Hallo,
mich würde mal interessieren, wie ihr die Frage nach dem Einverständnis des Grundstückseigentümers bzgl. Start und Landung regelt, wenn ihr außerorts, z.B. auf einem Feldweg aufsteigen wollt.
Da ist es ja quasi unmöglich, den Eigentümer zu ermitteln ohne vorher aufs Grundbuchamt zu rennen.
Schönen Gruß
Hendrik
mich würde mal interessieren, wie ihr die Frage nach dem Einverständnis des Grundstückseigentümers bzgl. Start und Landung regelt, wenn ihr außerorts, z.B. auf einem Feldweg aufsteigen wollt.
Da ist es ja quasi unmöglich, den Eigentümer zu ermitteln ohne vorher aufs Grundbuchamt zu rennen.
Schönen Gruß
Hendrik