Luftaufnahme von fremder Baustelle

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    • Luftaufnahme von fremder Baustelle

      Guten Tag beisammen,

      ich bin gewerblich mit Luftaufnahmen am Werk. Ein Auftraggeber (Zeitung) möchte eine bestimmte Großbaustelle aus der Luft fotografiert haben. Die Baustelle ist wenig fortgeschritten, es gibt also keine schützenswerten Bauten (nach Urheberrecht). Allerdings möchte ich ja fremden Grund fotografieren, der im Grunde brach liegt. Weiß jemand eine klare Antwort darauf, ob man das darf?

      Die Baustelle wäre im Grund von überall einsehbar, aber es soll eben ein Luftbild sein, um die Übersicht über den Umfang des Bauvorhabens zu bekommen.

      Und noch eine Frage nebenbei: Warum darf Google oder Microsoft eigentlich Satelitenbilder veröffentlichen, wo man über jeden Zaun und über jeden Sichtschutz sehen kann, aber mit einer Drohne ist am i.d.R. an die Panoramafreiheit gebunden? Das würde ich gerne mal verstehen.

      Danke, guten Flug!
    • Bei Baustellen findest du eine Bautafel mit Infos und Telefonnummern. Ruf da an und frag nach. Gibt es zum Beispiel einen Heliport am nahe gelegenen Krankenhaus, ruf auch dort an und sag Bescheid wann, wo und wie hoch du maximal fliegst. Bei Baustellen reichen 50 HM in der Regel völlig aus. Die Polizei kannst du vorher auch informieren, falls dort jemand anruft und eine verbotene Drohne meldet, dann wissen die gleich Bescheid. Anrufen und informieren kostet nicht viel und kommt immer gut an. Wenn dein Bild nachher mit deinem Namen in der Zeitung steht, solltest du alles tun um eventuellem Ärger aus dem Weg zu gehen.

      ah und nochwas. Sollten da Bauarbeiter rumspringen, rede vorher mit denen, sag was du machst und überrede sie, dass sie ihre Helme aufsetzen. Das mag die Berufsgenossenschaft sonst nicht so arg.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • Die Antwort hilft mir wenig weiter. Dass es diesen Weg gibt, ist mir doch völlig klar. Der Bauunternehmer hat aber kein Interesse daran, mit Negativschlagzeilen in der Zeitung zu stehen, weshalb er mir die Genehmigung mit Sicherheit nicht gibt. Meine Frage war, ob es die Rechtsordnung zulässt - auch ohne Genehmigung. So wie es beispielsweise hier von einem Rechtsanwalt zu verstehen gegeben wird: frag-einen-anwalt.de/Luftaufnahmen---f18241.html
    • Ich würde sagen kein Problem, aus mal guter Entfernung (ich empfehle mind. 50-70m Abstand zur Baustellengrenze!)
      Da nix wichtiges auf der Baustelle steht und Du "Landschaften" Ablichten kannst wie Du willst ist das locker im Rahmen der Pressefreiheit auch zur Redaktionellen Nutzung erlaubt.
      Der Bauherr kann nur der Zeitung evtl verbieten das Bild zu veröffentlichen (was meist erst nach der Veröffentlichung passiert ;) ) aber Du bist aus der Nummer raus.
      Also, nicht das Gelände in Volldarstellung auf´s Bild bekommen, mind 1/3 Rand lassen, sonst auf 100% rechtsmäßgen Aufstieg achten (Genehemigungen Grundstückseigentürmer Startplatz, Flugplätze und Kontrollzonen beachten etc etc etc ...)
      Schau mal in die Zeitungen und Onlinemagazine etc etc, jeden Tag gibt es da einige Bilder von Gebäuden und Geschäften.
    • Die Panoramafreiheit gilt ja nur für urheberrechtlich geschützte Objekte. Andere Rechte sind von dieser Freiheit nicht betroffen da diese einem generellen Schutz unterliegen. Z.B. dem Recht am eigenen Bild sowie dem Schutz der Privatsphäre. Beide müssen auch von Aufnahmen wie z.B. Google-Maps eingehalten werden. Dafür gibt es dann auch keine Panoramafreiheit. In genau darin liegt die Gefahr am Überflug mit einer Kamera dass dann doch zu viele Details erkennbar und die Schutzrechte der Inhaber beeinträchtigt werden können.

      Fliegst Du in Höhen, wo Du in den Aufnahmen ähnlich viele, bzw. Besser gesagt wenige, Details erkennen kannst wie bei solchen Satellittenaufnahmen dürftest Du aktuell keine Problem bekommen solange es sich nicht um den im Flyer der DFS genannten Gebiete handelt. Ich denke aber Du willst es ja genauer wissen bzw. erkennen und genau da haben wir dann auch den Unterschied warum das eine erlaubt wäre und das andere nicht.

      Nach noch aktueller Rechtssprechung dürfte, solange
      • Du die Rechte am eigenen Bild,
      • die Privatspähre,
      • die Urheberrechte sowie
      • die lt. DFS-Infoblatt verbotene Gebiete beachtest,
      • ein Erlaubnis des Grundbesitzers von welchem Du startest und landest besitzt,
      • eine entsprechende Aufstiegserlaubnis besitzt und alle darin beschriebenen Einschränkungen und Genehmigungen
      • einschließlich dem Fliegen in Sichtweite des Steuerers beachtest,
      nichts gegen einen Überflug dieses Gebietes sprechen. Machst Du jedoch Aufnahmen für eine Zeitung solltest Du das sowie die landestypischen Eingenheiten genauestens kennen.
    • Zu den Aufnahmen:
      Auch der Überflug in einer nicht störenden Höhe ist nicht ausgeschlossen, das Halten von Abständen zur Grundstücks-/Baustellengrenze ist prinzipiell nicht erforderlich.
      Die üblichen Auflagen sind natürlich zu beachten, insbesondere würde ich Ordnungsamt und Polizeileitstelle vorher informieren.

      Zur Veröffentlichung:
      Schützenwert sind nur Werke der Baukunst, die eine große persönliche Schöpfungfshöhe haben. Nach BGH muss das Bauwerk dabei „aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragen“, wobei das Werk nicht unbedingt fertiggestellt sein muss. Besondere Aussen- oder Innenelemente, Fassadengestaltungen, Gestaltung einzelner Baukörperusw. können eine genügend hohe geistige Schöpfung darstellen. Über den Daumen muss man bewerten, ob das Gebäude, auch teilfertig, vom üblichen Standard abweicht und somit einzigartig ist. Bei feritggestellten Großprojekten kann man sehr sicher davon ausgehen, die Bewertung einer Baustelle muss man individuell vornehmen. Freigeben kann die Veröffentlichung nur der Architekt, nie der EIgentümer, der in dieser Hinsicht keinerlei Rechte hat. Panoramafreihet ist übrigens nur für Bilderstellungen von öffentlichen Verkehrswegen ohne Hilfsmittel anwendbar, also generell nicht bei Bilderstellungen mit Coptern.

      Praxis:
      Letztlich wird hinsichtlich der Urheberrechte alles nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wird. Ich filme viele gewerbliche und industrielle Immobilien und hole mir zwar auch immer eine pauschale Freigabe (formlos via Email oder auch mündlich mit Zeugen reicht), bisher habe ich noch nie erlebt, dass sich ein Architekt diesbezüglich sperrt. Logisch, denn das dürfte auch Ärger mit dem Bauherren geben, der dann selbst keine Aufnahmen seines Gebäudes verwenden dürfte. ;)
      Bei Baustellen interessiert mich das nie, lediglich die Erlaubnis des Bauherren, von seinem Grundstück aus zu starten. So eine Baustelle ist gross genug, und ich umgehe das Theater mit mancher Stadt für eine Genehmigung zum Start vom öffentlichen Raum.
      Ich würde mich dennoch mit dem Bauherren oder besser mit der Bauleitung vor Ort abstimmen, wegen des sehr wichtigen Hinweises von @Ralf Neverland hinsichtlich der Arbeitsschutzbedingungen, das kann nämlich richtig Ärger geben - zwar nicht für Dich, aber für den Bauherren bzw. die Bauleitung. Insofern wirkt das Argument, dass man so oder so fliegt und filmt/fotografiert, wahre Wunder bei wenig gesprächsbereiten Bauherren / Bauleitern. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • was anderes: ich habe auch schon einmal als freier Mitarbeiter für eine regionale Zeitung gearbeitet. Für ein veröffentlichtes Foto habe ich unglaubliche 5 € netto bekommen. Du bekommst dafür sicher mehr. Aber überleg dir gut, ob es den Aufwand und das Risiko wert ist ;)

      Natürlich kannst du auch versuchen ein paar Bilder von dir in die Zeitung zu bekommen und hoffen, dass ein paar Firmen auf dich aufmerksam werden.
    • @Maxemilan

      Die meisten Hinweise hast Du ja erhalten. Den Hinweis von ein paar Leuten zwecks:
      1. Arbeitsschutzbedingungen - Gespräch mit Bauleitung: sorry, überflüssig und nicht erforderlich. Gesichter und Kennzeichen auf Fotos unkenntlich machen.
      Weiter wenn Du den die Baustelle im Zentrum des Fotos hast, ist der Tipp mit 1/3 Rand rechtlich falsch. Entweder ist die Baustelle im Zentrum oder sie ist "Beiwerk".

      2. Kontakt zu Bauleitung / Bauherren, die KEINERLEI Interesse an dem Foto haben ?. Unnötig, zu viel Aufwand und der Ärger ist vorprogrammiert.
      Es ist lt. Deiner Aussage eine reine Baustelle, kein schützenwertes Gebäude. Mach Dir selber nicht unnötig Arbeit.

      Sofern Du alle Auflagen erfüllst, spricht nicht dagegen. Falls Du beim DMFV bist oder auch als nicht Mitglied, stell diese Frage online dem RA Sonnenschein.

      @Ralf Neverland Warum sollte er mehr bekommen ?. Zeitungen zahlen dafür nur Beträge, mit denen man gerade die Lipos neu laden kann. :D
    • sorry Leute. Ich muss mich hier nochmal melden. Manche hier schreiben was man muss. Andere schreiben was man sollte. Ich schreibe, was gut für alle wäre. Ist schon klar: Man kann nicht immer mit allen gut auskommen. Man sollte aber auch daran denken, dass eventuell die Baufirma ein potentieller Kunde sein könnte, der ganz sicher besser zahlt als die Zeitung ;)

      Es ist schon auch erstaunlich, dass in den Zeitungen immer mehr Luftbilder auftauchen und gleichzeitig über die "bösen Drohnen" mit reißerischen Schlagzeilen und lächerlichen Bildmontagen berichtet wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • Noch mal zum Überflug: Es heißt: "Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.". Ich sehr das ähnlich wie das Betreten eines nicht eigefriedeten Stückes Land. Wenn man darüber läuft, tut man nichts verbotenes, erst wenn der Eigentümer kommt und es einem Verbietet, darf man es fortan nicht mehr tun.
    • @balloonix

      Was hat der Überflug mit diesem Beispiel zu tun ?. Um eine Baustelle zu fotografieren und das ganze Gelände auf das Foto zu bekommen, mache ich das von
      "ausserhalb".

      @Ralf Neverland

      Das muß dann jeder für sich entscheiden, ob er in so einem Fall ein Foto macht. Ich sehe absolut nichts, was dagegen spricht.

      Die Bezahlung von Zeitungen kann man wirklich vergessen. Ich habe mal ein Richtfest von einem städtischem Gebäude fotografiert. Die Bezahlung sollte € 7,50 sein, ich habe das dann auf € 15,00 gehandelt mit der Begründung, das sonst nicht einmal die Stromkosten gedeckt sind. :D

      Eigentlich muß man so etwas zu so einem Preis direkt ablehnen. Mache ich meistens auch, außer es ist ein interessantes Gebäude / Gelände und man kann die Fotos eventuell später noch einmal "verkaufen" und mit der VÖ Werbung für sich selber machen.
    • Ralf Neverland schrieb:

      Es ist schon auch erstaunlich, dass in den Zeitungen immer mehr Luftbilder auftauchen und gleichzeitig über die "bösen Drohnen" mit reißerischen Schlagzeilen und lächerlichen Bildmontagen berichtet wird.
      Klasse Ansatz um sich an den Medien ein wenig zu "rächen", bzw. Ihnen mal den Spiegel vorhalten zu können!
      Gut geschrieben Ralf!!
      :thumbup: :thumbup: