BVCP

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    • Hallo,
      Da es in einem anderen Thema kurz angesprochen wurde, würde ich gerne ein Meinungsbild zur Tätigkeit des Bundesverbandes der Copterpiloten BVCP einholen. Ein bisschen was gibt es dazu in anderen Foren, aber nicht wirklich viel. Die Mitgliedschaft kostet 48 Euro im Jahr. Das ist jetzt nicht schrecklich viel, wenn tatsächlich meine Interessen, nämlich positiven Einfluss auf die Gebote und Verbote der Behörden zu nehmen, dort vertreten würden. Am besten würden die noch eine Rechtsschutzversicherung für Drohnenpiloten anbieten ;) Wie dem auch sei, ich bin gespannt auf eure Meinung zu dem Thema.
    • Algirdas schrieb:

      ... wenn tatsächlich meine Interessen, nämlich positiven Einfluss auf die Gebote und Verbote der Behörden zu nehmen, dort vertreten würden.
      Das kommt drauf an, ob Deine Interessen privater oder gewerblicher Natur sind. Der BVCP vertritt nämlich die letzteren, und das auch gerne mal (wortwörtlich) auf Kosten von privaten Steuerern, zum Beispiel als es um die neue Drohnenverordnung im letzten Jahr ging.
      Da hätte der BVCP und seine Mitglieder nämlich gern schon einen generellen Kenntnisnachweis ab 250 g gehabt, statt wie nun eingeführt erst ab 2 kg - logisch, wenn Schulungsunternehmen zu den Mitgliedern (und Unterzeichnern des Vorschlags) gehören.

      --> Vom BMVI-Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten (Anhang lesen).
    • Der BVCP ist meines Erachtens der richtige Dachverband für das gewerblich betriebene Kopter-Klientel. Hier wird ein großes Augenmerk darauf gelegt, das fliegen für den gewerblichen Kopterpiloten zu vereinfachen und entsprechende gewerbliche Märkte zu Erhalten. Letzteres gilt vor allem auch gegenüber den Hobby-Piloten wo doch der eine oder andere Seine Aufnahmen auch zu Verkauf anbieten möchte. Dadurch gerät aber der gesamte Hobby-Bereich als Kolateralschaden mit unter die Räder. So hat der BVCP mit seinen angeschlossenen Mitglieder im Herbst 2016 einen bereits durch das BMVI und den Fachbereichen abgestimmten Entwurf widersprochen und gefordert, dass für alle Flugmodelle/UAS ab 250 gr. ein Kenntnisnachweis erforderlich wird. Das war bestimmt nicht im Interesse der privaten Drohnenpiloten. Vielmehr munkelt man dahinter die Absicht, dass man mit seinen gewerblichen Mitgliedern an diesen Kursangeboten und Prüfungen mitverdienen möchte.

      Letztendlich schau Dir bitte die Satzung genau an, wofür die Mitgliedsbeiträge tatsächlich herangezogen werden.

      Das ist meine rein persönliche Meinung zum BVCP und auch der Grund, warum ich nach 15 Monaten Mitgliedschaft und vielen Diskussionen (bis in die Vorstandsebene) doch wieder ausgestiegen bin.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Hallo, vielen Dank für die Antwort. ich habe dann das Thema „Interessenvertretung“ gefunden, wo darüber ja schon einiges steht. Es ist schade, dass der BVCP die Interessen der Privaten nicht vertritt, weil mit einer transparenten Vereinsführung und -Politik vielleicht etwas erreicht werden könnte und es sicherlich viele private Piloten gibt.
      Was den Kenntnisnachweis betrifft, so habe ich auch den Eindruck, dass hier einige Anbieter die Gunst der Stunde nutzen, im Lande der Blinden die Einäugigen zu sein und versuchen, da ordentlich Geld zu machen. Immerhin gibt es jetzt ein reines online-Angebot für 300 Euro. Grundsätzlich finde ich übrigens einen Kenntnisnachweis auch für Privatpiloten nicht tragisch, ich müsste ja auch für das Angeln meinen Angelschein machen und halte es durchaus für sinnvoll, wenn man sich vor dem Drohnenfliegen ein paar Kenntnisse aneignet. Trotz der Pressearbeit gibt es wohl immer noch zu viele Leute, bei denen sich die Vorbereitung auf das kursorische Lesen der Bedienungsanleitung beschränkt. Wenn man ein zentrales Prüfungsportal mit Vorbereitungsmaterialien einrichten und einem Set von einem Dutzend Prüfungsbogen online ergänzen würde,wäre eine solche Prüfung nicht verkehrt. Am besten sollten dann die Drohnen auch erst mit einem nach der Prüfung vergebenen Freischaltcode aktiviert werden können. Dann wäre zumindest ansatzweise sichergestellt, dass nur diejenigen, die sich der möglichen Vorgaben wirklich zumindest bewusst sind (ob sie sich dann daran halten, ist eine zweite Frage), auch fliegen gehen. Wieder das Beispiel mit dem Angelschein, ich könnte auch ohne den angeln, halte ihn aber trotzdem für sinnvoll.
    • Algirdas schrieb:

      Wieder das Beispiel mit dem Angelschein, ich könnte auch ohne den angeln, halte ihn aber trotzdem für sinnvoll.
      Du könntest, richtig, aber dürftest Du auch?
      Ich finde den Kenntnisnachweis für Kopterpiloten durchaus sinnvoll. Da beschäftigt man sich auch mit der Materie und macht eine - zugegebenermaßen nicht allzu schwierige - Online-Prüfung, um sich den Nachweis nach Bezahlung offiziell zu erwerben. Ist meines Erachtens durchaus ausreichend für den Hobbypiloten.
      Einen rein kommerziell ausgerichteter Verband wie den BVCP finde ich persönlich "daneben", wenn er so massiv versucht, die Hobbypiloten zu verdrängen, um sich seine Pfründe zu sichern. Aber das muß jeder selbst wissen, ob er dort beitritt.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Ich habe ja auch geschrieben, dass ich für einen Kenntnisnachweis bin, und zwar obligatorisch, da sind wir nicht geteilter Meinung, deswegen verstehe ich das Zitat nicht. Natürlich dürfte ich ohne Angelschein nicht angeln, aber ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass ich ihn nicht nur als lästige Formalie empfinde, sondern ihn als Voraussetzung für das Angeln auch für sinnvoll und berechtigt halte. Deswegen ärgere ich mich auch über viele Schwarzangler.
    • Für den Kenntnissnachweis nach LuftVO §21e habe ich durchaus Verständnis. Diesen habe ich ebenfalls gemacht, obwohl ich nach aktueller Drohnenverordnung wohl niemals eine Drohne über 2kg in die Luft brigen werde. Wie das nach neuer EU-Verordnung aussieht muss sich noch zeigen und in wie weit die bisher erlangten Bescheinigungen noch gültig sind.

      Der BVCP hatte jedoch das Ansinnen einen gemeinsamen Kenntnissnachweis egal ob privat oder gewerblich zu platzieren. Dann wohl nach §21d der viel mehr kostet und eine Prüfung in anerkannter Stelle erfordert. Zu dieser Zeit war noch keine Rede von getrennten Nachweisen, das haben dann vielmehr die Verbände des klassischen Modellfluges durchgebracht.