Guten Morgen,
ich weiß, das ist ein ganz heißes Eisen, was ich hier anspreche. Bitte KEINE allgemeinen Diskussionen oder 'Hassreden'.
Ich fange mit der Drohnenfliegerei gerade erst an und versuche mir den nötigen Überblick zu verschaffen. Dabei habe ich jetzt ganz konkret (!) EINE Frage:
Bisher hatte ich es so verstanden, dass ich innerhalb der Kontrollzone D um einen Flughafen GRUNDSÄTZLICH eine Drohne noch nicht mal auf Hüfthöhe bringen darf.
Nun finde ich heute morgen diesen Link:
dfs.de/dfs_homepage/de/Service…elle%20|%20%22Drohnen%22/
Zitat:
Die Freigabe gilt für Aufstiege in den 16 von der DFS betreuten Kontrollzonen unter folgenden Auflagen generell als erteilt:
Eine ähnliche Formulierung findet sich auf der Seite des BMVI:
bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html
Zitat aus dem FAQ PDF Absatz 5i:
Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist grundsätzlichverboten
...
i) unbeschadet des § 21 in Kontrollzonen, es sei denn, die Flughöhe übersteigt nicht 50Meter über Grund
Verstehe ich das falsch, wenn ich das so interpretiere, dass ich also unter 50m Flughöhe meine Drohne fliegen darf, wenn ich 1,5km vom Zaun weg bin???
WOHLGEMERKT: Die ganze anderen Regeln muss man natürlich auch noch beachten ... Strassen, Menschenansammlungen, usw. usf.
Auf DIE bezieht sich meine Frage aber nicht und da möchte ich KEINE Diskussion lostreten!
Danke im Voraus für jede fachlich bezogene Antwort und jeden der sich eine OffTopic Antwort verkneift! Denn ganz im Ernst, der gesperrte 13-Seiten-Post ist für jemanden, der sich informieren will, keine Freude.
Guten Flug und gutes Wetter
Gruß Andi
ich weiß, das ist ein ganz heißes Eisen, was ich hier anspreche. Bitte KEINE allgemeinen Diskussionen oder 'Hassreden'.
Ich fange mit der Drohnenfliegerei gerade erst an und versuche mir den nötigen Überblick zu verschaffen. Dabei habe ich jetzt ganz konkret (!) EINE Frage:
Bisher hatte ich es so verstanden, dass ich innerhalb der Kontrollzone D um einen Flughafen GRUNDSÄTZLICH eine Drohne noch nicht mal auf Hüfthöhe bringen darf.
Nun finde ich heute morgen diesen Link:
dfs.de/dfs_homepage/de/Service…elle%20|%20%22Drohnen%22/
Zitat:
Die Freigabe gilt für Aufstiege in den 16 von der DFS betreuten Kontrollzonen unter folgenden Auflagen generell als erteilt:
- Der Mindestabstand zur Flugplatzbegrenzung beträgt: 1,5 km.
- ...
- Maximale Flughöhe des Flugmodells: 50 m
- Maximale Flughöhe des unbemannten Luftfahrzeugs: 50 m
Eine ähnliche Formulierung findet sich auf der Seite des BMVI:
bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html
Zitat aus dem FAQ PDF Absatz 5i:
Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist grundsätzlichverboten
...
i) unbeschadet des § 21 in Kontrollzonen, es sei denn, die Flughöhe übersteigt nicht 50Meter über Grund
Verstehe ich das falsch, wenn ich das so interpretiere, dass ich also unter 50m Flughöhe meine Drohne fliegen darf, wenn ich 1,5km vom Zaun weg bin???
WOHLGEMERKT: Die ganze anderen Regeln muss man natürlich auch noch beachten ... Strassen, Menschenansammlungen, usw. usf.
Auf DIE bezieht sich meine Frage aber nicht und da möchte ich KEINE Diskussion lostreten!
Danke im Voraus für jede fachlich bezogene Antwort und jeden der sich eine OffTopic Antwort verkneift! Denn ganz im Ernst, der gesperrte 13-Seiten-Post ist für jemanden, der sich informieren will, keine Freude.
Guten Flug und gutes Wetter
Gruß Andi