Einverständnis des Grundstückseigentümers bei Aufstieg außerorts?

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    • Einverständnis des Grundstückseigentümers bei Aufstieg außerorts?

      Hallo,

      mich würde mal interessieren, wie ihr die Frage nach dem Einverständnis des Grundstückseigentümers bzgl. Start und Landung regelt, wenn ihr außerorts, z.B. auf einem Feldweg aufsteigen wollt.
      Da ist es ja quasi unmöglich, den Eigentümer zu ermitteln ohne vorher aufs Grundbuchamt zu rennen.

      Schönen Gruß

      Hendrik
    • Schwierige Frage.
      ich orientiere mich da gerne am

      Strafgesetzbuch (StGB)
      § 123 Hausfriedensbruch


      (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft
      (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

      Das heißt Starten oder Landen und wenn man aufgefordert wird das zu lassen, zusammenpacken.
    • Okay, verständlich. Bezieht sich aber auf "befriedetes Besitztum" (d.h. Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück bzw Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist.)

      Das würde auf einen Acker schonmal nicht zutreffen.

      Und es geht ja auch nur um das Betreten, nicht um die Nutzung zum Drohnenstart.
    • Superheld schrieb:

      Okay, verständlich. Bezieht sich aber auf "befriedetes Besitztum" (d.h. Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück bzw Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist.)

      Das würde auf einen Acker schonmal nicht zutreffen.

      Und es geht ja auch nur um das Betreten, nicht um die Nutzung zum Drohnenstart.

      Ein Acker oder eine Wiese ist erkennbar, auch wenn kein Zaun o.ä. vorhanden ist! Diese sind nicht Gemeineigentum, sondern haben einen Besitzer, der eine Starterlaubnis geben müsste, wenn von seinem Grundstück gestartet werden soll.
      Schwierig ist es bei Wirtschaftswegen u.ä. Da könnte die Gemeinde/ Stadt ggfs. mitreden.
    • Alles was befriedet ist, bedarf zum Betreten (und zukünftig zur Nutzung für Starts und Landungen) einer Erlaubnis, so ist das nun mal. Ein "Jo, mach mal" reicht. ;) Ob man es bei irgendeiner umzäunten Kuhweide trotzdem macht, ist ein anderes Thema.
      Ansonsten sucht man sich halt ein Fleckchen Freie Landschaft, beachtet dabei aber selbstverständlich die örtlichen Nutzungseinschränkungen vor allem in LSG und NSG. Das sollte reichen, denn es handelt sich ja als Hobbyist um einen Aufstieg in der Freizeit zum Zwecke der Erholung. Und dafür braucht man keine Erlaubnis. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • @ Rodau: " in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert" - das ist ein Acker oder eine Wiese ohne Zaun sicherlich nicht.
      @ skyscope: Es geht mir nicht nur um die Freizaitflüge, sondern auch um gewerbliche. Und da steht als NB 1 in meiner AE drin, dass ich das Einverständnis brauche..... (stillschweigend Einverständnis voraussetzen geht ja auch nicht).

      Ich habe parallel mal nach einer praktikablen Lösung beim Regierungspräsidium nachgefragt. Mal schauen, ob ich da eine Antwort bekomme.
    • Superheld schrieb:

      @ skyscope: Es geht mir nicht nur um die Freizaitflüge, sondern auch um gewerbliche. Und da steht als NB 1 in meiner AE drin, dass ich das Einverständnis brauche...
      Das wurde in Deiner Eingangsfrage aber nicht deutlich.
      Dann frage ich mich allerdings, wo das Problem ist: Auflagen sind Auflagen. Keine Erlaubnis, keine AE.
      Ich starte mit AE eigentlich immer von irgendeinem Grundstück mit schriftlicher Erlaubnis, schon aus Doku-Zwecken, und weil ich mir dabei gleich die Rechte an allen entstehenden Bildern einräume. ;)
      Ansonsten gibt es "Freie Landschaft" wie oben für AE-Inhaber auch, ausser bei "ungenutzten Grundstücken", die ja trotzdem irgendwem konkret gehören.
    • Vorbereitungen zu meinen ersten nichtgewerblichen Flügen von einer nahen Wiese aus

      Ich habe...

      ... in Google Earth in der Satelliten-Ansicht (90° vertikal) einen Screenshot gemacht und die Koordinaten aufgeschrieben,
      ... diese Dateien per E-Mail an das zuständige Katasteramt gesendet und angefragt, ob sie mir den Namen des Besitzers nennen können,
      ... den Namen erhalten und im Telefonbuch gesucht,
      ... Schwierigkeiten gehabt, den richtigen Besitzer zu finden,
      ... bei einer Radtour nahe der Wiese einen Landwirt bei der Knickpflege angetroffen und ihn gefragt, ob er Herrn M. kenne,
      ... von ihm erfahren, dass er es selbst ist und ihn um seine Erlaubnis gebeten, von der Wiese aus zu starten,
      ... seine Erlaubnis sofort bekommen unter der Bedingung, dass ich dort nicht fliege, wenn Tiere auf der Weide sind.
    • Vor meiner E-Mail hatte ich noch beim Katasteramt angerufen und mein Anliegen geschildert. Eine freundliche Sachbearbeiterin hat mir mitgeteilt, dass für private Zwecke solche Auskünfte erteilt werden. Ich sollte nur nicht zu oft anfragen. Die Adresse hat man mir aber nicht mitgeteilt, nur den Namen. Und das war in diesem Fall leider nicht so hilfreich, da es davon mehrere im Telefonbuch gegeben hat. Hier half dann nur der Zufall.

      Um meinen ersten gewerblichen Auftrag eines Luftfotos von der Rader Hochbrücke durchführen zu können, war schon etwas detektivische Fleißarbeit vonnöten.
      Der ermittelte Vorbesitzer des schmalen Startplatzes war eine nicht mehr existierende Firma, dessen Nachfolger ich dann erst mithilfe der freundlichen Ordnungsbehörden ermitteln konnte.
    • Superheld schrieb:

      Hallo,

      mich würde mal interessieren, wie ihr die Frage nach dem Einverständnis des Grundstückseigentümers bzgl. Start und Landung regelt, wenn ihr außerorts, z.B. auf einem Feldweg aufsteigen wollt.
      Da ist es ja quasi unmöglich, den Eigentümer zu ermitteln ohne vorher aufs Grundbuchamt zu rennen.

      Schönen Gruß

      Hendrik
      Wir sollten die Klärung dieser Frage aufteilen in Vorgehen
      1. bei privaten Freizeit-und Sportflügen,
      2. bei gewerblichen Flügen.

      Beispiel: Ich bin zum Freizeitfliegen an einem sonnigen Nachmittag an eine Wiese mit Acker uneingefriedet ca. 1000m lang und 500m breit gekommen und dort gestartet.
      Nach ca. 20 Minuten kam der vermutliche Eigentümer mit Traktor, bemerkte mich beim Fliegen, zog seine Bahnen immer näher und hielt schliesslich interessiert bei mir an. Wr hatten ein nettes Gespräch, er liess sich Vieles erklären. Das Thema Genehmigung wurde nicht angeschnitten.

      Hätte ich gewerblich fliegen wollen, hätte ich dieses umständliche Procedere mit Eigentümer ausfindig machen und Genehmigung holen, angewendet.
      Ansonsten wären ja spontane Freizeitflüge in ähnlichem Umfeld garnicht mehr möglich.

      Gruss Dieter
    • Wenn der Besitzer kommt und möchte, das ich sein "Gelände" vrlasse, lade ich und packe zusammen. Meist sind die Leute (oft Bauern) aber recht interessiert. Dann komme ich gerne ins Gespräch. Meist biete ich dann einen Fild von seinem Hof an. Das kommt immer gut!
      Zweiter zu sein heißt erster Verlierer zu sein
    • Baufuchs schrieb:

      Wenn der Besitzer kommt und möchte, das ich sein "Gelände" vrlasse, lade ich und packe zusammen. Meist sind die Leute (oft Bauern) aber recht interessiert. Dann komme ich gerne ins Gespräch. Meist biete ich dann einen Fild von seinem Hof an. Das kommt immer gut!
      ich denke das wird auch eher die Regel sein. Wir haben hier viele Wiesen weit ab von Wohngebieten und ein Großteil der Besitzer würde damit so umgehen wie in deinem Beispiel. Wichtig ist halt mit dem Platz ordentlich umzugehen und keine Schäden oder gar Teile zu verlieren.

      Kritisch sehe ich aktuell noch den letzten Punkt, wenn auch ich selber es gerne so machen würde. Wir haben in der Nachbarschaft einige interessierte mit ausreichend Platz zum starten (Häuser teilweise 250m auseinander). Bedingt es nicht sofort eine AE wenn ich nach dem Flug ein Bild überlasse? Gut, ich könnte sagen "bitte nicht veröffentlichen", tut er es trotzdem hat er das Urheberrecht verletzt?!?

      Ich denke aber gerade dieses Foto würde viel zu einem positiven Miteinander beitragen und die Gemüter beruhigen ;)
    • Auf der Suche nach einem Startplatz außerhalb der Gemeindegrenze kam ich an einer schönen Wiese vorbei, die ich schon früher einmal mit Genehmigung des Bauern für ein Szenerie-Panorama betreten durfte.

      Dort stand nun ein Schild mit abgebildeten Kühen und dem Text: "Bitte tritt nicht auf mein Futter!"

      Es ist für mich dann klar, das zu respektieren.
    • aerofan schrieb:

      Auf der Suche nach einem Startplatz außerhalb der Gemeindegrenze kam ich an einer schönen Wiese vorbei, die ich schon früher einmal mit Genehmigung des Bauern für ein Szenerie-Panorama betreten durfte.

      Dort stand nun ein Schild mit abgebildeten Kühen und dem Text: "Bitte tritt nicht auf mein Futter!"

      Es ist für mich dann klar, das zu respektieren.
      Na ja, da es Dir der Besitzer erlaubt hat, gilt es für Dich nicht unbedingt. Die Wiese war ja sicher schon immer das Futter für die Kühe.

      Wichtig ist natürlich auch Deine Vorbildfunktion. Wenn Du da jetzt das Gras platt Tritts könnten andere dann auch....

      Allgemein beobachte ich, dass es in letzter Zeit immer öfter vorkommt, dass da rücksichtslos auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, auch bereits bestellten, gelaufen/gespielt/Hunde trainiert.... wird. In meinen Augen eine Rücksichtlosigkeit wo man die Leute ruhig darauf ansprechen sollte.

      Für das Starten des Kopter habe ich mir für mein altes Dreibeinstativ eine kleine Alu-Plattform zugelegt. Die Fläche, wo ich das aufstelle, wird dadurch minimal belastet und ich kann außerdem Unebenheiten optimal ausgleichen.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • aerofan schrieb:

      Der Unterschied ist Dir klar? Und die Intention des Landwirts auch? Verstehe Deinen Einwurf da nicht.

      " Bitte tritt nicht auf mein Futter!"

      "Bitte trampele nicht auf mir herum!"
      Nööh, erklär' mal... . :D

      Wenn ich richtig gerechnet habe, kommt auf einen Drohnenpiloten rd. 0,89 qkm Deutschland.
      Der angerichtete Schaden, wenn überhaupt, dürfte im Promille-Bereich liegen.

      Ich sehe aber schon wieder die Schlagzeile:

      DROHNENPILOTEN VERNICHTEN KOMPLETTE ERNTE

      Laßt die Kirche im Dorf.

      Um aber die Kurve zum eigentlichen Thema zu bekommen, wie wäre es, wenn Du mit dem Besitzer nochmals das Gespräch suchst.