Aufstiegserlaubnis Österreich

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich hab's mal nachgefragt und bekam folgende Antwort (hier aus dem Forum):
      In Österreich gilt seit 1.1.2014 eine neue Regelung, wobei zwischen gewerblichen Flug und nicht gewerblichen Flug unterschieden wird.
      Wenn ein Fotoapparat transportiert wird, nimmt die Behörde automatisch einen gewerblichen Flug an (Zweck des Fluges)Das Anmelden ist in Österreich langwierig und teuer (Geräteprüfung durch Austro Control = Luftfahrtbehörde), danach für jedes einzelne Ereignis weitere Gebühren, mit einem Quatrokopter bekommst du, wegen der Absturzgefahr bei Motorausfall ohnehin nur eine Zulassung für unbewohntes, unbebautes Gebiet.
      Gruß Andreas
    • Es gilt aber §24c LFG:

      "§ 24c. (1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte, die selbständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden können und
      1. in einem Umkreis von höchstens 500 m und
      2. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst,
      betrieben werden.

      (2) Flugmodelle mit einem Gewicht bis einschließlich 25 kg dürfen ohne Bewilligung gemäß Abs. 3 betrieben werden. Der Pilot hat stets darauf zu achten, dass durch den Betrieb dieser Flugmodelle keine Personen oder Sachen gefährdet werden.

      (3) Flugmodelle mit einem Gewicht über 25 kg dürfen nur mit Bewilligung der Austro Control GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständigen Behörde betrieben werden...."

      Das mit der Kamera und den Fotos unterliegt nicht dem LFG, sondern dem Datenschutzgesetz und hat nichts mit dem Fliegen selbst zu tun. Auch
      die Kamera darf drauf sein und die darf auch den Flug übertragen, solange man Sichtkontakt innerhalb der Grenzen hat.

      Das heißt, dass der Vision und Vision+ in Österreich ohne Genehmigung für nicht gewerbliche Zwecke betrieben werden darf. Lasst Euch nicht
      verrückt machen.
    • ich habe eine DJI Phantom 2 Vision + mit Haftpflichtversicherung und Aufstiegsgenehmigung für Bayern.

      Gerade hätte ich einen Auftrag aus Tirol, daher beschäftige ich mich auch grad mit dem Thema "Drohne in Österreich" und habe hier was gefunden:
      bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/drohnen/

      unter anderm folgendes:
      ... ist darauf zu achten, dass – sobald das unbemannte Gerät für den Zweck von Kamera- oder Filmaufnahmen eingesetzt wird – dieses als unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1 gilt und daher eine Betriebsbewilligung erforderlich ist. ....

      Somit ist also bei Kamera immer eine Betriebsbewilligung erforderlich.

      Meine Frage wäre:
      Hat jemand von euch schon eine Betriebsbewilligung für eine Phantom 2 Vision + in Österreich?
      Wenn ja, in welche Kategorie habt Ihr euuch einstufen lassen? (A-D)
      Was kostet die Betriebsbewilligung?
      DJI PHANTOM 2 Vision +
    • @Old fart:OK, 240,- EUR wenn das einmalig ist, geht ja noch (in BY sind es 120,- für 2Jahre)
      Aber die Anforderungen die ich nach und nach finde, sind ja erheblich.

      @Knarfboy: Gute Idee... wär wirklich nicht weit (Zielobjekt liegt vielleicht 1,5km hinter der Grenze), da könnt ich noch in BY steuern ;) Oder noch besser: starkes Teleobjektiv drauf, dann brauch ich nicht rüberfliegen. Blöd: die Südseite muß ich von Italien aus fotografieren
      DJI PHANTOM 2 Vision +