DJIPHV+ schrieb:
@quadle
Was ist mit dem "Hörnle", wenn er z.B. DMFV-Mitglied ist, ist er dann nicht "in"?
Übrigens ist ja wohl ganz in der Nähe ein "richtiger" kleiner Flugplatz!
Der „Teckberg“ ist ein bereits im Jahr 1999 von der Landesregierung Baden-Württemberg ausgewiesenes Naturschutzgebiet. Entgegen zu vielen Naturschutzgebieten ist hier unter bestimmten Rahmenbedingungen das Fliegen von Modellfluggeräten möglich.
Zum einen sollte man wissen, dass am Teckberg eine tolle Thermik herscht. Diese wird vor allem von (bemannten) Segelfliegern für den Aufstieg in Höhen bis hin zu Fernflügen genutzt. Aus diesem Grund haben sich im näheren Umfeld mit Hahnweide in Kirchheim und Segelfluggelände Teck in Bissingen zwei Segelflugplätze niedergelassen, die teilweise einen durchgängingen Betrieb haben. Hinzu kommt noch die Segelflugzeug herstellende Firma Wolff-Hirth in Nabern, die einen eigenen Flugplatz betreibt. Die Flugplätze Nabern und Bissingen tangieren mit der 1,5 km Grenze das NSG Teck nur an der Nordspitze. Die „Hahnweide“ ist da schon weiter weg. Dennoch sollte man infolge des hohen Segleraufkommens an der Teck immer mit manntragendem Flugverkehr rechnen und das tückische, einen Segler hört man oft selten sich nähern.
Kommen wir zurück zum Flugmodellsport. Dazu gibt die Beschreibung des „Naturschutzgebietes Teck“ eindeutig Auskunft.
Jetzt scheint der Modellflugsport am „Hohenbol“ und am „Hörnle“ erlaubnissfähig zu sein. Jedoch sollte man dabei die Anlage 1 zu dieser Beschreibung beachten.Naturschutzgebiet Teck schrieb:
§4 Verbote
...
(5) Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten:
...
11. Luftfahrzeuge aller Art zu betreiben, insbesondere das Starten und Landen von Luftsportgeräten (z. B. Hängegleiter, Gleitsegel, Ultraleichtflugzeuge, Sprungfallschirme) und Freiballonen sowie das Aufsteigenlassen von Flugmodellen. Ausgenommen ist die Ausübung des Modellflugsports am Hohenbol und am Hörnle unter Beachtung der in Anlage 1, I. zu dieser Verordnung genannten Bedingungen; die Anlage ist Bestandteil der Verordnung. Weiterhin ist das Modellfliegen am Parkplatz Bölle auf dem in der Karte zur Verordnung sowie in der Natur markierten Start- und Landeplatz erlaubt;
Also ist am „Hörnle“ sowie am „Hohenbol“ nur das Fliegen mit Model-Segelflugzeugen sowie zusätzlich einem Berechtigungsschein der vom Bürgermeisteramt Owen oder vom „Modellsportclub Kirchheim/Teck“(nicht nur die Mitgliedschaft im DMFV) erteilt wurde, der Flugmodellsport erlaubt.Anlage 1 zum Naturschutzgebiet Teck schrieb:
Für § 4 Abs. 5 Nr. 11 und 12 gilt nachrichtlich die Erlaubnis des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 13. Juni 1994 an das Bürgermeisteramt Owen (Az.- 27-3846-M-Teck/8)
- für Segelmodellflugbetrieb und Steigenlassen von Drachen
- gültig für Hörnle und Hohenbol
- stets widerruflich
- in und außerhalb der erlaubnispflichtigen Zonen am Hörnle und Hohenbol.
Danach sind das Bürgermeisteramt Owen und der Modellsportclub Kirchheim/Teck befugt, Berechtigungsscheine für den Betrieb von Segelflugmodellen unter folgenden Auflagen und Bedingungen auszugeben:
...
Darüber hinaus ist aber auch das Fliegen am Parkplatz Bölle und an den dafür ausgewiesenen Start- und Landeplätze erlaubt.
Soweit mal zu den aktuell bekannten Regelungen. Ich werde demnächst noch eine Karte mit den erlaubten Plätzen hier einstellen.
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