S t e f a n schrieb:
Ja, man muss aber mit seinem Account angemeldet sein (wird 30 Tage ohne Internet zwischengespeichert).
Spätestens nach 30 Tagen muss man wieder online verbunden sein, ansonsten wird man auf 30 Metern begrenzt. Wenn anschließend Pflichtupdates gemeldet werden, geht nicht mehr viel.
Sprich, wenn man kein Internet hat, sollte man innerhalb der 30 Tage Frist sein, gerade im Urlaub wird es sonst ärgerlich.
Ist es so, dass ich nach 30 Tagen nur noch eingeschränkt fliegen kann? Wenn dem so ist, was ist wenn ich das tatsächlich mal verpasse? Wie ist das gemeint mit "wenn anschließend Pflichtupdates gemeldet werden, geht nicht mehr viel."
Wenn dem so ist, mit bzw. nach welchem Recht kann DJI mich dazu zwingen online gehen müssen!? Immerhin habe ich doch Eigentum erworben und kein Leihgerät, Leasing oder Ähnliches, was so eine Ein-/Beschränkung vielleicht ermöglichen könnte.
Ich habe, als ich die Mavic gekauft habe, auf dem Karton nichts davon gelesen, das ich alle 30 Tage zwangsonline gehen muss! D.h. müsste so eine Beschränkung ggf. nicht deutlich erkennbar sein?
Also wenn das wirklich so ist, dann ist das gelinde gesagt einfach sch.... !