Mögliche Orte zum Fliegen

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    • Mögliche Orte zum Fliegen

      Hallo,
      ich bin drauf und dran mir eine Mavic zuzulegen.
      Die Frage ist nur, ob sich der (finanzielle) Aufwand lohnt, wenn man doch fast nirgends fliegen kann bei uns.
      Wo lässt ihr eure Drohne (rechtskonform?!?) fliegen?

      Sehenswürdigenkeiten scheiden aus (Menschenansammlungen).
      Mein Haus scheidet auch aus - wg. Nachbarn.
      Mein Ort - natürlich auch nicht.
      Draußen in der Prärie - wenn man nach dem Gesetz geht eigentlich auch nicht, weil die landwirtschaftlichen Felder doch ebenso private Grundstücke sind.

      Also, was bleibt dann noch? Staatlicher Forst? ;)

      Gebt mir mal ein paar Tips, damit mir die Kaufentscheidung leichter fällt.
      Eine 4K-Kamera macht nämlich auch nur Sinn, wenn man auch tatsächlich was damit aufnimmt...
    • Mein Haus ist natürlich mein Haus, deshalb heißt es auch "mein Haus".
      Und mit Nachbarn mein ich halt die, die außen rum wohnen, weil die sind zwangsläufig auch drauf, wenn man mal 40-50m übern Boden filmt/fotografiert.

      Der Ort scheidet auch aus - weil das alles private Grundstücke sind - darüber darfst ja net fliegen - ergo...
    • Also nach dem Entwurf der neuen Verordnung wird das überfliegen fremder Wohngrundstücke ohne explizite Erlaubnis verboten sein.
      Es wird schwieriger , aber man kann durchaus fliegen. Es ist auch nicht verboten über Landwirtschaftliches Gelände zu fliegen, nur darf man nicht überall starten. Praktisch wird das aber das kleinere Problem sein.

      Umständlich ist das Fliegen in Kontrollzonen. In manchen geht es ohne extra Genemigung bis 30m, anderswo muss man den Tower anrufen (was aber eigentlich kein Problem ist)

      Außerhalb von Kontrollzonen wird es auch in Zukunft nicht schwieriger. Da werden vermutlich 100m als Höhenlimit einzuhalten sein.

      Wenn man was auf Youtube zeigen will, muss man sich noch mit dem Urhebergesetz beschäftigen und natürlich mit dem Recht am eigenen Bild wenn fremde - nicht nur als beiwerk - auf den Videos zu sehen sind.
      Android OnePlus3T (7.1.1) & Windows 10
    • Sven Schumacher schrieb:

      Außerhalb von Kontrollzonen wird es auch in Zukunft nicht schwieriger. Da werden vermutlich 100m als Höhenlimit einzuhalten sein.
      ... und damit einige Aufnahmen nicht mehr möglich sein, die man bisher problemlos machen konnte, weil man die nötige Höhe nicht mehr erreicht. In der Rubrik Luftbilder habe ich davon gleich mehrere eigene Beispiele:
      Die Achalm - der Reutlinger Hausberg - 200m Höhe
      Schleuse Uelzen - 150m Höhe
      Salmendiger Kapelle im Abendlicht - 150m Höhe

      In den gezeigten Fällen käme man nicht mehr hoch genug, um den Hintergrund des Berges oder die Landschaft aus entsprechendem Winkel aufs Bild zu bringen.
      Gut - dann muß man eben andere Perspektiven wählen oder sich andere Objekte aussuchen, bei denen 100m ausreichen.

      Ich muß aber auch zugeben, daß ich bei den Bildern deutlich mehr aufs Umfeld geachtet habe als sonst, insbesondere wegen eventuell herannahender Flugzeuge.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Sven Schumacher schrieb:

      Also nach dem Entwurf der neuen Verordnung wird das überfliegen fremder Wohngrundstücke ohne explizite Erlaubnis verboten sein.
      Die Heilungschancen einer @Drohneritis sind nach der anfänglichen Euphorie gar nicht so schlecht. Die Mavic-Viren sterben in der Regel durch sich breit machende Langeweile ab. Es wurde auch schon von Spontanheilungen durch verloren gegangene oder abgestürzte Mavics berichtet.
      Die Chancen, dass er wieder gesund ist, bevor die neue Verordnung gilt, sind also groß.
    • So, hab mir eure Aussagen noch mal vorgenommen. Ihr geht natürlich von der noch aktuellen Rechtslage aus - ich von der neuen DrohnenVO, die ab 2017 gelten soll. Das kann zwar noch etwas dauern, da sie scheinbar noch nicht in Kraft ist - aber ich hab nicht vor, mir ein Gerät für 1,5TEUR zu holen, wenn ich es dann nur ein halbes Jahr sinnvoll nutzen kann.

      @benider: deine Kirchenfotos z.B. wären dann hinfällig - Vit.B und Menschenverstand mal nicht berücksichtigt. Es wäre schlicht und ergreifend strafbar.

      Deshalb meine Frage nochmal- was sollen wir dann noch schönes filmen/fotografieren, wenn doch nur Landschaft auf den Bildern sein darf/kann.
    • Bleiben wir mal bei meinen Kirchenfotos. Die sind hier wohl ganz beliebt als Beispielbilder!

      Ich hätte nicht unbedingt über bewohntem Baugrundstück fliegen müssen. Im Osten der Kirche ist ein großer Parkplatz. Ringsrum Straßen. Steht in der neuen Verordnung nicht was von "ausreichend Abstand zu Verkehrswegen"?

      edit: also es nennt sich wohl "Betriebesverbot über "bestimmten" Verkehrswegen." Ohne es zu wissen: Ich schätze die Straße vor der Kirche ist kein "bestimmter" Verkehrsweg. DIe Kirche selbst ist kein Wohngrundstück, der Pfarrer wohnt nebenan. Mit der neuen Verordnung könnte ich also dieses Foto genauso machen, oder?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von benider ()

    • Man kann auch in Zukunft alles das machen, aber man darf dafür nicht einfach ungefragt jemandem über dem haus rumkurven. Das wollen viele nicht oder sie wollen wenigstens gefragt werden.
      "Bestimmte" Verkehrswege sind die Bundesverkehrswege, also Bundesstraßen, Autobahnen und leider auch Flüsse mit Lastschiffen.

      Wenn man da fliegen will, muss man eben bei der entsprechenden Behörde um Erlaubnis fragen. ich gehe davon aus, dass es für manche Dinge auch wieder Ausnahmeregeln geben wird. So ist zur Zeit das Fliegen in der CTR der meisten großen Flughäfen in einer Entfernung von mehr als 1,5km und einer Höhe unter 30m erlaubnisfrei. Ich sag mal so... wenn tausende Drohnenpiloten den Behörden mit Anträgen auf den Sack gehen, dann denken die sich da schon was aus, wie sie einen Kompromiss zwischen Sicherheit und Bequemlichkeit finden. Die sind ja auch ein bisschen faul :D
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    • RC-Role schrieb:

      Sven Schumacher schrieb:

      Also nach dem Entwurf der neuen Verordnung wird das überfliegen fremder Wohngrundstücke ohne explizite Erlaubnis verboten sein.
      Die Heilungschancen einer @Drohneritis sind nach der anfänglichen Euphorie gar nicht so schlecht. Die Mavic-Viren sterben in der Regel durch sich breit machende Langeweile ab. Es wurde auch schon von Spontanheilungen durch verloren gegangene oder abgestürzte Mavics berichtet.Die Chancen, dass er wieder gesund ist, bevor die neue Verordnung gilt, sind also groß.
      Hähä, stimmt genau! Das Fliegen mit einer Photodrone ist - wenn man vorher Modellflugzeuge oder Helis hatte - stinklangweilig. Lohnt sich also nur wegen der Luftbilder und genau so werden die Dinger ja auch zukünftig angepriesen: Automatisierte Photoplattformen, die Kamerabewegungen, die vor wenigen Jahren nur Profis vorbehalten waren, per App durchführen bzw. Flugpläne abfliegen und automatisiert dabei filmen usw. Wem DAS keine Freude bereitet, der sollte die Drone aus seinen Gedanken streichen, denn die Erfolgserlebnisse beim fliegen bleiben aus, das hat man sofort drauf.

      Leider vergrößert sich in der Tat der Spalt zwischen dem, was die Dinger dürfen und was sie können. (Automatisiertes Fliegen in Sichtweite... was soll der Käse?) Follow me Funktion und auf einmal springt ein Privatgrundstück oder eine "Menschenansammlung" ins Bild usw. und was dann... oje oje

      In der Praxis ist das ganze deutlich entspannter, Interesse überwiegt der Skepsis und wenn man sich ein wenig verantwortlich verhält, ist eigentlich alles ok.
      DJI Mavic pro
    • "großer Mist" ist relativ.
      Ich empfinde allein schon die Kennzeichnungspflicht (kommt nach 6 Monaten nach Erlass) als solchen, weil ich keine große Lust hab, an meine Mavic (und ja, "meine" - gerade bestellt) einen popeligen Adressaufkleber zu klatschen.
      Wobei ein einfacher Aufkleber ja nicht ausreichen wird, da er ja feuerfest sein muss - ergo Alu-Plakete oder so.
      Schief angebracht (und dazu bin ich durchaus in der Lage) bringt das mein ganzes Gerät in "Schieflage".

      Und wir sind uns drüber einig, nicht einig zu sein, was die Kirchenfotos anbelangt - da du ja zwangsläufig auch private Häuser und Grundstücke drauf hast (unabhängig davon, von wo aus du startest) - oder ist der Supermarkt nicht in privater Hand?
      Nicht falsch verstehen - ich will nur die Grenzen des machbaren bzw. rechtlich erlaubten ausloten, aber auch keine Streit vom Zaun brechen.
    • Drohneritis schrieb:

      "großer Mist" ist relativ.
      Ich empfinde allein schon die Kennzeichnungspflicht (kommt nach 6 Monaten nach Erlass) als solchen, weil ich keine große Lust hab, an meine Mavic (und ja, "meine" - gerade bestellt) einen popeligen Adressaufkleber zu klatschen.
      Wobei ein einfacher Aufkleber ja nicht ausreichen wird, da er ja feuerfest sein muss - ergo Alu-Plakete oder so.
      Schief angebracht (und dazu bin ich durchaus in der Lage) bringt das mein ganzes Gerät in "Schieflage".

      Und wir sind uns drüber einig, nicht einig zu sein, was die Kirchenfotos anbelangt - da du ja zwangsläufig auch private Häuser und Grundstücke drauf hast (unabhängig davon, von wo aus du startest) - oder ist der Supermarkt nicht in privater Hand?
      Nicht falsch verstehen - ich will nur die Grenzen des machbaren bzw. rechtlich erlaubten ausloten, aber auch keine Streit vom Zaun brechen.
      Hi,
      das mit dem Adresskleber dürfte deine Mavic gerade so aushalten. Eine Zeit lang spuckte im Inet ein Video tausendfach herum auf dem eine Mavic im Flug regelrecht vergewaltigt wurde. Ich schätze einen wenige Gramm schweren Kleber trägt die Mavic gerade noch so...

      Nein, nein bitte kein Streit! ;) Das fotografieren von Häusern ist, glaube ich, nicht verboten! Das wird doch jeden Tag hunderttausendfach gemacht. Nicht nur aus der Luft, auch vom Boden. Aber in einem Punkt hast du Recht. Man sollte aufpassen, wenn man einen Ort filmt, der von der Straße etc. nicht einsehbar ist. Einfach mal über die Hecke fotografieren ist also weniger empfehlenswert. Auf dem Foto der Kirche sieht man links einen großen Garten. Allerdings so klein, dass darauf die verscharrten Leichen nicht mehr zu erkennen sind. Google mal nach "Beiwerk", das ist auch sehr interessant.. und schwammig.
    • @Drohneritis Es geht nicht darum, dass alle einverstanden müssen, deren Grundstück auf einem Foto irgendwo zu SEHEN sein könnte!
      Es geht darum, dass die Drohne nicht über einem Wohngründstück fliegen darf, ohne Erlaubnis.

      Und ich kann das verstehen! Ich kenne genug Leute denen es einfach nicht behagt, wenn da so eine Hornissen-Spinne über dem Haus oder Garten in der Luft rum düst. Vor allem, wenn sie nicht mal wissen was die da macht.
      Ein nettes Gespräch, vielleicht ein paar schöne Aufnahmen zeigen und erklären was man vor hat. Das hilft Türen öffnen.

      Solange man aber nicht gezielt ein fremdes Grundstück filmt und nicht drüber rumfliegt, kann der betreffende nichts dagegen machen. Das war und bleibt erlaubt, wenn die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben. Also Keine Personen erkennbar sind, außer als Beiwerk und kein privater Lebensbereich verletzt wird. Und das war auch jetzt schon nicht anders.
      Android OnePlus3T (7.1.1) & Windows 10
    • Sven Schumacher schrieb:

      @Drohneritis
      1. Es geht nicht darum, dass alle einverstanden müssen, deren Grundstück auf einem Foto irgendwo zu SEHEN sein könnte!
      2. Es geht darum, dass die Drohne nicht über einem Wohngründstück fliegen darf, ohne Erlaubnis.
      Es ist aktuell deshalb nicht so simpel (und wird es auch zukünftig nicht sein), weil durch Drohnen mit Kameras so viele verschiedene Normen und Gesetze tangiert sind. Es hilft, zu strukturieren und grundsätzlich mal zunächst zu unterscheiden:

      1. ist Privatrecht und teilweise Strafrecht (Datenschutz, höchstpers. Lebensbereich), hat aber mit Luftrecht und damit mit LuftVG, LuftVO, LuftVZG oder der Neuverordnung nichts zu tun.
      2. ist Luftrecht, hat mit Privatrecht nichts zu tun. Logischerweise wurde u.a. dieser Passus aber aufgenommen, um privat- und strafrechtlichen Verfehlungen vorzubeugen.