Hallo,
ich erwäge derzeit, mir eine Drohne (zu Freizeitzwecken) zu kaufen. Vorher habe ich mich bereits ein bisschen informiert, wo man (nicht) fliegen kann. Dann fand ich heraus, dass ich leider mitten in einer RMZ wohne.
Leider fand ich die Infos hierzu allerdings nicht eindeutig.
In der DFS-Drohnen-App war zum Zeitpunkt meiner Recherche (März oder April) von RMZs gar keine Rede. Das scheint nun erst in der aktuellsten Version der Fall zu sein, da sind mittlerweile die RMZs eingezeichnet und mit Warnhinweis versehen. Die App Map2Fly hingegen sind die RMZs zwar auch eingezeichnet, allerdings steht explizit dabei: "Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen innerhalb dieser Zone bedarf der Zustimmung der Luftaufsicht oder Flugleitung. Name, Vorname, Aufstiegsort, Aufstiegshöhe, Dauer des Betriebs und telefonische Erreichbarkeit sind im Vorfeld zu übermitteln. Für Flugmodelle gelten diese Regeln nicht."
Ich habe nun meinem örtlichen Tower des besagten Flugplatzes, um den die RMZ eingerichtet wurde, direkt nachgefragt:
Eben erhielt ich eine interessante Antwort:
Danke für eure Antworten.
ich erwäge derzeit, mir eine Drohne (zu Freizeitzwecken) zu kaufen. Vorher habe ich mich bereits ein bisschen informiert, wo man (nicht) fliegen kann. Dann fand ich heraus, dass ich leider mitten in einer RMZ wohne.
Leider fand ich die Infos hierzu allerdings nicht eindeutig.
In der DFS-Drohnen-App war zum Zeitpunkt meiner Recherche (März oder April) von RMZs gar keine Rede. Das scheint nun erst in der aktuellsten Version der Fall zu sein, da sind mittlerweile die RMZs eingezeichnet und mit Warnhinweis versehen. Die App Map2Fly hingegen sind die RMZs zwar auch eingezeichnet, allerdings steht explizit dabei: "Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen innerhalb dieser Zone bedarf der Zustimmung der Luftaufsicht oder Flugleitung. Name, Vorname, Aufstiegsort, Aufstiegshöhe, Dauer des Betriebs und telefonische Erreichbarkeit sind im Vorfeld zu übermitteln. Für Flugmodelle gelten diese Regeln nicht."
Ich habe nun meinem örtlichen Tower des besagten Flugplatzes, um den die RMZ eingerichtet wurde, direkt nachgefragt:
Ich schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einigen Jahren gibt es um den ******** eine RMZ (Radio Mandatory Zone).
Gemäß der EU-Verordnung 923/2012 handelt es sich hierbei um ein „Gebiet mit Funkkommunikationspflicht (RMZ)“, d.h. um einen „Luftraum von festgelegten Ausmaßen, in dem das Mitführen und der Betrieb von Funkkommunikationsausrüstung vorgeschrieben ist“.
Deshalb würde ich gerne bei Ihnen nachfragen, ob dies auch für handelsübliche, kompakte Freizeitdrohnen gilt (z.B. kleine Modelle wie etwa den Typen „Mavic Air“ des Herstellers DJI mit einem Gewicht von 430 Gramm oder den Typen „Mavic Pro“ desselben Herstellers mit etwa 740 Gramm) und wie sich das in der Praxis dann konkret für Drohnenpiloten gestaltet. Selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass sämtliche anderen Vorschriften (d.h. abgeschlossene Haftpflichtversicherung, Kennzeichnungsplakette an der Drohne, Einhaltung der Beschränkungen gemäß der sog. „Drohnenverordnung“ mit vorgeschriebenem 1,5-km-Abstand zu Flugplätzen und anderen Einrichtungen etc. pp.) eingehalten werden.
Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort und viele Grüße
Ist das nun also alles so in Ordnung? Ich habe gelesen, dass in Kiel ja auch eine RMZ eingerichtet wurde und dass es dort eine "Pauschalerlaubnis" bei Flügen bis 50 m Höhe über Grund gibt.Flugplatz-Tower schrieb:
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Drohnenaufstieg.
Bei Einhaltung des 1,5 km Abstands zurFlugplatzbegrenzung sowie der Ausweichregeln gegenüber manntragenderLuftfahrzeuge und der Höhenbeschränkung, haben Sie aus unserer Sicht denVorschriften Genüge getan.
Mit freundlichen Grüßen
Danke für eure Antworten.