Zur Zeit private überall in Deutschland ohne Papierkram?

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    • Zur Zeit private überall in Deutschland ohne Papierkram?

      Ich wollte noch mal sicher gehen:

      Zur Zeit darf man überall in Deutschland - rein privat, mit Kamerdrohne - ohne Papierkram starten? (Versicherung und Beachtung der anderen Regeln vorausgesetzt)
      In RLP gab es ja die Regel, dass Kamerdrohnen grundsätzlich "gerwerbsmäßig" seien, die aber inzwischen so abgeschafft wurde.

      Sonst noch was? Ich lebe genau an der Ecke zwischen BW,Hessen und RLP.
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    • Sven Schumacher schrieb:

      Ich wollte noch mal sicher gehen:

      Zur Zeit darf man überall in Deutschland - rein privat, mit Kamerdrohne - ohne Papierkram starten?
      Ich denke, hier liegt oft der Hund begraben. Was ist gewerblich, was ist privat?!... Ich glaube darüber hat sich jeder Pilot seine eigenen Gedanken gemacht! ;)
    • Die ganzen allgemeinen Regeln waren mir eh bekannt. Es ging mir um spezielle Auslegungen der jeweiligen Bundesländer, wie bis letztes Jahr, wo RLP grundsätzlich jeden Flug mit Kamera als "gewerblich" eingestuft hat. Zu diesen Aspekten wollte ich einfach sicher gehen, ob es in anderen Bundesländern - über die allgemeinen Regeln hinaus - solche "Spezialitäten" gibt.
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    • Eines hat sich weiterhin nicht geändert: es ist nicht privat / gewerblich sondern "zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung" / "zu anderen Zwecken" das Kriterium. Also wenn andere Gründe als Modellflug als Hobby oder Modellflug als Sport hast, bewegst du dich in einer Grauzone. Es gibt durchaus Bereiche, die nicht gewerblich, aber Erlaubnispflichtig sind. Eine Kamera am Kopter ist noch kein Kriterium, um eine AE zu verlangen, wie das mal in RLP üblich war. Wenn du einen Youtube-Kanal mit schönen Videos füllen oder dein frei herumlaufenden Hund aus der Luft überwachen möchtest, kann das durchaus als erlabnispflichtiges Fliegen angesehen werden.
    • Nö, das was ich damit mache ist nur für mich. Da gibts keinen YT-Kanal (zumindestens ist keiner angedacht) und ich mach das nur weil es Spaß macht zu fliegen und ich mich nachher über schöne Aufnahmen freue.
      Also erfülle ich nicht die Kriterien für einen gewerblichen Flug. Und meine Frage war eben, ob ich DANN in irgendeinem Bundesland eine extra-Regelung vorfinden kann, die mir Ärger machen könnte?

      Also liege ich richtig, wenn ich für private Flüge (Sport&Freizeit) in keinem Bundesland irgendwas spezielles beachten muss, außer natürlich die allgemeinen Regeln (Flugverbotszonen usw.)?
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    • balloonix schrieb:

      Eines hat sich weiterhin nicht geändert: es ist nicht privat / gewerblich sondern "zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung" / "zu anderen Zwecken" das Kriterium. Also wenn andere Gründe als Modellflug als Hobby oder Modellflug als Sport hast, bewegst du dich in einer Grauzone. Es gibt durchaus Bereiche, die nicht gewerblich, aber Erlaubnispflichtig sind. Eine Kamera am Kopter ist noch kein Kriterium, um eine AE zu verlangen, wie das mal in RLP üblich war. Wenn du einen Youtube-Kanal mit schönen Videos füllen oder dein frei herumlaufenden Hund aus der Luft überwachen möchtest, kann das durchaus als erlabnispflichtiges Fliegen angesehen werden.
      Einfach weil es gerade passt, ich allerdings keine neue Diskussion beginnen möchte oder ein neues Thema....:
      dann wären ja auch Bilder die ich erstelle mit dem Hintergrund Sie in einem Forum zu zeigen auch schon eher im Bereich des gewerblichen Nutzens angesiedelt???

      Wenn die Frage unpassend ist, nehme ich Sie gerne wieder raus!

      Grüße aus dem Norden!
    • Wenn die Bilder bei einem Flug angefallen sind, der nur für Sport und Freizeitgestaltung durchgeführt wurde, das Forum dir dafür kein Geld zahlt und es auch keine Werbung für deine Firma sein soll, dann ist das nicht gewerblich.
      So habe ich das jedenfalls verstanden aus den 1000 unterschiedlichen Informationen über das Thema.
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    • Wie @balloonix oben schon anmerkte, nicht alles abseits der "Sport und Freizeitgestaltung" ist gleich gewerblich! Es ist somit ein Trugschluss, kategorisch davon auszugehen, dass nur weil kein Geld fließt oder weil man es nicht gewerblich macht, ein Flug automatisch erlaubnisfrei und unter Modellflugbedingungen ist. Es ist vielmehr überall zu lesen "insbesondere gewerblich", was bedeutet, dass ein gewerblicher Flug auf jeden Fall erlaubnispflichtig wird, bspw. durch eine AE.
      Das ist ein kleiner aber (nicht so) feiner Unterschied.

      Faustformel: Wenn man aus Spass an der Freude fliegt und dabei auch aufnimmt, dann ist es ein erlaubnisfreier Modellflug. Hat man bei der Aufnahme etwas anderes im Sinn oder verfolgt man ein bestimmtes Ziel, nicht nur aber vor allem (insbesondere) ein gewerbliches ;) , oder profitiert in irgendeiner Form jemand anderes von meinen Aufnahmen, dann ist der Aufstieg zweckgebunden und fällt eben nicht mehr kategorisch in die Freizeitgestaltung.

      Aber: Sind Drohnen mein Hobby, und ich tausche mich gern mit Gleichgesinnten auch in Foren dazu aus, hat eben auch eine zu diesem Zweck gefertigte Aufnahme, die ich im Forum an diesen Personenkreis veröffentliche, Freizeitcharakter. Demgegenüber ist der Personenkreis bei einer Veröffentlichung auf beispielsweise YouTube nicht zielgerichtet bzw. beschränkt, zudem spielen noch andere Interessen eine Rolle (selbst die von YouTube), daher kommt es hier auf die Bewertung des EInzelfalls an, sowohl hinsichtlich des Erstellers als auch hinsichtlich seiner Aufnahme / Aufnahmen. So ausdrücklich meine persönliche Interpretation.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()