Mein Grundstücksnabachbar hat wie ich ein freistehendes Haus mit ca. 800qm Gartenfläche. Er hat eine grundsätzlich starke Aversion gegen Drohnen.
Er hat von mir eine schriftliche Zusage, dass ich sein Grundstück nicht überfliege und keine Fotos mache.
Ich habe ihm aber schriftlich mitgeteilt, das ich ein-bis zweimal pro Jahr mit meiner Drohne mein Dach und auch die Regenrinne wegen Laubbefall überwache und
eher selten von meinen Garten aus senkrecht aufsteigen werde. Ich habe auch geschrieben, dass dabei ein Brummton weniger als halb so laut wie ein Rasenmäher
entstehlt.
Anmerkung: Der senkrechte Aufstieg wird höchstens 2-3mal pro Monat werktags (zu Wochenende eher weniger) erfolgen, wenn mein Nachbar zur Arbeit und garnicht zugegen ist.
Meine Frage: Kann meine Nachbar mir den Aufstieg von meinem Garten aus rechtlich verbieten oder einschränken lassen?
Er hat von mir eine schriftliche Zusage, dass ich sein Grundstück nicht überfliege und keine Fotos mache.
Ich habe ihm aber schriftlich mitgeteilt, das ich ein-bis zweimal pro Jahr mit meiner Drohne mein Dach und auch die Regenrinne wegen Laubbefall überwache und
eher selten von meinen Garten aus senkrecht aufsteigen werde. Ich habe auch geschrieben, dass dabei ein Brummton weniger als halb so laut wie ein Rasenmäher
entstehlt.
Anmerkung: Der senkrechte Aufstieg wird höchstens 2-3mal pro Monat werktags (zu Wochenende eher weniger) erfolgen, wenn mein Nachbar zur Arbeit und garnicht zugegen ist.
Meine Frage: Kann meine Nachbar mir den Aufstieg von meinem Garten aus rechtlich verbieten oder einschränken lassen?