skyscope schrieb:
Genau das habe ich heute Morgen für drei Luftfahrtbehörden gemacht, da du ja bereits das letzte Mal weder mit einem Nachweis der vermeintlichen Bestätigung, noch mit der Luftfahrtbehörde rausrücken wolltest. Siehe beispielsweise Privathaftpflichtversicherung// Gebrauch von Luftfahrzeugen ff.GThomas schrieb:
Die Bestätigung, dass meine PHV inkl. der Versicherungsbestätigung so ok ist kam auf Anfrage von der Landesluftfahrtbehörde HH und von der Bundesluftfahrtbehörde. Mache Dir selber die Mühe da anzufragen, dann hast Du ein "Original". Bringt ja sonst nur weitere Infragestellungen.skyscope schrieb:
Wie geschrieben, Nachweis bitte, Du wirst ja eine Bestätigung haben. Und um welche Luftfahrtbehörde geht es denn?GThomas schrieb:
Aber wie schon geschrieben, etwas anderes verlangt die Luftfahrbehörde hier auch nicht von mir.
Was ist denn eigentlich daraus geworden??? Ist ja eine Weile her seit dem 27.07....
Ich hatte ebenfalls die Luftfahrtbehörde in NRW angeschrieben und gefragt, was sie denn eigentlich genau als Nachweis benötigen bzw. anerkennen.
Als Antwort erhielt ich bereits einen Tag später:
"Weitere Hinweise gibt es nicht dazu. Es wird lediglich von uns der Nachweis angefordert oder im Rahmen einer notwendigen Erlaubnis als Auflage formuliert, dass für die Regulierung von Personen – und Sachschäden durch den Betrieb des UAS eine ausreichende Haftpflichtversicherung nach den Vorschriften §§ 37. 1a), 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i. V. m. § 101 ff. Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) besteht."
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