Copterfotografie in der Stadt

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    • Copterfotografie in der Stadt

      Hallo zusammen,

      hat schon einmal jemand von euch Erfahrungen damit gesammelt, wie es mit Strafen bei unerlaubten Flügen in Städten aussieht?
      Ich habe immer Abstand davon genommen in der Stadt zu fliegen, finde aber immer mehr Profile wie dieses und natürlich
      juckt es mir da sowohl selber in den Fingern, als dass ich mich auch ärgere, dass ich so doof bin mich an die Regeln zu halten.
      instagram.com/skeye_photo/


      Was meint ihr steht da so im Raume, wenn man einfach auf outlaw macht und auffällt?
      • In Köln Aufstieg von öffentlichen Flächen verboten gem. Satzung, Bussgeld bis 250 € gem. Bussgeldkatalog Köln.
      • Bei Verstoss gegen die Bestimmungen zu Wohngebieten, Bundesstrassen, Bundeswasserstrassen, Bahnstrecken, Krankenhäusern, Flughafen und Heli-Ports, Kontrollzonen - alles in Köln vorhanden - Bussgeld bis 50.000 € gem. § 44 Absatz 1 Nummer 17 d LuftVO
      • Bei Verstoss gegen Strafvorschriften - z.B. gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr ggfls. beim Start vom Bürgersteig, gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr und bspw. Hausfriedensbruch (Start von irgendeinem befr. Grundstück), Verletzung von höchstpersöhnlichen Lebensbereichen - Freiheitsstrafe oder Geldstrafe in unbestimmter Höhe.
      • Passiert noch was, kann man dazu noch Schadenersatz in unbestimmter Höhe addieren, gegebenenfalls Dauer-Zahlungen bei Personenschäden (kein Versicherungsschutz)
      Ja, man ist schon wirklich doof, sich an die Regeln zu halten. Abgesehen davon, dass die ja alle sowieso keinen keinen Sinn machen. :rolleyes:
    • Danke für eure Anworten, das war schon sehr hilfreich.
      Wer genau mitliest, sieht, dass ich eben nicht gegen diese Regeln verstoße und mich lediglich ärgere dass manch einer einfach nichts drauf gibt und
      fliegt wann und wo auch immer er will. Da ich selber bestimmt auch gerne ähnliche Motive aus der Luft fotografieren würde, ärgere ich mich dann halt
      und ich denke mal, das Jucken in den Fingern dürfte hier der ein oder andere auch schon verspürt haben.
      Dass man dann am Ende regelkonform bleibt, versteht sich eigentlich von selber (dachte ich).


      Aber ihr habt die Antwort ja geliefert: Wenn man den Outlaw macht und einfach wild durch die Stadt düst. erwartete einen im schlimmsten Falle eine derartige
      Packung, dass man jeden einzelnen nachgewiesenen Flug jahrelang bitter bereut. Ist ja auch gut so :)
    • dschinga schrieb:

      Hallo zusammen,

      hat schon einmal jemand von euch Erfahrungen damit gesammelt, wie es mit Strafen bei unerlaubten Flügen in Städten aussieht?
      Ich habe immer Abstand davon genommen in der Stadt zu fliegen, finde aber immer mehr Profile wie dieses und natürlich
      juckt es mir da sowohl selber in den Fingern, als dass ich mich auch ärgere, dass ich so doof bin mich an die Regeln zu halten.
      https://www.instagram.com/skeye_photo/


      Was meint ihr steht da so im Raume, wenn man einfach auf outlaw macht und auffällt?
      Die Bilder dürften auch unter Beachtung der geltenden Regeln entstanden sein können. Wenn ich die Stadtordnung Richtig interpretiere, dann ist der Aufstieg von Modellflugzeugen auf öffentlichen Flächen verboten. Mit Erlaubnis des Eigentümers darf man aber von privaten Flächen starten. Und der Überflug öffentlicher Flächen ist nicht verboten.
    • balloonix schrieb:

      Die Bilder dürften auch unter Beachtung der geltenden Regeln entstanden sein können.
      Zor Info, die Höhe des Giebels der Schiffe ist 61m. Wer nun glaubt, für alle diese Bilder gab es Einzelerbaubnisse für eine Mavic :) , hat die Verfahren dazu für Köln noch nicht selbst durchlaufen, und sollte das dann mal machen (bzw. im Falle der Dom-Nahaufnahmen versuchen zu machen).
    • Soweit mit dem "Drohnenexperten" meiner Wahl besprochen, ist der Flug innerhalb der Stadtgrenzen schon mal per sé verboten.
      Hinzu kommt die NFZ durch CGN, die die meisten interessanten Objekte abdeckt. Dann sind noch 100m Abstand zur Bundeswasserstraße Rhein einzuhalten und die meisten öffentlichen Räume gehören der Stadt Köln, die dann quasi entscheiden müsste, ob gestartet und gelandet werden kann.
      Die Panoramafreiheit hierzulande lässt wiederum einiges zu und z.B. der Dom ist durch das Alter schon mal nicht mehr architektonisch geschützt.

      Trotzdem werden in Köln gewerbliche Aufnahmen getätigt, vor allem von Film und Fernsehen. Dafür müssen dann warscheinlich Sonderaufstiegsgenehmigungen aus Düsseldorf, Freigaben des Towers, der Stadt, des Ordnungsamts/Polizei, der WSV vorliegen und Gerüchten nach scheint gerade die Stadt gerne zu verlangen, dass in einem bestimmten Radius um den Piloten der öffentliche Raum fachgerecht abgesperrt wird.

      Quasi für den kleinen Luftbildfan ein rechtlicher Wust, der sich höchstwarscheinlich nicht lohnt :D also ab nach HongKong, wo scheinbar noch keine Regelungen vorliegen...
    • dschinga schrieb:

      Trotzdem werden in Köln gewerbliche Aufnahmen getätigt, vor allem von Film und Fernsehen. Dafür müssen dann warscheinlich Sonderaufstiegsgenehmigungen aus Düsseldorf, Freigaben des Towers, der Stadt, des Ordnungsamts/Polizei, der WSV vorliegen und Gerüchten nach scheint gerade die Stadt gerne zu verlangen, dass in einem bestimmten Radius um den Piloten der öffentliche Raum fachgerecht abgesperrt wird.

      So ist es. Hinzu kommt, dass eine gewisse Redundanz des Kopters hinsichtlich der Bewilligungsbereitschaft recht förderlich ist, und damit sind nicht doppelter Kompass oder IMU gemeint.
      Düsseldorf ist im Stadtgebiet bspw. so rigide, dass man - je nach Tagesform des Sachbearbeiters - auch schon mal eine LBA-Zertifizierung des Copters forderte. Oder anders gesagt: Keiner fliegt mit oder ohne Erlaubnis mit einem Quadcopter über die Kö.
      Das meinte ich oben, dass man es doch mal mit Mavic, Phantom & Co. versuchen könne, für Nahaufnahmen des Doms eine Erlaubnis zu erhalten. Denn Versuch macht kluch. ;)

      dschinga schrieb:

      Die Panoramafreiheit hierzulande lässt wiederum einiges zu und z.B. der Dom ist durch das Alter schon mal nicht mehr architektonisch geschützt.

      Panaromafreiheit und Multikopter schliesen sich einander aus, Stichwort technisches Hilfsmittel.
    • Hallo, heute wollte ich im Stadtpark (Thüringen) meine Typhoon H fliegen lassen. Vorsichtshalber habe ich die örtliche Polizeiinspektion angerufen und informiert. Der freundliche Beamte sagte mit, dass ich eine Allgemeinverfügung benötige und den Flug beim Ordnungsamt vorher schriftlich anmelden und genemigen lassen muss, wenn es sich um ein "UAS" handelt. Ich könne nicht einfach fliegen wie ich will.

      Ich bin zu PI gefahren und habe mit dem Beamten direkt gesprochen. Er gab mir eine "Allgemeinvefügung" siehe Link die muss ich Unterschrieben und immer mitführen (Stand 01.12.2015).

      Stimmt es, dass ich mit meinem Kopter (Typhoon H ohne RS) den Flug beim Ordnungsamt anmelden muss? Die Links auf der Seite des thüringer Verwaltungsamtes (Link) funktionieren leider nicht mehr.


      Auch steht dort, dass ich eine Allgemeinerlaubnis bis 5 kg bei der Thüringer Luftfahrbehörde (Thüringer Landesverwaltungsamt) beantragen muss.

      Ich bin grad total verwirtt... Kann mich jemand aufklären?


      Viele Grüße