Hallo liebe Drohnen-Forums-Mitglieder,
ich bin ganz neu hier und hätte direkt mal eine Frage. Vielleicht kennt sich ja jemand besonders genau mit dem Thema aus. Man verzeihe mir etwaige Fehler bei der Erstellung meiner Nachricht. Vielen Dank schon einmal an alle im Voraus für Tipps und Meinungen.
In meinem Nachbarort steht ein Haus zurZwangsversteigerung. Dieses ist nicht mehr bewohnt (die Fenster sind mitBrettern vernagelt und die Tore zum Grundstück mit Ketten gesichert). Da ichmich dafür interessiere, dieses Grundstück eventuell zu erwerben, wollte ichmir ein Bild vom Grundstück machen (es gibt keine Besichtigungen desGrundstücks und man würde quasi die "Katze im Sack kaufen"). Da dasGrundstück unzugänglich (Tore mit Ketten verschlossen) ist, habe ich mich dazuentschlossen, meine private "Drohne" (korrekterweise Quadcopter) vonöffentlichem Grund über das betreffende Grundstück geflogen und Aufnahmen desleerstehenden Hauses gemacht.
Nach etwa 10 Minuten meldete sich eine Nachbarin desleerstehenden Hauses über ihren Zaun empört zu Wort und fragte, was ich dortmachen würde. Sie hätte die über dem leerstehenden Haus fliegende Drohnegefilmt und könnte sich nicht vorstellen, dass das erlaubt sei. Außerdem warihr die Drohne zu laut und sie hatte Bedenken, dass man siegefilmt/fotografiert hat. Ich habe ihr versichert, dass ich keine Aufnahmen vonihr gemacht hätte und hauptsächlich vorhatte, Bilder von mir selbst zu machen(das war eine kleine Notlüge).
Meine Frage ist nun, ob ich grundsätzlich etwas zubefürchten habe (insbesondere eine Einschätzung ob Ordnungswidrigkeit oder garStraftat), falls sie sich bei der Polizei oder dem Ordnungsamt oder dergleichenbeschwert. In meinem Verständnis ist es zwar verboten über bewohnten fremdenGrundstücken ohne ausdrückliche Erlaubnis der Besitzer zu fliegen und sowiesoverboten mittels einer Drohne Aufnahmen von Privatpersonen auf deren Grundstückohne Zustimmung zu machen. Aber wie bereits gesagt, ist das betreffendeGrundstück a) nicht mehr bewohnt und b) waren dort keine Personen, derenPersönlichkeitsrechte ich verletzt haben könnte und c) bin ich zu keinemZeitpunkt über das/dem Grundstück der Nachbarin geflogen oder habe sieaufgenommen.
Vielleicht hatte ja schon mal jemand dieselbe Situation oder ist sogar Anwalt etc.
Allen erstmal einen schönen Abend,
KJ23
ich bin ganz neu hier und hätte direkt mal eine Frage. Vielleicht kennt sich ja jemand besonders genau mit dem Thema aus. Man verzeihe mir etwaige Fehler bei der Erstellung meiner Nachricht. Vielen Dank schon einmal an alle im Voraus für Tipps und Meinungen.
In meinem Nachbarort steht ein Haus zurZwangsversteigerung. Dieses ist nicht mehr bewohnt (die Fenster sind mitBrettern vernagelt und die Tore zum Grundstück mit Ketten gesichert). Da ichmich dafür interessiere, dieses Grundstück eventuell zu erwerben, wollte ichmir ein Bild vom Grundstück machen (es gibt keine Besichtigungen desGrundstücks und man würde quasi die "Katze im Sack kaufen"). Da dasGrundstück unzugänglich (Tore mit Ketten verschlossen) ist, habe ich mich dazuentschlossen, meine private "Drohne" (korrekterweise Quadcopter) vonöffentlichem Grund über das betreffende Grundstück geflogen und Aufnahmen desleerstehenden Hauses gemacht.
Nach etwa 10 Minuten meldete sich eine Nachbarin desleerstehenden Hauses über ihren Zaun empört zu Wort und fragte, was ich dortmachen würde. Sie hätte die über dem leerstehenden Haus fliegende Drohnegefilmt und könnte sich nicht vorstellen, dass das erlaubt sei. Außerdem warihr die Drohne zu laut und sie hatte Bedenken, dass man siegefilmt/fotografiert hat. Ich habe ihr versichert, dass ich keine Aufnahmen vonihr gemacht hätte und hauptsächlich vorhatte, Bilder von mir selbst zu machen(das war eine kleine Notlüge).
Meine Frage ist nun, ob ich grundsätzlich etwas zubefürchten habe (insbesondere eine Einschätzung ob Ordnungswidrigkeit oder garStraftat), falls sie sich bei der Polizei oder dem Ordnungsamt oder dergleichenbeschwert. In meinem Verständnis ist es zwar verboten über bewohnten fremdenGrundstücken ohne ausdrückliche Erlaubnis der Besitzer zu fliegen und sowiesoverboten mittels einer Drohne Aufnahmen von Privatpersonen auf deren Grundstückohne Zustimmung zu machen. Aber wie bereits gesagt, ist das betreffendeGrundstück a) nicht mehr bewohnt und b) waren dort keine Personen, derenPersönlichkeitsrechte ich verletzt haben könnte und c) bin ich zu keinemZeitpunkt über das/dem Grundstück der Nachbarin geflogen oder habe sieaufgenommen.
Vielleicht hatte ja schon mal jemand dieselbe Situation oder ist sogar Anwalt etc.
Allen erstmal einen schönen Abend,
KJ23