Parrot Disco zwischen den Burgen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Die Disco ist schon eine Drohne und wird in diesem Fall für den Hobbygebrauch verwendet. Muss also entsprechend versichert und mit einer Plakette versehen sein.(die anderen Regeln gelten natürlich auch)
      Sie ermöglicht autonomes Fliegen...
      RTH, Waypoints usw. sind möglich.

      Zum Thema: Schöne Aufnahmen. Ähnliches wäre bei mir auch möglich. Leider nicht mehr erlaubt.
      DJI Mavic Pro | DJI Goggles | DJI F550 | Naza M V1.0 | iOSD Mini | TAROT Gopro 3 Achs Gimbal | GoPro Hero3 Black | Turnigy 9XR Pro |
    • Ich muss sagen für mich sind 25m zu viel Flughöhe ein guter Kompromiss für mehr Sicherheit beim Überfliegen von Hügeln mit Bäumen etc. Klar in diesem Fall wären auch 100m genug gewesen aber das so richtig einzuschätzen ist nicht so einfach. Beim Überfliegen der Hügel ist die AOG ja auch auf ca. 90m runtergegangen. Ich hätte die überflogenen Hänge der Hügel eben höher als eingeschätzt.
    • akrab schrieb:

      Tolles Video, tolle Gegend! :thumbsup:
      Am Anfang hab ich mich noch über die Kamera aufgeregt, aber mittlerweile bin ich mit den Ergebnissen eigentlich zufrieden.
      Mittlerweile hab ich auch schon etliche Flüge hinter mir und der Einflügler macht von mal zu mal mehr Spaß.
      Ich finde die Kamera ist völlig ok bei guten Wetterbedingungen wie in dem Video von mir. Klar ist die Qualität schlechter wenn die Disco in das Sonnenlicht fliegt, das sieht man ja auch in meinem Video, aber das ist ja auch zu erwarten.

      Ich glaube aber die Disco mag kaltes Wetter nicht, ich hatte letztes Wochenende einen Flug bei kaltem Wetter gemacht (ca. 5°C) und obwohl es sonnig war wirkte die Videoqualität viel schlechter als von meinem gestrigen Flug bei ca. 20°C. Dazu sagen muss ich aber das bei diesem Flug sehr viel Wind war und die Disco deshalb sehr unruhig geflogen ist und ich dazu noch etwas planlos umhergeflogen bin.

      Hier der Vergleich:

    • blvckdream schrieb:

      Ich muss sagen für mich sind 25m zu viel Flughöhe ein guter Kompromiss für mehr Sicherheit beim Überfliegen von Hügeln mit Bäumen etc. Klar in diesem Fall wären auch 100m genug gewesen aber das so richtig einzuschätzen ist nicht so einfach. Beim Überfliegen der Hügel ist die AOG ja auch auf ca. 90m runtergegangen. Ich hätte die überflogenen Hänge der Hügel eben höher als eingeschätzt.
      Ist alles kein Problem, solange Du einen Kenntnisnachweis besitzt. Die knapp 28€ sind in diesem Falle gut investiert ;)

      Gemäß Drohnenverordnung herrscht ein Betriebsverbot

      "in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, der Betrieb findet auf einem Gelände statt, für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist, oder, soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kenntnisnachweis."


      Zum Video selbst: das ist mal was ganz anderes als die üblichen Multikopter-Videos. Hat irgendwie was :thumbup:
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Diet schrieb:

      blvckdream schrieb:

      Ich muss sagen für mich sind 25m zu viel Flughöhe ein guter Kompromiss für mehr Sicherheit beim Überfliegen von Hügeln mit Bäumen etc. Klar in diesem Fall wären auch 100m genug gewesen aber das so richtig einzuschätzen ist nicht so einfach. Beim Überfliegen der Hügel ist die AOG ja auch auf ca. 90m runtergegangen. Ich hätte die überflogenen Hänge der Hügel eben höher als eingeschätzt.
      Ist alles kein Problem, solange Du einen Kenntnisnachweis besitzt. Die knapp 28€ sind in diesem Falle gut investiert ;)
      Gemäß Drohnenverordnung herrscht ein Betriebsverbot

      "in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, der Betrieb findet auf einem Gelände statt, für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist, oder, soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kenntnisnachweis."


      Zum Video selbst: das ist mal was ganz anderes als die üblichen Multikopter-Videos. Hat irgendwie was :thumbup:
      Toller Tipp. Wusste ich vorher noch nicht. Bin jetzt Inhaber eines Kenntnisnachweises. :)
    • Siehste, geht doch.....ich sehe die Parrot eher als Flächenflieger. Ich kann meine Fläche heute auch Waypoints fliegen lassen. Das ist alles kein Problem mehr. Was WIR und auch die Disco allerdings nicht können (leider) ist eine Verschnaufpause einlegen. Nur kreisen.
      Zur Flugvorbereitung gehört aber auch, sich anzuschauen, wie hoch die Hügel im Umfeld sind. Und ehrlich, du siehst die Höhe doch im Display.
      Ist mir auch schon passiert, das gegen den Wind das Modell wegsteigt. Aber dann hole ich es wieder tiefer.
      Immer zu bedenken, Helis und Sonntags Sportflieger halten sich auch nicht immer an ihre Untergrenzen. Bei den Helis gibt es so Cowboys die auch unter 100m sind.

      Der Kenntnisnachweis tut nicht weh. Die Disco ist für mich ein NURI.
      • Drohnen und Multikopter dürfen lediglich in Sichtweite – daher mit direktem Sichtkontakt und nicht allein unter Verwendung technischer Hilfsmittel wie FPV-Brille oder FPV-Monitor – gesteuert werden.

      Was soll so ein Kenntnisnachweis für die Disco dann eigentlich bringen?
      Mir kann keiner weismachen das er den Einflügler bei über 100m im Auge behält. Da hat man schon bei 50m seine Probleme. Ich glaube nicht das jeder von euch einen Spotter mit Feldstecher bei sich hat.
    • akrab schrieb:


      • Drohnen und Multikopter dürfen lediglich in Sichtweite – daher mit direktem Sichtkontakt und nicht allein unter Verwendung technischer Hilfsmittel wie FPV-Brille oder FPV-Monitor – gesteuert werden.

      Was soll so ein Kenntnisnachweis für die Disco dann eigentlich bringen?
      Mir kann keiner weismachen das er den Einflügler bei über 100m im Auge behält. Da hat man schon bei 50m seine Probleme. Ich glaube nicht das jeder von euch einen Spotter mit Feldstecher bei sich hat.
      In der Realität gar nichts, theoretisch aber könnte man ja Adleraugen haben und keiner kann beweisen das man die Drohne nicht gesehen hat.
    • akrab schrieb:


      • Drohnen und Multikopter dürfen lediglich in Sichtweite – daher mit direktem Sichtkontakt und nicht allein unter Verwendung technischer Hilfsmittel wie FPV-Brille oder FPV-Monitor – gesteuert werden.

      Was soll so ein Kenntnisnachweis für die Disco dann eigentlich bringen?
      Mir kann keiner weismachen das er den Einflügler bei über 100m im Auge behält. Da hat man schon bei 50m seine Probleme. Ich glaube nicht das jeder von euch einen Spotter mit Feldstecher bei sich hat.
      Hey du schreibst ja wie die altem Herren vom DMFV damals als es um die 100m für die meistverkauften Drohnen ging :D