürdig, sollte die kommende Regelung den Begriff des Wohngebietes beinhalten.