Fliegen auf einem Flughafen

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    • Fliegen auf einem Flughafen

      Hallo allerseits , ich habe mal eine Frage .
      Ich kenne einen Piloten auf der Insel Rügen , er fragte mich ob ich auf dem Flughafen mit dem Copter fliegen kann .
      Ich würde die Genehmigung vom Flughafen bekommen . Geht das überhaupt , würde der Copter starten ? Auf der Google Karte ist der Flugplatz nicht mit einer Roten Zone versehen . Auf der DJI Seite ist er auch nicht aufgeführt .
      Wünsche euch einen schönen Sonntag
      Gruß Conny
    • Wenn es nach den Vorschriften geht musst Du Dur wohl auch eine Erlaubnis von Deiner Landesluftfahrbehörde holen Uusätzlich natürlich die von Flugplatz, aber die hast Du ja.

      Ob der Kopter da überhaupt startet würde ich vor Ort einfach mal prüfen. Meines Wissens ist es aber nur auf den internationalen und ähnlichen Flugplätzen durch die DJi-FW verhindert. Wenn Du Sat abschaltest fliegt er aber auch dort.

      Wenn kein Bildmaterial von Dir öffentlich gemacht wird würde ich da aber keinen "großen Aufstand" von machen.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Hallo Conny,
      zusätzlich zur Freigabe vom Tower brauchst du noch eine Aufstiegserlaubnis vom Luftamt.
      Quelle:
      Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
      § 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
      (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
      1. der Aufstieg von Flugmodellen
      d)
      aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen; auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,

      Edit: oben in Fett. Ist beim Kopieren wohl verloren gegangen.
      @balloonix
      Danke für den entscheidenden Hinweis!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()

    • Conny68 schrieb:

      Geht das überhaupt , würde der Copter starten ?

      jabbo schrieb:

      --> Keine Chance.

      Na na na. :)

      Gehen tut das, es ist nur mit etwas Aufwand verbunden, zumindest bei der erstmaligen Freischaltung von Restricted Areas.
      Voraussetzung ist die Nutzung des GEO Systems (lässt sich in der DJI App umschalten). Ebenso funktioniert das Ganze nur mit iOS Geräten, da man von DJI eine eigene GO App dafür erhält, die nur unter iOS läuft.

      Dann wendet man sich entweder via E-Mail an FlySafe@dji.com, oder nutzt das recht neu eingerichtete Formular unter:
      Link zur DJI Webseite

      Dort gibt es auch weitere Informationen zum Procedere. Dabei muss man sich selbstverständlich bei DJI umfänglich legitimieren, d.h. persönlich durch Zurverfügungstellung von Kopien von Ausweisdokumenten als auch hinsichtlich der Freigabe, also durch schriftliche Bestätigung der Flugleitung und gegebenenfalls der Landesluftfahrtbehörde (in NRW muss die Luftfahrtbehörde bspw. nicht involviert werden, die Erlaubnis und Abstimmung mit der jeweiligen Flugleitung/Tower reicht). Einfach mal anrufen, Anliegen vortragen und fragen.

      Hört sich alles wilder an, als es ist, aber dennoch ist Vorbereitung angesagt. Und ein bischen Vorlauf sollte man berücksichtigen, da das natürlich nicht von Heute auf Morgen funktioniert. Tipp: Lass direkt einen längeren Zeitraum freischalten (beispielsweise 6 Wochen).

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • RC-Role schrieb:

      Hallo Conny,
      zusätzlich zur Freigabe vom Tower brauchst du noch eine Aufstiegserlaubnis vom Luftamt.
      Quelle:
      Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
      § 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
      (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
      1. d)
      aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen; auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,
      Nach (1) und vor 1.D fehlt noch ein Satz:
      "1. der Aufstieg von Flugmodellen"

      Wenn man sich eine AE holte, sollte der Teil erledigt sein, dann braucht man nur noch das OK der zuständigen Flugleitung.
    • RC-Role schrieb:

      zusätzlich zur Freigabe vom Tower brauchst du noch eine Aufstiegserlaubnis vom Luftamt.
      [...]
      auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,
      Ich lese im letzten Satz ein "oder" ...
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Diet schrieb:

      RC-Role schrieb:

      zusätzlich zur Freigabe vom Tower brauchst du noch eine Aufstiegserlaubnis vom Luftamt.
      [...]
      auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,
      Ich lese im letzten Satz ein "oder" ...
      Eine Aufstiegserlaubnis vom Luftamt und
      "darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung"
    • RC-Role schrieb:

      Diet schrieb:

      RC-Role schrieb:

      zusätzlich zur Freigabe vom Tower brauchst du noch eine Aufstiegserlaubnis vom Luftamt.
      [...]
      auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,
      Ich lese im letzten Satz ein "oder" ...
      Eine Aufstiegserlaubnis vom Luftamt und"darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung"

      "Luftamt" gibt es nicht. Die Luftaufsicht obliegt den Landesluftfahrtbehörden. Für Verkehrsflughäfen werden dafür vorschriftsgemäß "örtliche Luftaufsichtsstellen" eingesetzt. Diese Vorschriften existieren von und für alle Bundesländer. Für andere Landeplätze oder Fluggelände gibt es noch eine "überörtliche Luftaufsichtsstelle".
      Ergo (und das auch aus eigener Erfahrung und nicht nach Interpretation irgendwelcher Kombinationen von Verordnungen): Erlaubnis der zuständigen Luftaufsichtsstelle = Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde.