Ich habe heute mal wieder die LuftVo angeschaut. Dabei ist mir was aufgefallen, wo ich bisher noch nicht drüber gestolpert bin!
Zitat:
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
§ 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von
unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er
nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren
Aufsicht erfolgt,
...
8. in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn,
a) der Betrieb findet auf einem Gelände im Sinne des § 21a Absatz 4 Satz 2 statt, oder,
b) soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über eine Bescheinigung entsprechend § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 oder 3,
Also so wie ich das verstehe, kann ich mit meiner Mavic Pro (UAV) lt. der LuftVO ja doch höher als 100m fliegen!
Da steht doch eindeutig, dass der Betrieb über 100m über Grund verboten ist, wenn (soweit) es sich nicht um einen Multikopter handelt - also wohl Modelflugzeuge oder sowas! Und wenn es kein Multikopter ist, dann muss der Pilot Inhaber einer Erlaubnis als Luftfahrzeugführer sein! Ich verstehe den Satz jedenfalls genau so!
Und eine Mavic ist doch ein Multikopter und ein unbemanntes Luftfahrtsystem, oder sehe ich das falsch?
Bin mal gespannt, was Ihr dazu sagt?
Zitat:
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
§ 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von
unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er
nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren
Aufsicht erfolgt,
...
8. in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn,
a) der Betrieb findet auf einem Gelände im Sinne des § 21a Absatz 4 Satz 2 statt, oder,
b) soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über eine Bescheinigung entsprechend § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 oder 3,
Also so wie ich das verstehe, kann ich mit meiner Mavic Pro (UAV) lt. der LuftVO ja doch höher als 100m fliegen!
Da steht doch eindeutig, dass der Betrieb über 100m über Grund verboten ist, wenn (soweit) es sich nicht um einen Multikopter handelt - also wohl Modelflugzeuge oder sowas! Und wenn es kein Multikopter ist, dann muss der Pilot Inhaber einer Erlaubnis als Luftfahrzeugführer sein! Ich verstehe den Satz jedenfalls genau so!
Und eine Mavic ist doch ein Multikopter und ein unbemanntes Luftfahrtsystem, oder sehe ich das falsch?
Bin mal gespannt, was Ihr dazu sagt?